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    smirk AW: Tierquaeler nur im Ausland?

    Zitat Zitat von Wasserschnuffel Beitrag anzeigen
    Ja, ich kenne den Hof.
    http://www.gnadenhof-momo.de/
    Ich kenne vor allem seit Jahren, die Leute die dort mithelfen usw.

    Den Hof gibt es noch und wer ein WIRKLICHES Interesse hat, es sich vor Ort anzuschauen kann sich gerne per pn bei mir melden.
    Ich denke, dass der, wer sich auch eine Meinung bilden will, dies Nachfolgende gelesen haben sollte:

    Hier die Links, die jeder sich ansehen sollte, der sich über diese Uneinsichtigkeit und stetige Wiederholung ein Bild machen will:

    Links zu Bennefeld´s Höfen bzw. Gnadenhöfen und Beurteilungen:

    =17197]Archivierte Meldung - TAH - Nachrichten und Serviceangebote

    =17248]Archivierte Meldung - TAH - Nachrichten und Serviceangebote

    =17316]Archivierte Meldung - TAH - Nachrichten und Serviceangebote

    =19614]Archivierte Meldung - TAH - Nachrichten und Serviceangebote

    =21423]Archivierte Meldung - TAH - Nachrichten und Serviceangebote

    https://picasaweb.google.com/1011277...23556935824882

    https://picasaweb.google.com/1011277...32777224406114

    https://picasaweb.google.com/1011277...57885434413282

    http://www.123people.de/ext/frm?ti=p...ink&wrt_id=214

    http://www.123people.de/ext/frm?ti=p...ink&wrt_id=214

    Barbara Bennefeld - Pipl Profiles

    http://www.treff-hundefreunde.de/for...r%E4umt-3.html

    http://www.doggennetz.de/index.php?o...:aua&Itemid=53

    http://www.doggennetz.de/index.php?o...:aua&Itemid=53

    http://www.doggennetz.de/index.php?o...:aua&Itemid=53

    http://www.doggennetz.de/index.php?o...Aaua&Itemid=53

    CharityWatch.de - Einbruchserie und Drohanruf

    http://www.meine-sonntagszeitung.de/...el.php?a=10382

    http://www.meine-sonntagszeitung.de/...hp?a=17194&p=2

    News - Aktuelle Nachrichten und spannende Hintergrundberichte auf STERN.DE Mobile

    http://s1.directupload.net/images/110311/m6vro8pk.jpg

    CharityWatch.de - Engagierte Tierschutzarbeit an der Basis

    CharityWatch.de - für eine bessere Spendenkultur

    CharityWatch.de - „Gnadenhof“ Momo ist kein Gnadenhof

    http://www.diepholz.de/allris/to020....0728&options=4

    http://www.diepholz.de/allris/to020....0943&options=4

    Skippy entdeckt die Welt - Sulingen - Lkr. Diepholz - Lokales - Kreiszeitung

    http://www.diepholz.de/internet/page...rubrik=1000017

    http://www.animal-health-online.de/k...endet-vor/1957

    In den Foren reisen die Befürworter herum und versuchen dieses Tierelend abzuschwächen, ich kann dies nicht verstehen.
    Wer so oft mit Tieren Mist gebaut hat, darf keine Tiere mehr halten, denn die können sich nicht wehren.
    Gruß

    Gerd

    Mein unerschütterlicher Glaube an die Dummheit des Tieres Mensch hat mich nie enttäuscht und ist mir im Lauf des Lebens oft zustatten gekommen (von Georg Christoph Lichtenberg)

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    AW: Tierquaeler nur im Ausland?

    Zitat Zitat von Neufibaerchen Beitrag anzeigen
    Wer so oft mit Tieren Mist gebaut hat, darf keine Tiere mehr halten, denn die können sich nicht wehren.
    ´

    Habe ich das richtig verstanden, daß es eine Gerichtsverhandlung geben wird, in welcher die Betreiberin des Gnadenhofs sich gegen das auferlegte Haltungsverbot wendet?
    Das ist doch schon bald.

    Meinst du nicht, man sollte erstmal abwarten, was das Gericht dazu sagt?
    Ich habe mir deine vielen Links nicht alle angesehen, aber mal das Thema gegoogelt.
    Da gibt es Informationen in Hülle und Fülle in jede Richtung.

    Ich selbst bin der Meinung, daß man abwarten sollte, was das Gericht entscheidet, statt hier irgendwelche Kampagnen zu fahren, die wahrscheinlich sowieso keinen interessieren. Mir erschließt sich der Sinn solcher Kampagnen überhaupt nicht. Was hast du davon? Man kann doch der Entscheidung eines Gerichts nicht vorgreifen.
    Alles andere verbuche ich unter Kampagne. Und mehr nicht.

    LG

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    AW: Tierquaeler nur im Ausland?

    Im Namen der Tiere hat das Gericht gestern von ca 10,35 Uhr bis ca. 19, 35 Uhr entschieden. Es gibt doch tatsächlich noch Gerechtigkeit. Ich DANKE den Richtern in Hannover vom ganzen Herzen, dass Tierquäler ihre Strafe bekommen.

    Aber es ist noch nicht zu Ende. es folgen noch Strafprozesse gegen die Gnadenhofbetreiber. Möge es hart sein, denn viele Jahre durften dieses Ehepaar mit Tieren umgehen, als seien diese keine Lebewesen.

    Dieser Bericht aus der gestrigen Gerichtsverhandlung hat unser Lieber Seniorenpeter geschrieben, er war dort persönlich bei der viel stündigen Gerichtsverhandlung dabei.
    Hier der Link zu diesem Forum.
    Gnadenhof wurde geräumt - Seite 55 - WUFF Forum


    AW: Gnadenhof wurde geräumt
    Zitat:
    Hunde sind Lebewesen, die von der Natur mit einem Geruchssinn ausgestattet wurden, der unendlich viel empfindlicher ist, als der Geruchssinn von Menschen. Wenn Menschen eine Umgebung nur mit Atemschutzmasken ertragen können, weil die Luft dort so beizend ist, daß die Augen tränen und das Luftholen Übelkeit verursacht, was mussten erst die Hunde ertragen, die dort leben mussten? Diese Hunde erlitten zweifellos große Qual...
    Dieses Zitat möchte ich mit Bedacht an den Beginn eines Berichts über die heutige (gestrige) Verhandlung vor dem Hannoverschen Verwaltungsgericht stellen. Dieses Zitat soll nicht provozieren. Es stammt auch nicht von mir (obwohl ich diesen Aspekt von Tierleid öfter im Kopf hatte, jedoch nicht äußern mochte), vielmehr ist dies ein fast wörtliches Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin. Mich hat dies tief beeindruckt, dies soll ein Motto dieses Berichts sein.

    Es ging hier um insgesamt noch sieben Einzelentscheidungen, bei denen die "Gnadenhof"-Betreiberin als Klägerin auftrat (im Folgenden "Klägerin" genannt), die Verwaltung des Landkreises Diepholz (vertreten durch Frau Leciejewski, Frau Pottkamp und Frau Hinrichs) war hier die Beklagte (im Folgenden auch "Beklagte" genannt).

    Die Verhandlung fasste diese sieben Einzelentscheidungen, was die Beweisaufnahme betraf, zusammen. Zu diesem Zweck wurden Zeugen zu nacheinander drei Zeitabschnitten gehört: Dem ersten Halbjahr 2010, dem zweiten Halbjahr 2010, sowie den ersten vier Monaten 2011. Die Einvernahme der Zeugen umfasste vordringlich die Haltungsbedingungen und die jeweils dort angetroffene Anzahl von Tieren (vor allem der Hunde). Hierzu wurden mehrere im Jahr 2010 befasste Veterinäre sowie eine Tierärztin vom LAVES gehört, die Klägerin hatte mehrere Zeugen benannt, deren Schilderungen jeweils in erheblichem Maße von den Eindrücken der Veterinäre abwichen. Bei den Anordnungen im ersten Halbjahr 2010 handelte es sich (verkürzt dargestellt) um die Einforderungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation dort vorhandener Hunde, sowie um die Eingrenzung der Anzahl dort lebender Hunde. Gegen diese Anordnungen klagte die Klägerin (AZ2352/10 gegen den Beschluss vom 16.04.2010, AZ2452/10 gegen den Beschluss vom 23.04.2010).

    Dazu kam eine Klage gegen die Untersagung, eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben zu können (AZ2415/10 gegen den Beschluss vom 20.04.2010), sowie die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die Befähigung nach §11 TierschG entgegen des abschlägigen Beschlusses doch zu erteilen (AZ2422/10).

    Zu diesem Zeitabschnitt wurde auch der behandelnde Tierarzt A.M. gehört, der den Hof schon vor dem Zuzug der "Gnadenhof"-Betreiberin kannte, und seit September 2008 dort Tiere behandelte (vor Ort im Freien im Bereich der Freifläche vor dem Wohnhaus, oder aber in seiner Tierarzt-Praxis). Laut seinen Unterlagen fanden Behandlungen und Medikamenten-Abgaben im ersten Halbjahr 2010 häufiger statt. Über die jeweilige Gesamtzahl dort vorhandener Hunde war er nicht informiert. Die für ihn ersichtlichen Haltungsbedingungen der Tiere bezeichnete er jeweils als "befriedigend".

    Obwohl die "Gnadenhof"-Betreiberin sich immer wieder als wenig kooperativ zeigte, war das Handeln der Kreisverwaltung durch die Hoffnung auf Einsicht, einer Verbesserung der Haltungsbedingungen und einer langfristigen Reduzierung des Hundebestands bestimmt. Ansätze für eine Verbesserung konnten jedoch auch Ende Juli 2010 nicht festgestellt werden. Hier war Frau Dr. E. erstmals in amtlicher Funktion auf dem "Gnadenhof". Dort zugegen war auch abermals die Tierärztin vom LAVES, und auch der behandelnde Tierarzt.

    Somit war der Abschnitt, der die Zeit der zweiten Hälfte 2010 umfasst, erreicht. Es war ein Mediationsverfahren angedacht, um hier eine gütliche Einigung der gegensätzlichen Standpunkte zu erreichen, jedoch wurde durch Erkenntnisse, die im Oktober 2010 hinsichtlich der unglaublichen Steigerung des Hundebestands und der Verschlimmerung der Haltungsbedingungen erlangt werden mussten, diese Mediation verworfen, bevor sie richtig beginnen konnte.

    So kam es zur Beschlagnahmungsaktion am 11.11.2010, die mit umfangreichem Bildmaterial und den eindringlichen Aussagen der Zeugen hinsichtlich der dort herrschenden fürchterlichen Haltungsbedingungen beschrieben wurde. Es fand auch eine Einvernahme der beteiligten Polizisten statt. Den Aussagen des behandelnden Tierarztes ist hier eine besondere Bedeutung beizumessen: Nach seinen Patientenunterlagen fanden ab Juli keine Behandlungen von Tieren auf dem "Gnadenhof" mehr statt, nur noch kleine Abgaben von Entwurmungsmitteln für Katzen. Somit wurde zum Beispiel auch klar, daß die Hündin "Mikka" seit August 2010 nicht mehr bezüglich ihrer Leishmaniose therapiert wurde (im Juli 2010 fand die letzte Abgabe von Allupurinol statt). Die Aussagen anderer durch die Klägerin benannten Zeugen beinhalteten weiterhin zufriedenstellende Haltungsbedingungen sowie die Unkenntnis über die tatsächliche Anzahl von Hunden auf diesem "Gnadenhof". Vor allem die detaillierten Aussagen von Frau Dr.E. lieferten ein eindringliches Bild der vorgefundenen Zustände am 11.11.2010, hierzu wurde auch ein Bericht verlesen.

    In direkter Folge wurden seitens des Veterinäramts Bescheide am 19.11.2010 sowie am 22.11.2010 erlassen, gegen die die Klägerin klagte (AZ5476/10). Außerdem erließ die Kreisverwaltung am 09.12.2010 u.a. ein Hundehaltungs- und -betreuungsverbot auf Dauer gegen die Klägerin, auch dagegen wurde geklagt (AZ11A441/11).

    In den letzten verhandelten Zeitabschnitt fiel die zweite Beschlagnahmung vom 10.03.2011, auch hierzu trug Frau Dr.E. die dort vorgefundenen Haltungsbedingungen eindringlich vor (diese kennen wir bereits aus der bei "Alpenparlament" publizierten "Dokumentensammlung"). Bestätigt wurden diese Angaben durch die als Zeugen anwesenden Polizisten. Die von der Klägerin benannten Zeugen hingegen bescheinigten für den fraglichen Zeitraum wiederum "befriedigende" Bedingungen. Gegen den tierschutzrechtlichen Bescheid des Landkreises vom 14.04.2011 wurde seitens der Klägerin ebenfalls geklagt (AZ2087/11).

    Die Befragungsstrategie des Anwalts der Klägerin bezog sich vordringlich auf mögliche Versäumnisse der Amtsveterinäre vor Ort (z.B. Versäumnis der Belehrung über ein Aussageverweigerungsrecht, oder die jeweils genaue mündliche Erklärung vor Ort von Beschlüssen, die später auch schriftlich ergingen usw.), auch hinsichtlich der Möglichkeit, daß die Klägerin derlei Erläuterungen womöglich "nicht richtig aufgenommen habe". Zur Sache selbst sagte die Klägerin nichts aus. Einige Äußerungsansätze der Klägerin wurden durch den Anwalt unterbunden.

    Die ganze Verhandlung begann etwa um 10:35 Uhr, und dauerte (mit drei recht kurzen Pausen) bis 19:35 Uhr. Ein von der Klägerin benannter Zeuge erschien nicht, auf seine Aussage wurde lt. Einlassung des Rechtsanwalts der Klägerin verzichtet. Drei Verfahrensteile wurden übereinstimmend durch die Klägerin und die Beklagte als "erledigt" erklärt. Es handelten sich hierbei um AZ2452/10 (betreffend der Hündin "Mikka"), AZ5476/10 (betreffend des Hundes "Tiberius" - euthanasiert) sowie AZ2087/11 (betreffend des Hängebauchschweins "Rocky - euthanasiert).

    Das Gericht zog sich nach Abschluss der Beweisaufnahme und des Vortrags der förmlichen Anträge der Klägerin (sowie des kurzen Antrags der Beklagten, alle Anträge der Klägerin zurückzuweisen) zur Beratung zurück, um dann nach einer knappen halben Stunde seine Beschlüsse zu verkünden. Die Klägerin nebst Rechtsbeistand sowie die von der Klägerin geladenen Zeugen warteten diese Verkündung nicht ab, sondern fuhren am Beginn dieser Beratungspause von dannen.

    In Kurzform: Das Gericht wies sämtliche sieben anhängigen Klagen der Klägerin ab. Zu jeden der sieben Punkte wurden jeweils Streitwerte zwischen 5000 und 6000 Euro festgelegt, in einem Falle (AZ5476/10) ein Streitwert von 10.000 Euro, weil diese Klage zwei Bescheide der Kreisverwaltung umfasste. In der Addition ergeben sich hier sehr ansehnliche Streitwerte, die ebenfalls ansehnliche Verfahrens- und Anwaltskosten nach sich ziehen...

    Das wars...fast. Ich konnte im Verlauf dieser Verhandlung noch etwas lernen: Seither war ich der Ansicht, daß der Ehegatte der "Gnadenhof"-Betreiberin seit dem Februar 2008 von seinem durch das Amtsgericht Holzminden im Januar 2005 ausgesprochenen Tierhaltungsverbot befreit sei. Dies ist auch der Fall, jedoch gilt das Ende 2003 durch den Landkreis Holzminden erlassene unbefristete Tierhalteverbot weiterhin, es wurde bis heute nicht aufgehoben !!

    Frau Dr. E. erwies sich im Laufe der Verhandlung als sehr kompetent, sehr präzise, sehr glaubwürdig und selbstbewusst. Direkt nach dem Ende der Verhandlung war ihr anzumerken, wie ein großer Druck von ihr abfiel. Ihr Auftreten vor Gericht und ihre Reaktion nach dem Ende der Verhandlung haben mir sehr imponiert.

    Diesen Bericht möchte ich für jetzt (viele Details werden vielleicht noch zur Sprache kommen) mit einem weiteren Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung abschließen, dem wohl nichts hinzuzufügen ist:

    Zitat:
    Jemand, der hier um die Erlaubnis streitet, ein Tierheim betreiben zu dürfen, muss doch eigentlich auch wissen, daß man Katzenklos auch reinigen muss...
    Viele Grüße
    __________________
    von Peter und der Rentnerband.

    Ruth

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    AW: Tierquaeler nur im Ausland?

    Zitat Zitat von Hipphopp Beitrag anzeigen
    ´

    Habe ich das richtig verstanden, daß es eine Gerichtsverhandlung geben wird, in welcher die Betreiberin des Gnadenhofs sich gegen das auferlegte Haltungsverbot wendet?
    Das ist doch schon bald.

    Meinst du nicht, man sollte erstmal abwarten, was das Gericht dazu sagt?
    Ich habe mir deine vielen Links nicht alle angesehen, aber mal das Thema gegoogelt.
    Da gibt es Informationen in Hülle und Fülle in jede Richtung.

    Ich selbst bin der Meinung, daß man abwarten sollte, was das Gericht entscheidet, statt hier irgendwelche Kampagnen zu fahren, die wahrscheinlich sowieso keinen interessieren. Mir erschließt sich der Sinn solcher Kampagnen überhaupt nicht. Was hast du davon? Man kann doch der Entscheidung eines Gerichts nicht vorgreifen.
    Alles andere verbuche ich unter Kampagne. Und mehr nicht.

    LG
    Na aber Hallo,

    die gesamten Vorkommnisse der Vergangenheit wertest Du als Kampagne?

    Wie willst Du Dir eine Meinung bilden, wenn Du nicht die gesamten Vorgänge einbeziehst?

    Es greift auch keiner dem Gericht vor, es wird nur diskutiert und aufgezeigt, was sich so alles -unverständlicher Weise- mit großer Anhängerschaft unter dem Deckmantel Tierschutz herumtreibt.

    Denn mit Tierschutz hat es sicher wenig bzw. gar nichts gemein.

    Dachtest Du bei der Vorgeschichte und dem auf dem letzten Hof vorgefallenen Sachverhalten wirklich, ein Urteil würde diesen Tierschmutz bestätigen?

    Nun, da Auf dem "Gnadenhof Momo" dürfen wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden hast Du das Urteil.

    Woraus ich zitiere:
    Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die von der Klägerin gehaltenen Tiere nicht nur nicht ihrer Art entsprechend gehalten wurden, sondern dass ihnen darüber hinaus erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt wurden, so dass die Wegnahme der Hunde und das ausgesprochene Haltungsverbot gerechtfertigt sind. Die besonders geruchssensiblen Hunde wurde in geschlossenen verkoteten Räumen ohne intakte trockene Liegefläche in einer Atemluft gehalten, die den Veterinären und Polizeibeamten immer nur einen kurzen Aufenthalt gestattete bzw. den Einsatz von Atemschutzgeräten erforderte. Das Einkoten und Urinieren in den eigenen Lebens-, insbesondere Liegebereich belegen, dass den Hunden ausreichender Auslauf nicht gewährt wurde.
    Die Bekundungen des Haustierarztes und der befreundeten Leiterinnen anderer Tierschutzeinrichtungen, dass die Verhältnisse nicht zu beanstanden gewesen seien, waren nicht überzeugend. Die Aussagen der Veterinäre und Polizeibeamten, insbesondere aber die im Gerichtssaal gezeigte Photodokumentation der vorgefundenen Verhältnisse - die von der Klägerin an keiner Stelle beanstandet wurde - begründeten Zweifel an der Bereitschaft der erstgenannten Zeugen, dem Gericht die tatsächlichen Verhältnisse zu offenbaren.


    Und nun denke bitte einmal nach, wenn Du wirklich vorher soviel gegooglt und Infos in Hülle und Fülle gefunden hast, dann auch für Dich, bei objektiven Lesen und betrachten der verschiedenen Belege, unverkennbar gewesen, dass es gar nicht so verwirrend ist.

    Tierschmutz muss immer direkt aufgezeigt und diskutiert werden, da der Behördenweg sehr lang ist und in dieser Zeit Tiere weiter leiden. Die kleine Chance der Diskussionen ist, dass der Tierschmutz weiß, dass ihn nun auf die Finger geschaut wird und er dadurch das Leid der Tiere nicht weiter ausdehnt.
    LG
    Gruß

    Gerd

    Mein unerschütterlicher Glaube an die Dummheit des Tieres Mensch hat mich nie enttäuscht und ist mir im Lauf des Lebens oft zustatten gekommen (von Georg Christoph Lichtenberg)

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