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  1. Inaktiver User

    Haftung der Pflegefamilie

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Problem:
    Mein Hund, 11 Jhre alt und ein sehr grosses Tier, wurde mit zunehmendem Alter immer giftiger. In seiner ungestümen Jugend hat er ein paar Mal gebissen. Ich bekam ihn als er 2 Jahre alt war, er hatte 3 Vorbesitzer und auch kein schönes Leben.

    Als meine Tochter 4 Monate alt war, beschlossen wir ihn abzugeben, er versuchte sich mehrmals auf das Kind zu setzen und knurrte das Baby böse an. Aus Angst vor der Zeit in der sie krabbeln würde, gaben wir den Hund zu den Hundesittern, ein Rentnerehepaar, die ihn oft zu Besuch hatten.

    In den letzten 1,5 Jahren hat er 3 Menschen gebissen, zuletzt ein Kind. Bei dem Kind war ich wirklich schockiert, ich hätte im Traum nicht daran gedacht, dass er sie Kleine beissen würde. Er kannte das Kind und hat oft mit ihr gespielt. Es war auch kein "Spielunfall" und die Kleine hat ihn auch nicht angefasst. Er ging durch die Haustür unseres Mehrfamilienhauses, das Kind stand davor und er biss zu. Ich hatte ihn glücklicherweise an der Leine, daher hatte das Kind nur einen Kratzer. Die Eltern fuhren mit demKind ins Krankenhaus und dort wurde ich automatisch angezeigt. Der Hund hat jetzt eine Maulkorbpflichtund muss in den nächsten tagen zum Wesenstest, den er vermtlich nicht bestehen wird.

    Besagte Rentner lieben den Hund wie ein Kind. Offiziell bin ich die Halterin und damit voll haftbar und daran wird sich auch nichts ändern. Das Ehepaar will definitiv nicht als Halter der Stadt gemeldet werden.

    Ich misstraue den beiden, ob sie sich wirklich auf Dauer an die Maulkorbpflicht halten, sollte ich weiterhin allein für den Hund verantwortlich sein.

    Weiss hier jemand, ob man das vertraglich regeln kann? Und wenn ja, was sollte in so einem Vertrag stehen?
    Vielen Dank fürs Lesen, Nice

  2. Inaktiver User

    AW: Haftung der Pflegefamilie

    P.S.: Bevor hier jemand denkt, ich gebe eine reissende bestie in die Hände komplett verantwortungsloser Hunde: Er hat nie einen Menschen schwer verletzt, weswegen ich auch nie angezeigt worden bin. Er hat auch bsiher nur unmittelbar an der Tür gebissen.

    Trotzdem KANN etwas passieren und ich stehe dafür ganz allein grade.

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Hallo Nice,
    ich denke, du solltest das Vertraglich regeln. Ich hatte mal Tiere als "Einstellung" vom Zoo. Die Tiere gehoerten mir also nicht, haben aber bei mir gelebt... Ich musste dafuer auch einen Einstellungsvertrag unterschreiben. Da stand u.a. auch drin, dass der Zoo keine Verantworttung fuer Schaeden uebernehmen, falls die Tiere fliehen...

    Im Grunde kannst du da ja reinschreiben, dass sich der Uebernehmer verpflichtet, die Maulkobpflicht einzuhalten, dass ihr keine Verantwortung fuer Unfalle uebernehmt, dass der Uebernehmer eine Haftpflichtversicherung abschliesst usw.
    Ich wuerde der Form halber auch solche Dinge reinschreiben, wie dass dem Tier auf Kosten der Halter tieraeztliche Hilfe zukommen muss, wenn noetig, dass der Hund artgerecht gehalten und ernaehrt werden muss oder dass damit nicht gezuechtet werden darf (ist ja logisch bei dem Wesen)
    Dir faellt da schon was ein ;)
    Gruss Anlina

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Hallo Nice,

    wenn DU den beiden Rentnern nicht traust, dann würde ich ihnen das Tier auch nicht überlassen. Du solltest Dir dann etwas anderes überlegen, Hundeschule etc z. B. und das Tier selbst halten. Ob so private Verträge rechtens sind, weiß ich nicht, nur was machst Du, wenn Du so einen Vertrag machst und Du hast am Ende ein Problem? Ich würde mich da erstmal schlau machen.

    Viel Glück
    Woodstock
    Normale Menschen machen mir Angst!!!

    **Ich bin nicht dick - das ist erotische Nutzfläche!**

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Ich würde mich auf das ganze nicht einlassen. Ein Hund der einmal gebissen hat, wird wieder beißen und irgendwann, wird er jemanden ungut verletzen. Warum will das Rentnerehepaar nicht als Halter aufscheinen? Du haftest für etwas auf das du keinen Einfluß hast. Schmerzensgeld kann richtig teuer sein und die Krankenkassen können sich bei dir auch regressieren und die Heilkosten zurückholen. Zusätzlich kann dir ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen, wenn das Gericht zur Überzeugung kommt, die Rentner sind für die Haltung eines solchen Hundes nicht geeignet.
    LG Judith

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Ich wäre mir auch nicht sicher ob sich das in dieser Form vertraglich regeln läßt und würde auf jeden Fall mit einem Anwalt reden. Außerdem würde ich mich auf diese Haltergeschichte nicht einlassen. Du bist Besitzer, sie sind Halter, das ist rechtlich durchaus von Interesse. Du kannst ja trotzdem die Kosten weiter übernehmen.

    Es ist es bei solchen Hunden meistens nicht sinnvoll wenn sie als Kind angesehen werden, die Wahrscheinlichkeit das sich solche Vorfälle wiederholen sind in dieser Kombination sehr hoch.

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Erkundige Dich lieber beim Ordnungsamt und beim Veterinäramt. Ich weiß nicht, in wie weit man rechtsgültig Haftung ausschließen kann. Kleingedrucktes der Haftpflichtversicherung studieren!

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Warum will das Paar nicht als Halter der Stadt gemeldet werden? Geht es um die Hundesteuer? Könnt Ihr das regeln, dass Du die Hundesteuer zahlst?

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    AW: Haftung der Pflegefamilie

    Willst du den Hund denn wirklich noch als "deinen" haben? Die Frage solltest du dir zuerst stellen. Denn daß der Hund auch weiterhin Leute anfällt und deine Tochter noch lange nicht alt genug ist, um auch nur größer zu sein als das Tier, das ist dir ja sicher klar.

    Aus meiner Sicht wäre mir das alles zu viel Risiko, um den Hund weiter zu behalten. Daher würde ich dem Pflegepaar schlichtweg ein Ultimatum stellen: wenn sie den Hund weiter haben wollen, sollen sie ihn ganz formell von dir übernehmen, sich als Besitzer eintragen lassen und damit alleinverantwortlich werden. Du bist aus der Pflicht und hast weder Sorge um Hund noch um Mitmenschen.
    Wenn das Pflegepaar darauf nicht eingeht, dann - das solltest du deutlich dazusagen - wird der Hund anderweitig abgegeben, entweder ins Tierheim oder zu einem Gnadenhof oder vielleicht findet sich ja jemand, der mit Beißern klarkommt. Niemand kann dir da reinreden. DU mußt büßen, wenn ANDERE sich über den Maulkorbzwang hinwegsetzen, und Dritte - egal ob Kinder oder Rentner oder der Postbote - sind die Geschädigten.

  10. User Info Menu

    AW: Haftung der Pflegefamilie

    haftungsrechtlich ist es m. e. nach so, dass derjenige haftet, der den hund in seiner obhut hat, wenn es zu einem zwischenfall kommt und er den ausdrücklichen anweisungen des halters zuwider gehandelt hat.

    die frage sollte aber viel mehr sein, ob du es mit deinem gewissen vereinbaren kannst, dass das rentnerehepaar den hund trotz maulkorbpflicht wahrscheinlich ohne laufen lassen wird und damit billigend in kauf nimmt, dass der hund noch weitere menschen beissen kann.

    nimmst nicht auch du einen solchen zwischenfall in kauf, wenn du ihn weiterhin dort läßt, obwohl du zweifel hast, dass sie tun, wozu sie verpflichtet werden?

    vielleicht denkst du statt über haftungsfragen und besitzverhältnisse lieber darüber nach, wie du den hund so unterbringen kannst, dass der es dort gut hast und gleichzeitig sichergestellt ist, dass er keinen schaden anrichten kann.
    Der Utopist sieht das Paradies,
    der Realist das Paradies plus Schlange.
    Friedrich Hebbel

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