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  1. User Info Menu

    AW: mein Vermieter und Hundehaltung

    Habe nicht viel Zeit, aber kurz zur Definition von "kleinen Hunden". Ein Hund gilt als "klein" wenn er eine SH von unter 40 cm und ein Gewicht von unter 20 kg hat. Es zählt dabei die Größe/das Gewicht wenn der Hund ausgewachsen ist. Wird ein Welpe größer als erwartet fällt er in die "großen Hunde" mit rein, sobald diese Größe erricht ist...
    Einzige Ausnahme (im negativen Sinne): Der Staffordshire-Bullterrier (bzw. Mixe von Listenhunden mit kleineren Rassen). Ein reinrassiges Staffie-Mädchen ist nur 36-38 cm groß und wiegt 14-17 kg - zählt aber trotzdem nicht zu den "kleinen Hunden" sondern zu den "gefährlichen Hunden"
    Und falls wir uns nicht mehr sehen: Gut Tag, guten Abend und gute Nacht!

  2. Inaktiver User

    AW: mein Vermieter und Hundehaltung

    das wundert mich etwas, dass man haustierhaltung verbieten darf.
    ein bekannter von mir ist in baden würtemberg deswegen vor gericht gezogen und hat recht bekommen, dass er den hund halten darf auch wenn es in der hausordnung/mietvertrag anders steht. begründung: tiere werden im rechtssytem als sache behnadlet und sachen darf man in der wohnung nicht verbieten.

    ist aber auch ein paar jahre her, vielleicht hat sich die gesetzgebung dahingehend geändert.

  3. User Info Menu

    AW: mein Vermieter und Hundehaltung

    Vielen Dank für Eure Beiträge. Schade, dass es nicht die Lösung für uns gibt.

    Also ein kleiner Hund soll es gar nicht sein und ich befürchte, dass ich um die Erlaubnis- Geschichte der Nachbarn nicht herum komme. Es ist so blöd, gerne würde ich dem Vermieter sagen: Guck mal, in Hausnr. 1 und Nr.2 wohnen jeweils grosse Hunde und in Nr. 3 und 4 und und und.....
    Aber das hiesse ja ggfs. andere Mieter zu verpetzen und das geht gar nicht.

    Und dabei wollte ich einen Notfallhund "retten" und den kann ich ja keinesfalls zu mir nehmen, wenn ich keine Genehmigung habe.

    Bin gerade ziemlich traurig und ärgerlich.

    Liebe Grüsse von der geknickten Seele

  4. User Info Menu

    AW: mein Vermieter und Hundehaltung

    "Verpetzen" würde ich auch auf gar keinen Fall.

    Ich würde noch einmal in Ruhe mit dem Vermieter reden. Ganz abgeneigt ist er ja schließlich nicht.

    Laß Dir die Erlaubnis aber, wenn Du sie denn bekommst, besser schriftlich geben. Dann gibt es später auch keinen Ärger deswegen.

    aber verstehen tun das in der regel nur menschen, die erleben durften wie es sich anfühlt, wenn ein hund, eine katze, ein kanarienvogel oder oder oder.... einem durch die augen direkt ins herz gesehen hat.
    (Asisah_Amar)

    "Who's the freak now?"
    ("Ghosts")




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