Auch wenn ich das selten schreibe: Leg eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium ein.
Das ist ein formloses Schreiben (keine Formulare oder besondere Zettel nötig), schildere den Sachverhalt, schildere die Reaktion der Lehrkräfte und beanstande die Entscheidung und verlange, dass dein Kind mitfahren darf. Dein Kind hat drei Strafen erhalten, andere gehen wegen Abiturs straffrei aus und verhältnismäßig ist die Strafe nicht. Manchmal hilft ein Eingreifen von oben, um die nötigen Verhältnismäßigkeiten wieder gerade zu rücken. Und verlieren kann dein Kind bei diesem Schritt nichts - nur gewinnen. Mach das gleich heute noch. Ich drück dir die Daumen.
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22.10.2014, 07:23
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Geändert von chryseis (22.10.2014 um 07:35 Uhr) Grund: Erweiterung
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22.10.2014, 07:36Inaktiver User
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Die ticken ja wohl nicht ganz richtig! Das würde ich auf jeden Fall eskalieren lassen -allein aus Prinzip, selbst wenn das Kind schon gar nicht mehr mit wauf die Fahrt will.
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22.10.2014, 08:03
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Käme drauf an, wie viel Nerven ich bei der Geschichte lassen möchte

Bringt mich eine Sache genügend auf die Palme, dann bin ich schon in der Lage, um "aus Prinzip" zu streiten.
Ich finde die Aussage der Schule- Kind hat erwiesenermaßen nichts damit zu tun, aber man war so entnervt, dass man deshalb.....- reichlich...ungeschickt.
Ich denke, die meisten User würden verstehen, dass Lehrer nach einer Woche Klassenfahrt nicht mehr die besten Nerven haben und daher überzogene, ungerechte Strafen verhängen.
Nur hätte sich, da abzusehen war, der Schüler/die Elten nehmen das nicht so einfach hin- längst eine Möglichkeit finden lassen müssen, elegant aus der Sache rauszukommen, wenn man schon offiziell feststellt, dass da jemand zu Unrecht bestraft wurde. So, dass die Schule bzw. der betreffende Lehrer das Gesicht wahrt und der Schüler, der ja anscheinend absolut unauffällig war, trotzdem mitfahren kann.
So ist das einfach nur....dämlich. Finde ich jedenfalls.
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22.10.2014, 09:34
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
ich denke, die sollten diese ganzen Fahrten grundsätzlich lassen ... wegen der schlechten Disziplin der Schüler ....
die haben doch nur Angst, dass auf der nächsten Fahrt das Alkthema gänzlich eskaliert, wenn sie jetzt zurückrudern und die tatsächlich ausgesprochene Strafe nun auch wieder zurücknehmen.
Das Problem ist doch wohl, dass nur angekündigte Strafen nicht ernstgenommen wurden und die Schüler wohl tagelang weiter Party gemacht haben ...
und dieses Problem bekommen sie nicht aus der Welt, wenn sie einmal ausgesprochenen Konsequenzen nun nicht durchziehen und dann doch Schüler mitnehmen, die schon ausgeschlossen waren
es ist mies, wenn es das eigene Kind trifft ... die statuieren das Exempel ...
müssen sie in der Situation aber wohl...
ich würde da auch wirklich nur den Ausweg sehen, das komplette Fahrtenprogramm für alle abzusagen, da die Lehrer derart entnervt von dem waren, was da von Schülerseite her ablief.
Nur, diese Lösung wäre dann für viel mehr Schüler ungerecht ... und tatsächlich, diejenigen die sich wohl am meisten aufgeführt haben bleiben am wenigsten bestraft.
Blöd,wenn es das eigene Kind ausbadet .. aber vielleicht eine Erfahrung fürs Leben, wie blöd es kommen kann ...
Und ganz ehrlich: Nein: ich wollte mein Kind da bei dieser Veranstaltung nicht mehr dabei wissen ...
und nein, man muss jetzt dann künftig nicht vor denen kriechen und auf lieb Kind machen und so tun, als ob man der bravere Sündenbock ist ...
andres als chryseis würde ich aber nicht davon ausgehen, dass es was bringt, sich ans Kultusministerium zu wenden ... die Formalitäten wurden bestimmte eingehalten und die Bestrafung ist im Rahmen des üblichen und nicht gänzlich willkürlich ...
der Schüler war dabei, als wieder Party war ... nach einer Woche ähnlicher Vorfälle.
Nein, es ist irgendwo schon logisch, dass es ihn mittrifft und nicht nur die, die tatsächlich Alk getrunken haben ... er hätte wohl gewarnt sein müssen, dass irgendwann Schluß ist mit lustig und dann auch bei nur kleineren Vergehen streng durchgegriffen wird.
Ich kenne keinen Fall in Bayern, wo das Kultusministerium mal "locker" gewesen wäre ... und nicht die harte Linie gefahren wäre ... das mag in anderen Bundesländern aber evtl anders sein ...
aber, ich würde meine Nerven da schonen und mir tatsächlich sagen: das bringt nix... man kommt da nicht durch, schon gar nicht wenn eigenes Fehlverhalten miteingeräumt werden muss!Geändert von Lonamisa (23.10.2014 um 09:22 Uhr)
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22.10.2014, 09:39
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Ich würde mein weiteres Vorgehen davon abhängig machen, wie wichtig meinem Kind diese Fahrt ist.
Das die Entscheidung ungerecht und falsch ist - unbestritten. Aber die Frage ist einfach, lohnt es dagegen weiter vorzugehen.
- wenn dein Kind unbedingt mit auf diese Fahrt will, versuch es mit der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Hocheskalation zum Schulamt (oder wer auch immer zuständig ist) - eine Garantie, dass das Kind dann mitfahren kann ist das aber nicht, aber die Chance gibt es.
- wenn es deinem Kind nicht wirklich wichtig ist, an der Fahrt teilzunehmen, macht das beste draus, dann gibt es wie schon geplant ein größeres Weihnachtsgeschenke und die Erkenntnis, dass das Leben nicht immer fair ist.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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28.10.2014, 16:03
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Dein Denkfehler ist folgender:
Bei der Entscheidung, dass die betroffenen Jugendlichen auch dieses Jahr nicht mitfahren dürfen, handelt es sich gar nicht um eine Strafe.
Die betreuenden Lehrer müssen für die Zeit der Fahrt die volle Verantwortung für die Jugendlichen übernehmen. Sie müssen sich also im Vorfeld überlegen, ob sie das für alle angemeldeten Jugendlichen auch können. Diese Lehrkraft entscheidet, dass ihr das Risiko zu groß ist. Bei deinem Kind mit der Begründung, dass es letztes Jahr bereits dabei saß, als die anderen Alkohol getrunken haben.
Diese Entscheidung halte ich für falsch und überzogen, nach dem, was du geschildert hast.
Aber:
Ich finde es gut, dass Lehrer die Entscheidung treffen dürfen, ob sie für einen fremden Jugendlichen die Verantwortung übernehmen können oder nicht. Ich könnte nicht akzeptieren, dass die Eltern eine Lehrkraft zwingen können, das eigene Kind trotz vorheriger Bedenken mitzunehmen. Dass es bei einer solchen Entscheidung keine klaren Bestimmungen gibt (wer gesoffen hat, bleibt daheim, wer dabei saß fährt mit), sondern die Lehrer das in jedem Einzelfall entscheiden müssen, liegt in der Natur der Sache.
Klar rechtswidrig hätte ich eingestuft, wenn die Jugendlichen nun nicht mitfahren dürften, und deshalb im Bereich dieser Sportart eine schlechte Beurteilung ins Zeugnis einfließen würde. Aber das ist ja gar nicht der Fall; sie werden in einem anderen Bereich beurteilt.
Ich würde nachfragen. Ich würde der Lehrkraft mitteilen, dass ich es sehr schätze, dass sie sich im Vorfeld Gedanken macht, ob sie den Jugendlichen wohl vertrauen kann. Auch würde ich es begrüßen, dass sie alles tut, um Alkoholkonsum unter ihrer Obhut zu vermeiden. Denn genau das muss sie ja befürchten, wenn sie die drei nun doch mitfahren lässt. Die könnten sich ins Fäustchen lachen und nun selbst Party machen...
Ich würde ihr sagen, dass ich die Sache mit meinem Kind besprochen habe und davon ausgehe, dass mein Kind eine solche Runde zukünftig verlassen wird. Das erwarte ich von meinen Kindern auch tatsächlich. An eine höhere Instanz würde ich nicht gehen, da man die Ermessensentscheidung der Lehrkraft nicht wird erzwingen können. Das gäbe auch das falsche Signal an mein Kind: Ich als Mutter bürde doch niemandem die Verantwortung für mein Kind auf, der von sich aus sagt, dass er sie nicht tragen kann.Geändert von zilpzalp70 (28.10.2014 um 16:11 Uhr)


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