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Thema: Hundesitter

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    Hundesitter

    Hallo!

    Aus beruflichen Gründen brauchen wir für die nächsten sechs Wochen vier mal wöchentlich jemanden, der nachmittags mit unserem Hund Gassi geht. Die Nachbarstochter hat sich schon begeistert bereit erklärt, nun frage ich mich, was für eine Aufwandsentschädigung angemessen wäre? Wären 250 € für den gesamten Zeitraum ok, was meint ihr?

    Irgendwie weiß ich gar nicht, ist das jetzt knickrig , andererseits wären das
    10€/h...

    Wie handhaben die Hundehalter unter euch das?

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    AW: Hundesitter

    Zitat Zitat von Margaret_Houlihan Beitrag anzeigen
    Irgendwie weiß ich gar nicht, ist das jetzt knickrig , andererseits wären das
    10€/h...
    Das würde ich für angemessen halten.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

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    AW: Hundesitter

    OK, danke...Mal sehen, vielleicht besorg ich zusätzlich noch einen Gutschein oder so...

  4. gesperrt

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    AW: Hundesitter

    das ist mehr als o.k.
    immerhin ueber mindestlohn und eine wirkliche "arbeit" ist es auch nicht
    ich habe schon anzeigen gelesen wo es fuer die tagesbetreuung eines hundes 15 euro geben sollte...

    am schlauesten ist es, du meldest das ueber das haushaltsscheckverfahren bei der minijobzentrale an, dann kannst du es auch steuerlich geltend machen und das maedel ist auch versichert

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    AW: Hundesitter

    Wie alt ist denn die Nachbarstochter ? Ich würde ggf. prüfen, was das JArbSchG dazu sagt, bevor ich das bei der Minijobzentrale melde. Vielleicht weiß da jemand was zu?

  6. gesperrt

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  7. Inaktiver User

    AW: Hundesitter

    Mir wäre wichtig, ob die Hundehaftpflicht Gassi gehen durch/Aufsicht durch Fremdpersonen mit abdeckt.

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    AW: Hundesitter

    Bei vier mal wöchentlich stattfindenden Spaziergängen mit dem Hund, auf die sich das Mädchen offenbar sehr freut, käme wohl niemand ernsthaft auf die Idee, das unter Kinderarbeit zu verzeichnen!

    Die Eltern meiner jugendlichen Reitbeteiligungen zahlen dafür, daß ihre Töchter regelmäßig Zeit mit dem Pferd verbringen können.

    Von daher finde ich den Stundenlohn ausgesprochen großzügig bemessen.

    Wichtiger wären mir die Zuverlässigkeit und die Mitarbeit des Hundes, wahrscheinlich gibt es mal einen gemeinsamen Spaziergang, auf dem alles geklärt werden kann. Darf er von der Leine gelassen werden, verträgt er sich mit anderen Hunden usw.

  9. Inaktiver User

    AW: Hundesitter

    Mal jenseits der Problematik Kinderarbeit, Haftpflicht etc:

    Wichtig ist das Alter der Nachbarstochter.

    Ein Hund weiss genau, welcher Gruppe ein Mensch angehört. Er respektiert Kinder erst ab dem etwas fortgeschritteneren TEENAGERALTER als Weisungsbefugte.

    Das ist wichtig zu wissen, denn es hat Auswirkung auf das Sozialverhalten. Ist das Kind zu jung, so wird der Hund sich in der Rolle des Verantwortlichen sehen und eigenmächtig entscheiden, was jetzt gerade zu tun ist. Im übelsten Falle sieht das im übrigen so aus, dass er ein Kind auf seine Weise zurecht weist - und dazu benutzt er naturgemäss seinen Körper und sein Maul, das Ding mit den Zähnen darin.

    Eine betreuende Nachbarstochter sollte also

    a) mindestens mal 15, 16 Jahre alt sein
    b) dem Hund physisch gewachsen
    c) geübt darin, den Hund zu begleiten und auch mit Problemsituationen umzugehen (Begegnung mit anderen Hunden z.B.)
    d) ausreichend versichert!!!!
    e) es sollte einen Notfallplan geben.

  10. User Info Menu

    AW: Hundesitter

    Zitat Zitat von Levistica Beitrag anzeigen
    Bei vier mal wöchentlich stattfindenden Spaziergängen mit dem Hund, auf die sich das Mädchen offenbar sehr freut, käme wohl niemand ernsthaft auf die Idee, das unter Kinderarbeit zu verzeichnen!.
    Nein, sicherlich nicht. Aber bevor ich das Gassigehen als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Minijobzentrale anmelde, wäre ein Blick ins JArbSchG durchaus sinnvoll.

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