Oh, fein!!!
Naja, man kann mehrere Verträge haben, oder man kann die Verträge kombinieren, kosten tut es immer ähnlich. Ist aber einfacher mit der Abrechnung.
In den meisten Reitställen brauchst Du eine Pferdehaftpflichtversicherung. Aber nicht in allen. Besser wäre es, sich die Police zeigen zu lassen, da stimme ich zu. Der Betreiber des Stalles ist ja auch versichert, aber das deckt eben nur seine Haftung ab. Wenn ich jetzt z. B. die Box offen lasse, mein Pferd spazieren geht, auf die Bundesstraße läuft, und deswegen einen Unfall mit 2 vollbesetzten Bussen (und damit mindestens Schwerverletzte und Sachschaden) verursacht, ist es MEINE Haftung. Wenn das ganze von einer mangelhaft abgesicherten Koppel aus passiert, und Koppelgang im Einstellvertrag drin ist (und die Aufsichtspersonen des Stalles das Pferd dorthin geführt haben), ist es die Haftung des Stalles, mal ganz vereinfacht.
Und: selbstverständlich ist weder Hundehaftpflicht noch Pferdehaftpflicht. Viele Leute verlassen sich auf: "Ist eh noch nie was passiert ..."
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20.12.2006, 12:39Inaktiver User
AW: Hund in Beißerei verwickelt. Wer muss TA-Kosten übernehmen?
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20.12.2006, 15:11
AW: Hund in Beißerei verwickelt. Wer muss TA-Kosten übernehmen?
ätzend sowas! Und die schreien wahrscheinlich dann am lautesten, sollte wirklich mal was passieren.
Zitat von Inaktiver User
Nicht nur ich als Halter möchte doch abgesichert sein, sondern man muss doch auch an die andere Seite denken. Ich würde doch auch meinen Schaden ersetzt bekommen wollen, sollte ich mein Auto bei einem Ausweichmöver wegen eines Hundes gegen den Baum fahren. Ach ne, darf ich ja gar nicht...müsste den ja den Hund strenggenommen umfahren....
Lassen wir das..
Schöne Grüße!
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20.12.2006, 15:15Inaktiver User
AW: Hund in Beißerei verwickelt. Wer muss TA-Kosten übernehmen?
Müßtest Du, ja. Aber Deine unbewußten Reaktionen laufen anders. Insofern ist die Rechtslage ein wenig kompliziert.
Die gegnerische Hundeversicherung wird Dir nichts zahlen, aber deine Vollkasko-Versicherung allemal. Alles andere wage ich nicht zu bedenken ...
Unschönes Thema, stimmt.
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21.12.2006, 17:05Inaktiver User
AW: Hund in Beißerei verwickelt. Wer muss TA-Kosten übernehmen?
Also beim hiesigen Hundesteueramt bekommst du deinen Hund, der unter die 40 cm Regel fällt nur mit Nachweis einer Hundehaftpflicht angemeldet..........
Die musste ich für meine Doberfrau vorlegen.........
Ich würde die Rechnung da vorbeibringen..... Versicherung hin oder her.
Ein Mensch mit Anstand und Gewissen bezahlt diese 300 €.
Meine Hunde meinten auch mal einen anderen Hund in einem Auto begrüssen zu müssen, in dem sie versuchten in den Kofferraum reinzugucken.....
Das Auto war völlig zerkratzt......
Den Schaden habe ich bezahlt, selbstverständlich.....


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