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01.10.2014, 20:03
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
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01.10.2014, 20:07
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Er ist nicht verpflichtet, wegzugehen, und es gibt keine Grundlage für eine Bestrafung, wenn er nicht weggeht.
Das ist ein Fall, wo man die Polizei holt, das ist bereits Körperverletzung, dafür gibt es üblicherweise richtig fett Sozialstunden. Und wer nicht aussagt, bekommt dafür auch Sozialstunden, solange er nicht mit dem Täter verwandt ist, denn dann hätte er ein Zeugnisverweigerungsrecht.
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01.10.2014, 21:41Inaktiver User
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Der Ausschluss von weiteren Klassenfahrten ist mE keine Strafe sondern eine Konsequenz. Wer als nicht vertrauenswürdig gilt, fährt nicht mit.
Da sich alle nicht einig werden hier die Lösung: Es gibt keine Klassenfahrten mehr! Kein Ärger zwischen Schüler, Eltern und Lehrern, keine Probleme mit Finanzierungen oder Ausstattungen.
Soviel Probleme (wie man hier in der Bri immer wieder lesen kann), die Unfälle, die passieren, der organisatorische Aufwand - lohnt sich das wirklich? Wofür eigentlich? Welcher pädagogische Nutzen wiegt diesen ganzen Driss auf?
P.S.: Wir sind gerade an dem Punkt an dem Herr Godwin mehrfach bemüht wurde. Ehrlich gesagt ermüden mich solche Vergleiche.
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01.10.2014, 21:45
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Das ist jetzt zwar OT, aber mich würde folgendes echt mal interessieren:
Was wäre geschehen, wenn irgendjemand anders Fritz-Fridolin gemeldet hätte?
Wäre dann NUR Fritz-Fridolin bestraft worden?
Weil, das hinterlässt dann den Beigeschmack dass es die JETZIGE Kollektivstrafe für's NichtPetzen gab.
Und ich kenne das aus meiner Schulzeit so, dass Petzen im Allgemeinen auch bein Lehrer nicht allzu beliebt waren.
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01.10.2014, 22:16
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Ich war nicht dabei, aber ich hätte es vermutlich wie folgt gemacht:
Wenn jemand den Schuldigen benannt hätte, hätte trotzdem die ganze Klasse die zusätzliche Unterrichtseinheit bekommen - denn die Strafe ist dafür, dass alle mindestens zugeguckt haben und die eigentliche Tat nicht verhindert haben.
Der Haupttäter hätte einen strengen Verweis, Eintrag, was weiß ich, was das Schulrecht hergibt bekommen.
Der, der den Schuldigen benannte hat, hätte bei mir die Wahl gehabt, ob er an dem Nachmittagsunterricht teilnimmt (nicht nicht geoutet wird) oder nicht.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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01.10.2014, 23:10
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Da hast Du dann aber wieder das Problem, dass die Klasse auch so gar kein Interesse daran hat, dass Fritz-Fridolin sich von selbst stellt.
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02.10.2014, 13:49Inaktiver User
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Dass das Ganze jetzt mit einer Staatsaffäre verglichen wird
war wirklich nicht meine Absicht. Im Strangtitel habe ich das "grundlos" extra in Klammern gesetzt, da es schließlich verschiedene Ansichten gibt. Da ich mir nicht sicher bin, dass zumindest aus Lehrer- oder Pädagogensicht meine Meinung die Richtige ist, habe ich hier nachgefragt. Natürlich hofft man auf Bestätigung.
In der nächsten Woche wird nun hoffentlich ein klärendes Gespräch stattfinden, zwischen mehreren Lehrkräften und den betroffenen Eltern. Vielleicht kann man uns schlüssig darlegen, aus welchen Gründen diese harte Strafe gerechtfertigt ist. Ich bin kein Lehrer und beneide wirklich niemanden um diese verantwortungsvolle Aufgabe, die mit jedem Jahr schwieriger, anspruchsvoller und undankbarer zu werden scheint.
Allerdings bin ich auch keine der fortwährend quengelnden Mütter, die bei jeder Gelegenheit auf der Matte steht, oder zum Telefonhörer greift. Dieses ist das erste Mal, dass ich eine aus meiner Sicht nicht ganz gerechte Entscheidung nicht kommentarlos hinnehmen möchte. Und das in der 11. Klasse meines zweiten Kindes!
Dass ich nicht ganz allein mit meiner Meinung da stehe, zeigen mir einige Antworten hier. Auch die Meinung derer, die die Lehrkräfte gut verstehen können nehme ich mir zu Herzen.
Da von dieser Schulfahrt die komplette Benotung des Kurshalbjahres in einem Fach abhängt und mein Kind auf ein sehr gutes Ergebnis hoffen durfte, ginge die Strafe dann damit nach der nächsten Fahrt noch weiter....
Ein Gespräch über die Angelegenheit sollte übrigens niemals vor der versammelten Klasse stattfinden, sondern es gab eine Terminanfrage (Telefon) durch mich, die von der Lehrkraft vor der Klasse ausgewertet wurde.
Jetzt warte ich gespannt auf die nächste Woche....
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02.10.2014, 15:02
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Naja, dann kann es ja eigentlich nicht sein, dass überhaupt irgendwer ausgeschlossen wird. Soll sich doch der Rektor mal schnellstens kundig machen, ob das alles rechtens ist. Wenn eine Nichtteilnahme an der Fahrt eine schlechtere Note nach sich zieht, ist das noch mal was ganz Eigenes...Da von dieser Schulfahrt die komplette Benotung des Kurshalbjahres in einem Fach abhängt und mein Kind auf ein sehr gutes Ergebnis hoffen durfte, ginge die Strafe dann damit nach der nächsten Fahrt noch weiter....Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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02.10.2014, 15:06Inaktiver User
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Ich muss ja nochmal dumm fragen: Was passiert auf einer Klassenfahrt, dass es so elementar in die Benotung einfließt? Was machen Leute, die sich eine solche Fahrt nicht leisten können oder wollen?
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02.10.2014, 16:30
AW: (grundloser) Ausschluss Schulfahrt
Das ist vermutlich eher vergleichbar mit der "Kursfahrt", die es in der Oberstufe meiner Ältesten gab ( war G9 Jahrgang).
Sie sollte, auch bei voller Benotung, nach Österreich zum Skilaufen fahren. Eigene Skiausrüstung sowie Kleidung war mitzubringen.
Nun wäre die Kleidung an sich ja noch ok gewesen, aber hier in Ostfriesland gehört eine Skiausrüstung für jeden Hausbewohner eher nicht zur Standardausrüstung eines Durchschnittshaushalts. Alles in Allem wäre ein 1000,- draufgegangen, also fuhr sie- wie die Hälfte des Kurses - nicht mit ( war eh der Grundkurs. Aber Sport war Pflicht....) und ging mit einem Punkt Abzug in die Vorklausuren.....



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