Hallo Zusammen,
mein Sohn studiert seit Oktober 2013 an einem etwa 100 km entfernten Ort. Seit April 2014 hat er einen Platz an einem gerade neu erbauten Wohnheim.
Und wurde natürlich sofort von der "Beitragsstelle" für Rundfunkgebühren angeschrieben.
Den Antrag ausgefüllt hat er selbst und um Aufschub gebeten, bis sein Bafög Antrag entschieden ist. Bei positivem Entscheid muss er nämlich kein BAföG zahlen.
Ich hatte mir darüber keine Gedanken gemacht, muss aber nun feststellen, dass er, falls er kein BAföG bekommt, selbst Beiträge zahlen muss. Er hat kein eigenes Einkommen, da er zur Zeit keinen Job hat. Er bekommt etwas Unterstützung von mir, die Wohnung kostet schon 340 € p.mon.
Zudem hat das EwMa einen falschen Ummeldetermin angegeben, soviel zum Thema Datensicherheit, mein Sohn müßte jetzt fast 400 € nachzahlen.
Das kann ja wohl nicht sein, dass ich auch noch den Rundfunkgebührenbeitrag zahlen muss? Selbst wenn er sich wieder bei uns als ersten Wohnsitz ummeldet, wenn er kein BAföG bekommt?
Kennt sich jemand damit aus und kann mir etwas dazu sagen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 28
Thema: Studium und Rundfunkbeiträge
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10.08.2014, 17:27Inaktiver User
Studium und Rundfunkbeiträge
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10.08.2014, 17:32Inaktiver User
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
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10.08.2014, 17:38Inaktiver User
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10.08.2014, 18:05Inaktiver User
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
Statt Ummeldetermin 04.2014 haben sie 03.2013 angegeben. Da war er noch im Abistress.
Der genaue Betrag ist 323,64€. Ich habe großzügig gerundet. Sorry.
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10.08.2014, 18:20Inaktiver User
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10.08.2014, 18:20
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
Das lässt sich ja einfach klarstellen.
Widerspruch gegen die hohe Rechnung einlegen, korrekte Nachweise über den Umzug nachreichen und fertig.
Wenn der Sohn nicht durch eine BAFöG-Berechtigung von der Gebühr befreit wird, muss er sie zahlen, die seit dem echten Auszugsdatum angefallenen Gebühren muss er in diesem Fall auch nachzahlen.
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10.08.2014, 18:23Inaktiver User
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
Hat er denn in dem Wohnheim eine abgeschlossene eigene Wohnung?
Ansonsten wäre nämlich noch zu prüfen, ob er überhaupt den Rundfunkbeitrag zahlen muss...
Ich würde mich da erst einmal schlau machen bei der Wohnheimverwaltung, die wissen das sicher und können ihm ggf. auch einen Zettel ausfüllen, wonach er beitragsfrei dort wohnt.
(Bei meiner Mutter im Altenheim ist es z. B. auch so.)
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10.08.2014, 18:47Inaktiver User
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
@Wolkentier, er wohnt ja nicht beitragsfrei da. Er zahlt Miete, dh. Ich zahle sie. Er hat kein Einkommen. Also müßte ich für einen zweiten Haushalt zahlen, obwohl ich den weder bewohne, noch nutze.
Morgen telefoniere ich erstmal selbst mit dem Beitragsservice, mal sehen, was die sagen und mit dem EwMa dieser Stadt.
Klar läßt sich das regeln, finde ich aber ärgerlich und überflüssig. Wenn die schon persönliche Daten raus geben, sollen sie das wenigstens ordentlich machen.
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10.08.2014, 18:52
AW: Studium und Rundfunkbeiträge
schau mal da. wobei ich eigentlich einen anderen Beitrag der letzten Tage iBefreiung : In diesen Fällen zahlen Sie keinen Rundfunkbeitrag - Nachrichten Wirtschaft - Webwelt & Technik - DIE WELT
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10.08.2014, 19:07


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