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  1. gesperrt

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    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Und dann zu dritt irgendwo anders hocken wegen einer Sache, die noch nicht mal an sich illegal ist sondern nur auf dieser einen Schulfahrt.

    Irgendwann muss man Lernen Verantwortung zu übernehmen und Regeln einzuhalten - ja, die Regel ist das Schulgesetz von NRW.
    Nun lernen die Schüler, dass der Lehrer sich an dieses nicht halten muss, sondern seinen Willen durchdrückt.

    Ist das Sinn der Übung?


    Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator, wenn das nichts fruchtet NACH ANKÜNDIGUNG Mail an den Direktor mit dem Schulgesetz, entsprechende Stelle markiert, im Anhang, das Schulamt oder die nächsthöhere Stelle im CC.

    Irgendwo ist auch mal gut.

    Den Schülern mit "das sind aber die Regeln!!!!!" kommen und sich dann im gleichen Atemzug selbst nicht ans Schulgesetz halten ist nicht.

  2. Inaktiver User

    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Zitat Zitat von SarahYasemin Beitrag anzeigen
    Joah, aber es war nur ein bisschen Alkohol - so wie ich das verstanden habe, war es kein Sauf-Gelage.
    Ich denke, die Frage ist: Wurde so etwas vorher angekündigt oder hinterher willkürlich so verfügt?

  3. Inaktiver User

    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Zitat Zitat von SarahYasemin Beitrag anzeigen
    Joah, aber es war nur ein bisschen Alkohol - so wie ich das verstanden habe, war es kein Sauf-Gelage.
    Genau.
    Ich will nichts entschuldigen oder schön reden. Es wurde Alkohol getrunken. Dass es "nur" Sekt und Bier war kurz nach dem Abendessen, gesittet und ruhig in einem Raum... Gibt es tatsächlich Fahrten dieser Jahrgänge, wo niemand heimich raucht oder eine Weinflasche rum gereicht wird?

    Abe davon mal abgesehen, haben eben nicht alle Alkohol konsumiert. Eventuell wäre das Sozialverhalten schlecht einzustufen, weil die Schüler das nicht gemeldet haben bzw. das Fehlverhalten dulteten. Das ist ja auch geschehen. Aber der Ausschluss aus einer Schulfahrt sollte doch wichtigere Gründe haben?

    Hat das noch niemand erlebt? Und wenn ja aus welchen Gründen?

    Nein so einfach gebe ich jetzt nicht auf. Strafe - ja (auch darüber kann man verschiedener Meinung sein) in diesem Ausmaß allerdings - nein.

  4. Inaktiver User

    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen

    Irgendwann muss man Lernen Verantwortung zu übernehmen und Regeln einzuhalten - ja, die Regel ist das Schulgesetz von NRW.
    Nun lernen die Schüler, dass der Lehrer sich an dieses nicht halten muss, sondern seinen Willen durchdrückt.

    Ist das Sinn der Übung?

    Gespräch mit dem Oberstufenkoordinator, wenn das nichts fruchtet NACH ANKÜNDIGUNG Mail an den Direktor mit dem Schulgesetz, entsprechende Stelle markiert, im Anhang, das Schulamt oder die nächsthöhere Stelle im CC.

    Den Schülern mit "das sind aber die Regeln!!!!!" kommen und sich dann im gleichen Atemzug selbst nicht ans Schulgesetz halten ist nicht.
    Für uns gilt leider das Schulgesetz eines anderen Bundeslandes. Da steht nur "...es kann...." und sonst überhaupt nichts. Deshalb habe ich das sehr ausführliche Gesetz von NRW erwähnt. Oder kann man das übertragen?

    Belehrt wurde vor der Fahrt lediglich, dass Alkohol usw. untersagt sind, bei Missbrauch kann nach Hause geschickt werden. Das steht bei Schulfahrten ja immer auf den Zetteln. Dass man als Schüler die Aufsichtspflicht hat wird dort nicht erwäht. Ganz ehrlich, gibt es Teenies, die ihre Klassenkammeraden verraten, oder wirklich allein in einem Zimmer sitzen?

  5. VIP

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    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Ich betreue Seminare für FSJler. Die sind in der Regel 16 - 26 Jahre alt. Wenn wir Wochenseminare in Jugendherbergen oder Tagungshäusern haben, unterschreibt jeder - auch die Erwachsenen - dass sie keinen Alkohol im Haus trinken. Wer dies doch tut und erwischt wird, wird nach Hause geschickt.

    Das ist die Regel, die kann einem nicht gefallen, doch im Haus gilt diese Regel. Ob die an den freien Abenden in die Kneipe gehen, wird nicht kontrolliert.
    Wer betrunken ins Haus kommt wird auch nach Hause geschickt.

    Ich vermute bei dieser Schullandfahrt war das eine ähnliche Regel.
    Da gilt für mich: Regel gebrochen und Strafe erhalten.

    Über das Maß kann man natürlich streiten, doch ich frage mich, auch warum die drei Schüler bestraft wurden, wenn so sicher ist, dass sie keinen Alkohol getrunken haben.

    Ich erinnere mich an Szenen bei den oben genannten Szenen, da stehen Flaschen und Becher in der Mitte und es sind 6 oder 8 Leute im Raum - wer da getrunken hat, könnte ich nicht sagen. Alle kennen die Regel, also fliegen alle.
    Lernen durch Schmerzen.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

  6. Inaktiver User

    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Für eine Lehrkraft ist eine Klassenfahrt eine ganz andere Belastung als der normale Schulalltag: 24h Verantwortung, Betreuung, Ansprechpartner, Lehrer sein. Sie bekommen diese Zeit und die Arbeit nicht ersetzt, wie andere ihre Überstunden. Im Gegenteil, oftmals müssen sie ihren Teil an Fahrt- und Unterbringung selbst zahlen, der durch den Arbeitgeber (Regierung) längst nicht vollständig ersetzt wird.
    Gleichzeitig werden sie aber für alles, was auf der Fahrt schief läuft, zur Verantwortung gezogen.

    Ich kenne genug Lehrer, die sich aus diesen Gründen sehr gut überlegen, ob sie eine Klassenfahrt veranstalten und mit welcher Klasse das möglich ist.

    Wenn es im Anschluss einer Fahrt langwierige Diskussionen mit Eltern gibt über vorher ganz klar besprochene Verhaltensregeln, kann ich gut nachvollziehen, wenn Lehrer sagen: Nö, tu ich mir kein zweites Mal mehr an.

  7. Inaktiver User

    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Nach einigem Überlegen denke ich schon, dass die Lehrer/Schule richtig handeln. Hier geht es nicht nur um die eigentliche Tat, sondern vor allem auch darum, das die nicht beteiligten, aber anwesenden Schüler das Verhalten toleriert haben.

    Meine Meinung ist, dass man eine verbotene Handlung nicht tolerieren sollte, wenn man sie mit bekommt. Das sehe ich als eine wichtige Lektion für das weitere Leben an und vermutlich ist das auch die Intension der Lehrer dahinter.

  8. gesperrt

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    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Kann ich verstehen.

    Aber ich kann nicht verstehen, wieso man einen überdimensionierten Machtanspruch ausleben muss.

    Wie gesagt, eine Strafe ist gerechtfertigt, aber dieses "so ich knall dir jetzt eine schlechte Note rein und versau dir deine Zukunft" - konnte ich bei vielen Lehrern schon erleben.

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    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Erst wurde die entsprechende Zensur auf die schulische Leistung durch eine 6 im Verhalten runter gestuft. Dann folgte ein "blauer Brief" mit der Ankündigung die Angelegenheit intensiv zu prüfen
    Kann mich bitte mal jemand aufklären. Eine "Betragensnote" kenne ich nur aus der Grundschule, darf sie überhaupt vergeben werden? Blaue Briefe kenne ich auch nur auf Noten bezogen, nicht auf das Verhalten. Hat sich das geändert?


  10. gesperrt

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    AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nach einigem Überlegen denke ich schon, dass die Lehrer/Schule richtig handeln. Hier geht es nicht nur um die eigentliche Tat, sondern vor allem auch darum, das die nicht beteiligten, aber anwesenden Schüler das Verhalten toleriert haben.

    Meine Meinung ist, dass man eine verbotene Handlung nicht tolerieren sollte, wenn man sie mit bekommt. Das sehe ich als eine wichtige Lektion für das weitere Leben an und vermutlich ist das auch die Intension der Lehrer dahinter.
    Es geht hier um 16jährige - wenn der Sohn der TE gesagt hätte "ich finds scheiße das ihr Alkohol trinkt und ich entferne mich jetzt", dann war seine Lektion fürs Leben - "sag nie was, weil du dann systematisch ausgegrenzt wirst".

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