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    Steuererklärung als Student

    Hallo zusammen

    Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Steuererklärung und bin ehrlich gesagt etwas überfordert, ob und was genau ich als Studentin von der Steuer absetzen kann. Vielleicht finde ich hier ja Hilfe, bevor ich einen Steuerberater hinzuziehe.

    Meine Eckdaten Studium:

    - Studentin im Erststudium (Bachelor)
    - ich bin 26 und bekomme daher kein Kindergeld mehr (weiß nicht, ob das von Bedeutung ist)
    - ich beziehe kein Bafög (habe ich nur im 1. und 2. Semester)

    Jobsituation:

    - aktuell: 450€ Job + Nebentätigkeit, bei der ich im Monat zusätzlich 200€ verdiene
    - die Nebentätigkeit habe ich in diesem Jahr nur im Januar, Oktober, November und Dezember ausgeführt
    - d.h. ich habe in diesem Jahr nur 4 Monate lang Steuern bezahlt, der Rest war aufgrund des 450€-Jobs steuerfrei

    Nun ist meine Frage, ob ich in der Position bin, ausbildungsrelevante Posten von der Steuer abzusetzen? Zu diesen würde in meinem Fall zählen:

    - die Zinsen meines Studienkredits

    Diesen habe ich allerdings nur dafür verwendet, meine Kosten im Alltag zu decken, also nicht offiziell für Weiterbildungen, Auslandsaufenthalte, ect

    - Literatur

    Könnte ich auch Ausgaben für Bücher für private Sprachkurse verwenden? Oder zählt das nicht unter Ausbildungskosten, obwohl ich mich dadurch ja weiterbilde?

    - Studiengebühren

    - Laptop, den ich für die Uni nutze

    Rausgefunden habe ich, dass ich "nur" bis zu 6000€ pro Jahr geltend machen kann. Es wurde in einem Artikel empfohlen, die Ausgaben als "Werbungskosten" geltend zu machen, allerdings habe ich überhaupt nicht verstanden, was es damit auf sich hat.

    Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Tipps hat. Ich habe alle Belege beisammen und es wäre super, wenn ich irgendwie etwas rausholen könnte.

    Danke schon mal!

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    AW: Steuererklärung als Student

    Auch wenn Sie Ihren Studentenjob auf Lohnsteuerkarte ausüben, heißt das nicht, dass Sie tatsächlich Steuern auf Ihren Einkommen als Student zahlen müssen. Denn Ihre Einkünfte aus dem Nebenjob werden entsprechend Ihrer Steuerklasse individuell bemessen an Ihrem Einkommen versteuert. Sofern Sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (für Ledige 8.820 Euro in 2017, für Verheiratete sind es 17.640 Euro in 2017) bleiben, bekommen Sie die abgeführte Lohnsteuer mit Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.
    Quelle

    Wenn Deine 4monatige Beschäftigung nicht den Höchstbetrag erreicht, erhältst Du die gezahlte Einkommensteuer zurück. Sollte Dein Einkommen höher gewesen sein, musst Du Dich von einem Steuerberater beraten lassen. Der kann Dir dann sagen, was Du absetzen kannst.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Steuererklärung als Student

    Vielleicht hilft Dir Google weiter. Als Studentin kann Du auch mit Verlustvortrag arbeiten.
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
    Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.

    Rene Descartes


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    AW: Steuererklärung als Student

    Zitat Zitat von Madame_X Beitrag anzeigen
    Vielleicht hilft Dir Google weiter. Als Studentin kann Du auch mit Verlustvortrag arbeiten.
    Vielen Dank, das klingt super interessant. Ich zitiere mal kurz:

    Per Verlustvortrag Steuergutschrift für’s Berufsleben abstauben

    Das Modell des sogenannten Verlustvortrags bietet allen Studenten die Möglichkeit, studienbedingten Ausgaben, also eben Verluste, per Steuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Werden noch keine Steuern von dir gezahlt, von denen diese Verluste abgesetzt werden könnten, merkt sich das Finanzamt automatisch deine angegebenen Verluste. Sobald du nach dem Studium ins Berufsleben einsteigst und zu versteuerndes Einkommen hast, werden deine vorgetragenen Verluste von der Steuer abgezogen. Damit bekommst du während der Studienzeit quasi eine Steuergutschrift, die du bei Berufseinstieg einlösen kannst und dadurch deine Ausgaben für die Studienzeit wieder zurückbekommst.
    Quelle: https://www.studentjob.de/blog/834-verlustvortrag-wie-du-dir-deine-studienkosten-zuruckholst

    D.h. ich mache meine Ansprüche jetzt schon geltend und könnte mit einer evtl. Rückzahlung rechnen, sobald ich einen Vollzeitjob ausübe?

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    AW: Steuererklärung als Student

    Zitat Zitat von starsandstripes Beitrag anzeigen
    D.h. ich mache meine Ansprüche jetzt schon geltend und könnte mit einer evtl. Rückzahlung rechnen, sobald ich einen Vollzeitjob ausübe?
    Treffen die Voraussetzungen auf Dich zu (kein Erststudium, Studienkosten keine Sonderausgaben) ?
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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    AW: Steuererklärung als Student

    Hast du vor dem Studium eine Ausbildung gemacht, die mit einer Prüfung abgeschlossen wurde? Dann funktioniert das.

    Bei 800 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gibt es in der Tat außer Verlustvortrag nichts, was du "rausholen" könntest, du bist ja weit entfernt von dem Bereich, ab dem Steuern fällig werden - für 2018 sind das 9000€ plus Arbeitnehmerpauschbetrag.

    Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitstudium (Erststudium: Sonderausgaben, d.h. kein Verlustvortrag) könnte vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden, insofern sollte man Steuererklärungen machen und die Entwicklung abwarten.

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