Aus einer Rundmail:
ACHTUNG Reisende nach FRANKREICH
Auf der HP von www.hundshuus.de/hundevermittlung/index.html
gibt es folgende WICHTIGE Informationen:
Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch! Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!
Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein. Ihr vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!). Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!
In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/ sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!
Daraus ergeben sich einige Probleme:
Erstes Problem:
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
Zweites Problem:
In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
Drittes Problem:
In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche" sowie „oder ähnliche", was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.
Viertes Problem:
Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund" aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten.
Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 11
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09.03.2008, 11:38Inaktiver User
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
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09.03.2008, 11:56Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Das ist sehr interessant, Miketa.
Ich habe vor fünf Jahren zuletzt in Frankreich ein paar Wochen an der Côte d´Azur verbracht - gemeinsam mit einer Freundin und zwei Rhodesian Ridgebacks. Wir hatten keine Probleme, weder bei Ein- noch Ausreise (Auto), und auch nicht während des Aufenthaltes selbst. Unsere Hunde sind nie mit Maulkorb gelaufen, und auf unseren Touren oft ohne Leine.
Wir wohnten im übrigen auf einem Gelände, das einem RR - Züchter gehörte. Das Gelände ist letztlich ein grosses, uneingezäuntes Gebiet, das auf einem Berg liegt und auch Wald umfasst. Der Züchter lässt seine Hunde dort immer wieder frei laufen, sie befinden sich nicht grundsätzlich in eingezäuntem Gelände.
Wie passt das nun zu diesen Gesetzen?
Hatten wir nur Glück?
Grüssle
Seawasp
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09.03.2008, 13:59Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Ihr hattet in meinen Augen vor allem das Glück, eine der "richtigen" Hunderassen zu besitzen (also keinen "Kampfhund" oder einen entsprechenden Mischling) und, wenn ich mich richtig erinnere, war vor fünf Jahren auch die Hysterie um die "Kampfhunde" auch noch nicht so groß (nicht "nur" was Frankreich angeht, sondern allgemein - siehe z. B. der Strang zu Holland).
Zitat von Inaktiver User
@all
Ich frage mich, wann dieser Wahnsinn endlich ein Ende hat.
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09.03.2008, 17:07Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
@seawasp
offensichtlich hattet ihr Glück!
Denn wenn man sich möglicherweise auf die "Fachkenntnisse" eines Dorfpolizisten verlassen muss, könnte ein Urlaub ganz schnell zum Alptraum werden.
Und damit du siehst, dass es keine übertriebene Panikmache von irgendwoher ist, kopiere ich einen Teil eines Artikels zu diesem Thema der aktuellen Ausgabe der Zeitung "dogs" (bekannt?)
... In DOGS berichteten wir von den skandalösen Tiertötungen in den Niederlanden. Aber auch Frankreich sollte mit Bedacht bereist werden.
Ob beim Aufenthalt oder nur auf der Durchreise, Sie sollten sich in jedem Fall detailliert mit den französischen Rechtsgrundlagen auseinandersetzen. Besonders bei Mitnahme von so genannten Gefahrenhunden gelten folgende Punkte:
1. Absolutes Einfuhrverbot besteht für die Rassen der Kategorie 1:
Staffordshire-American Staffordshire Terrier, Pitbull, Mastiff, Boerbull, Tosa Inu sowie Hunde mit morphologischen Merkmalen dieser Tiere, wie Mischlingshunde und mittelgroße kurzhaarige Tiere mit kräftigem Körperbau. ...
Quelle
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09.03.2008, 18:15Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Miketa,
nicht dass Du mich falsch verstehst - ich wollte keinesfalls Deinen Beitrag als Panikmache abstempeln, ich war nur so überrascht. Rhodesian Ridgebacks fallen oder fielen schliesslich sogar bei uns in manchen Bundesländern unter die Kampfhundeverordnung. Man kann sie als Nichtkenner und bei grossen Exemplaren wie meinem (74 cm Schulterhöhe) gern mal in einen Topf mit Doggen werfen.
Du meine Güte - was da hätte passieren können!
Grüssle
Seawasp
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09.03.2008, 19:29Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Sind Doggen (deutsche Doggen z.B.) in Deutschland KAMPFhunde? Und bei den Rodesian wär ich auch NIE drauf gekommen, kenne eine Familie, die 2 Rodesian hat...
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09.03.2008, 22:41
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Das Paradoxe daran:
Frankreich ist eigentlich nach meiner Erfahrung ein absolut hundefreundliches Land.
Wenn man auf der Straße unterwegs ist, kommt man leicht zu dem Eindruck, jeder hätte einen Hund.
Ich würde schätzen, daß die Population von Begleithunden in Frankreich wesentlich höher ist als in Deutschland.
Im Unterschied etwa zu Spanien sind diese meines Wissens auch in Restaurants und jedenfalls definitiv z.B. auf Campingplätzen zugelassen.
Allerdings handelt es sich dabei häufig um "Kleinhunde" aus der Bichon-Gruppe (Havaneser, Malteser etc.).
Anscheinend geht es also besonders um eine "Kampfhundhysterie", was allerdings möglicherweise mit Erfahrungen mit den entsprechenden Haltern in franz. Vorstädten zu tun hat...
lg lenita
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10.03.2008, 07:46Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
In Deutschland sind Doggen keine Kampfhunde, aber in FRANKREICH, und darum gehts ja hier, fallen sie unter die Kategorie 1. Wenn nun ein ahnungsloser Mensch den eigenen Hund für eine Dogge hält, ist das ein Problem oder kann zu einem werden.
Zitat von Inaktiver User
RRs waren in D in manchen Bundesländern zeitweilig auf der Liste, in einigen sind sie es noch, und wenn das mit den Dumpfbacken, die sich welche zulegen, so weiter geht, werden sie vermutlich bald auch wieder häufiger auf irgendwelchen Listen landen.
Grüssle
Seawasp
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10.03.2008, 07:56Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Oh wow, das überrascht mich. Deutsche Doggen habe ich bisher eher als etwas ängstliche, dümmliche Tiere kennen gelernt (sorry an die Halter von Doggen :-)
und Rodesians eben als Familienhunde. Wusste aber nicht, dass die populär werden/sind.
Danke für die Info.
LG
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10.03.2008, 08:23Inaktiver User
AW: Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
OT:
Nele,
so leid mir das tut, aber zu schreiben, der RR sei ein "Familienhund", ist so schlicht nicht richtig. Er ist kein Hund für jede Familie, und schon gar nicht für eine Familie mit kleinen Kindern, in der wenig Zeit ist für die Ausbildung eines Hundes, der sehr lang braucht, bis er erwachsen und gereift ist.
Wenn es Dich interessiert: Hier ist ein sehr gutes Rasseporträt von Dr. Ute Blaschke Berthold. Ute war über knapp drei Jahre unsere Trainierin, und hat selbst viele Jahre mit RRs gelebt. Sie ist Biologin und Kynologin. Der wirklich interessante Teil des Textes folgt nach den schönen Fotos, also am Ende.
Grüssle
Seawasp


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