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  1. Inaktiver User

    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Wenn es keine Tierhaftpflicht gäbe
    Auch danach habe ich nicht gefragt.
    Nachdem du weder meine Fragen, noch das Urteil wirklich gelesen zu haben scheinst, wundert mich deine Einschätzung nicht mehr. Wenn man die Ausgangslage lange genug dreht und Fakten durch Interpretationen ersetzt, passt sie irgendwann in das eigene Weltbild.

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    AW: Joggen und Hunde!

    Ich habe nichts gedreht. Ich bezog mich auf die hier eingestellten Zitate aus Urteilen.

    Und Deine Fragen beantwortete ich doch mehrfach - oder vielleicht habe ich sie nicht im Detail verstanden.

  3. Inaktiver User

    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Macht quasi niemand, obwohl es § 1 der StVo ist.
    Das möchte ich bezweifeln.

    Ich weiß nicht, was diese Haarspaltereien sollen. Ist ein Radfahrer auf der Straße flott unterwegs und notbremst für einen sich rasch nähernden Hund, ist das eine 'Überreaktion'.
    Keineswegs. Eine Überreaktion stellt es jedoch dar, wenn er so bremst, dass er sich dabei verletzt, und dann, weil er sich nun als Depp fühlt, der obendrein grundlos bremste, ein Verfahren anstrengt, um Schmerzensgeld zu bekommen.

    Tut er das nicht, ist er ein rücksichtsloser Killer.
    Richtig. Wer nicht bremsbereit ist, während er ein Fahrzeug, und sei es auch ein Rad, bewegt, wer mit unangemessener Geschwindigkeit fährt oder auch läuft - siehe Jogger, der überraschend und ohne zu schauen eine Strasse quert - handelt rücksichtslos und provoziert Unfälle.

    Bis auf chironex_fleckeri kann wohl niemand hier zu 100 % garantieren, dass seine Hunde niemalsnicht auf die Straße laufen werden. Und wären dankbar, wenn einer für ihre Viecher bremst.
    Niemand kann für ein anderes Lebewesen 100 %ige Garantien übernehmen. Und ich tue das auch nicht. Ich arbeite täglich mit meinen Hunden, und diese Arbeit trägt Früchte. Sie macht aus einem Tier aber keinen Roboter, und soll das auch gar nicht.

    Deshalb besteht meine Prophylaxe darin, meine Hunde ausserhalb unsere Grundstücks nicht aus den Augen zu lassen - das ist sozusagen meine Bremsbereitschaft.

    Aber verletzen darf er sich dabei natürlich nicht, erst Recht nicht, wenn er nur prophylaktisch gebremst hat.
    Natürlich darf er sich verletzen. Er darf dann nur nicht jemanden, der überhaupt nicht Verursacher dieser Verletzung ist, dafür haftbar machen wolllen.

  4. Moderation

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    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Ich bleibe dabei, dass sich diese Urteile widersprechen - Du sagst, der Radler hätte erst reagieren brauchen, wenn der Hund wirklich auf die Straße gelaufen wäre; das Gericht sah das auch so.
    Da hast Du mich wohl anders verstanden, als ich es gemeint habe. Zu dem Thema, wann der Radler bremsen soll, habe ich gar nichts gesagt. Ich bin lediglich der Meinung, dass der Hundehalter keine Schuld hat am Unfall (da Hund sich verkehrsgerecht verhalten hat), und daher auch keinen Schadensersatz leisten braucht. Wenn es kein Hund gewesen wäre, sondern ein Fuchs oder ein Eichhörnchen, dann hätte der Radler ja auch nicht den Förster verklagen können. Wenn ich sehe, dass mir ein Tier vor's Rad laufen könnte, bremse ich selbverständlich ab. Aber ich käme gar nicht auf die Idee, jemanden dann auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ich dabei auf die Nase falle - schon gar nicht, wenn derjenige sich in keiner Weise falsch verhalten hat.

    Die Jogger-Situation ist doch kaum vergleichbar, denn diese sind ja wohl absichtlich in die Tiere reingelaufen. Das ist für mein Empfinden schon richtig boshaftes Verhalten.
    “You can tell how smart people are by what they laugh at.”

    ― Tina Fey

  5. Inaktiver User

    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Macht quasi niemand, obwohl es § 1 der StVo ist.
    Ich schon.


    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, was diese Haarspaltereien sollen. Ist ein Radfahrer auf der Straße flott unterwegs und notbremst für einen sich rasch nähernden Hund, ist das eine 'Überreaktion'.

    Tut er das nicht, ist er ein rücksichtsloser Killer.

    Bis auf chironex_fleckeri kann wohl niemand hier zu 100 % garantieren, dass seine Hunde niemalsnicht auf die Straße laufen werden. Und wären dankbar, wenn einer für ihre Viecher bremst.
    Allmählich nehme ich an, dass du absichtlich nicht richtig liest und nur provozieren willst.

  6. Inaktiver User

    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von SignorinaLimoncella Beitrag anzeigen
    Ich habe nichts gedreht. Ich bezog mich auf die hier eingestellten Zitate aus Urteilen.
    Nein, du hast etwas in die Zitate interpretiert, das dort faktisch nicht bzw. ganz anders zu lesen war.

    Im Urteil steht Überreaktion. Du machst daraus eine notwendige Reaktion.
    Notbremsung = angemessene Reaktion aus der situativen Notwendigkeit heraus
    Überreaktion = über die Notwendigkeit hinausgehende und unangemessene Reaktion

  7. gesperrt

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    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Die Jogger-Situation ist doch kaum vergleichbar, denn diese sind ja wohl absichtlich in die Tiere reingelaufen. Das ist für mein Empfinden schon richtig boshaftes Verhalten.
    Bzw. die Tiere sind absichtlich in die Jogger gelaufen. Unerzogene Hunde machen das gern. Wie boshaft von ihnen!

    Ich habe jedenfalls mal wieder was gelernt. Bin ich mit dem Auto unterwegs, bremse ich nicht mehr für kleinere Tiere, nur noch für Elche o.ä.. Denn wenn etwas passiert, ohne dass das Tier berührt wurde, bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Also fahre ich demnächst drüber und bekomme ggf. Schadenersatz von der Tierhalterhaftpflicht. Bin ich mit dem Rad unterwegs, dosiere ich die Bremse so, dass mir am wenigsten passiert und schmeiße mich im Ernstfall direkt auf den Hund. Das dämpft den Aufprall und verhindert schwere Blessuren. Das hat dann den Vorteil, dass der Unfallverursacher auch nicht weglaufen kann und der Halter zur Verantwortung gezogen werden kann.

    Oberste Devise ist also der Selbstschutz.

    Unsere Rechtsprechung ist schon komisch!

  8. Moderation

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    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von Ebayfan Beitrag anzeigen
    Bzw. die Tiere sind absichtlich in die Jogger gelaufen. Unerzogene Hunde machen das gern. Wie boshaft von ihnen!
    Unter der hiesigen Tier-Population sind mir noch keine boshaften Exemplare begegnet. Das ist nach meiner persönlichen Erfahrung doch eher eine menschliche Eigenschaft...
    “You can tell how smart people are by what they laugh at.”

    ― Tina Fey

  9. Inaktiver User

    AW: Joggen und Hunde!

    Zitat Zitat von Joker Beitrag anzeigen
    Unter der hiesigen Tier-Population sind mir noch keine boshaften Exemplare begegnet. Das ist nach meiner persönlichen Erfahrung doch eher eine menschliche Eigenschaft...
    So ist es. Weiter oben soeben beeindruckend skizziert.

  10. User Info Menu

    AW: Joggen und Hunde!

    Quelle:
    DEUTSCHE JAGDZEITUNG: DEUTSCHE JAGDZEITUNG - online - Hund hetzt Rothirsch vor ein Auto

    Hund hetzt Rothirsch vor ein Auto
    Ein Rothirsch war Anfang März zwischen Langenwang und Oberstdorf auf die B 19 gesprungen und frontal mit einem Auto kollidiert.


    Ein Ehepaar aus Esslingen erlitt dabei leichte Schnittverletzungen. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 4.000 Euro. Dem Stück musste ein Fangschuss angetragen werden.

    Nach Polizeiangaben, wurde der Hirsch durch einen mittelgroßen schwarzen Hund mit Brustgeschirr gehetzt. Die Polizei Sonthofen bittet um Hinweise, welchem Besitzer dieser Hund zugeordnet werden kann: Tel.: 08 321 / 66 350.

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