Und wenn du mal bei der Polizei anrufst? Kommt natürlich auch immer ein wenig darauf an, an wen man gerät. Hunde dürfen ja auch nicht mehr so einfach an der Kette gehalten werden, vor allem dann nicht, wenn es nicht nur zeitweise ist.
Vielleicht wird denen dann die Tierhaltung untersagt. So geht´s ja nicht.
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Ergebnis 11 bis 20 von 27
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19.08.2013, 16:01
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
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19.08.2013, 16:54
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Magst du schreiben in welchem Land du lebst, vielleicht kann dann jemand hier gezieltere Tipps geben.
Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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20.08.2013, 08:42
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Hallo Nicole-Krümel,
ich kann dich sehr gut verstehen. Ich kann auch nicht begreifen, warum sich manche Leute so offensichtlich unüberlegt und skrupellos Tiere zulegen, wenn sie diese eigentlich gar nicht wollen, denn nur so interpretiere ich ein derart verantwortungsloses Verhalten.
Unsere Nachbarn haben auch Hund und Katze und kümmern sich um beide nicht - nach meiner Definition. Der Hund (ein riesengrosses Tier, kein Neufundländer aber mindestens so gross) ist den ganzen Tag im Garten sich selbst überlassen. Der Garten ist zwar nicht klein, aber das muss ihn doch langweilen. Die Katze ist die meiste Zeit bei uns, allerdings nicht in unserem Garten. Wir haben selbst zwei Katzen und haben unseren Garten katzensicher eingezäunt. Das hält unsere Katzen im Garten und fremde Katzen fern. Das ist natürlich nicht bei jedem Grundstück machbar und auch relativ teuer. Zudem kommt noch, dass richtigen Freigängern natürlich ein eingezäunter Garten - sei er auch noch so gross - kein Ersatz für ihr Revier ist.
Auch wir füttern die Nachbarskatze ein wenig vor dem Haus, weil sie uns halt leid tut und schon ganz dünn ist. Das hat sich wohl unter den Katzen schon herumgesprochen, denn seit geraumer Zeit kommt noch eine weitere dazu, so dass morgens um 5 Uhr - da stehen wir an Wochentagen auf - drinnen unsere eigenen Katzen gefüttert werden und vor der Haustür 1-2 fremde Katzen. Wir hören zwar hin und wieder wie unsere Nachbarn ihre Katze rufen, aber die meiste Zeit sind diese Leute einfach nicht da und wenn sie dann mal zuhause sind und die Katze rufen, ist diese eben nicht da.
An deiner Stelle würde ich vermutlich - wenn Garten katzensicher machen nicht möglich ist, Halsband und Chip auch ausscheiden, wohl die Nachbarskatzen kastrieren lassen oder adoptieren, wenn es denn gar nicht anders geht. Aber irgendwann ist halt dann auch bei dir eine Grenze erreicht.
Alternativ wäre vielleicht auch noch ein kleiner Hund eine Idee ?
Lieben Gruss
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20.08.2013, 10:08
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20.08.2013, 10:12
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Danke, ihr Lieben!
Wie ich sehe, bin ich nicht alleine in der Situation. Aber das macht es ja noch schlimmer.
Wir haben in den fast 4 Jahren 2 Sterilisationen bezahlt, eine Op von 268€ plus Nachsorge, eine große Untersuchung von 145€ plus Futter und Impfung - für Katzen, die uns nicht gehören. 2 Katzen sind kurz nach der OP bzw Untersuchung gestorben und wir haben sie in unserem Garten begraben. 2 Nachbarskatzen haben wir adoptiert, wir haben also jetzt 4.
Im Ernst: Wir können nicht noch 3 zusätzlich aufnehmen. Ich war bei 5 im letzten Winter schon ganz gereizt und hatte das Gefühl, dass mich die ganze Situation nur noch stresst.
Irgendwie bin ich aber auch nicht bereit, noch weitere Sterilisationen zu bezahlen, nur, weil die, deren Aufgabe das wäre, das Geld nicht aufwenden wollen. Aber sonst wächst das Katzenproblem noch weiter. Da wir in Frankreich leben, gibt es auch keine finanzielle oder Unterstützung anderer Art.
Letzte Nacht hab ich schon davon geträumt und konnte ab 3 nicht mehr schafen. Ich weiß absolut nicht, wie wir das Problem lösen können, zumal das Geld ja nicht auf den Bäumen wächst.
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20.08.2013, 10:20
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Was sagen denn das örtliche Tierheim bzw. der Tierschutzbund dazu?
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20.08.2013, 10:20
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Eine Möglichkeit wäre, eine private Initiative zu gründen, die Katzen wenn möglich einzufangen, sterilisieren zu lassen. Unter einem Baum (irgendwo?) zentral einen Fressplatz zu installieren. Bezahlt wird durch priv. Spenden. U.U. findet man ja auch eine engagierte Tierärztin o.ä. (örtl. Veterinär von der Gemeinde), der / die die Sterilisationen für ne kleine Mark macht.
-Kenne ich so aus Spanien.-
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20.08.2013, 10:21
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20.08.2013, 10:48
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Da könnte ich auch nicht mehr schlafen. Wenn Tiere unter der Verantwortungslosigkeit von Menschen leiden müssen, ist bei mir auch Ende. Und klar, wer hat Geld unbegrenzt zur Verfügung? So geht´s nicht.
Ich muss noch mal fragen, kann die Polizei da nichts machen? Irgendwie muss es doch da Hilfe geben! Hoffe ich zumindest...
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20.08.2013, 11:14
AW: Schon wieder ne Katze vom Nachbarn!
Quelle: Stiftung für das Tier im Recht (Stiftung für das Tier im Recht)
Frankreich kennt kein einheitliches nationales Tierschutzgesetz, sondern widmet sich dem Schutz der Tiere und ihrer rechtlichen Stellung in verschiedenen über die Rechtsordnung verstreuten Erlassen. Diese Vorschriften sind durch die Trennung in Haus- ("animal domestique") und Wildtiere ("animal sauvage") gekennzeichnet (Art. 211-5 code rural), wobei als Haustiere jene Tiere gelten, die unter menschlicher Aufsicht ("surveillance") und Pflege ("soins") leben und sich dort auch ernähren und fortpflanzen.
Daneben ist auch eine Vielzahl internationaler, namentlich europäischer Bestimmungen zu beachten. Einerseits ist Frankreich den Europaratskonventionen zum Schutz von Transport-, Versuchs-, landwirtschaftlichen Nutz- und Heimtieren beigetreten (nicht aber jener zum Schutz von Schlachttieren), anderseits ist es als EU-Mitglied zur innerstaatlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts verpflichtet.
Strafrecht
Tierquälerei ist nach Art. 521-1 und Art. 521-2 code pénal (CP) strafbar. Die 1999 verschärften und auf Anfang 2002 in Kraft getretenen Bestimmungen sehen u.a. eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Busse bis 30'000 Euro vor, erlauben den Erlass eines Tierhalteverbots und verbieten das Aussetzen von Tieren. Strafbar sind zudem das ungerechtfertigte vorsätzliche Töten ("sans nécessité") und das fahrlässige Töten oder Verletzen eines Haustieres ("Atteinte involontaire à la vie ou à l’intégrité d’un animal"; Art. R653-1, R654-1, R655-1 CP).
Quelle: Frankreich in Deutschland
Tiere stehen in Frankreich unter einem besonderen Schutz. Da jedes Tier ein empfindsames Lebewesen ist, muss sein Besitzer die biologischen Erfordernisse seiner Art beachten (Art. 214-1 des Landwirtschaftsgesetzbuchs).
Es ist verboten, Haus- und Zuchttieren sowie gezähmte oder in Gefangenschaft lebende Wildtieren zu quälen (Art. 214-3 des Landwirtschaftsgesetzbuchs).
Das französische Recht sieht für solche Tatbestände, die als Grausamkeiten betrachtet werden (Artikel 521-1 im Strafgesetzbuch), eine Strafe von 30 000 € und eine zweijährige Haftstrafe vor.
In Frankreich ist das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei für den Schutz von Haus- und Zuchttieren zuständig. Die Wildfauna unterliegt dem Ministerium für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Im Landwirtschaftsministerium fällt der Tierschutz in den Bereich der Abteilung für Ernährung. Die entsprechende Unterabteilung ist für alle Bereiche, in denen Tiere betroffen sind, zuständig: Tierschutz, Tiergesundheit, Tierarzneimittel, Tierernährung, die Tierkennzeichnung und den Handel mit Tieren.
Der Vollzug der nationalen und EG-Vorschriften des Landwirtschaftsbereichs wird von den lokalen Veterinärbehörden (Directions départementales des services vétérinaires : DDSV) übernommen. Sie sind für den Tierschutz zuständig. Sie sind außerdem verantwortlich für die Überwachung und die Bekämpfung von Tierseuchen.
Dafür führen sie regelmäßige Kontrollen und Ermittlungen in den Zuchtbetrieben durch und können ggf. ein Strafmandat erteilen. Sie können die Tiere, die unter Misshandlungen leiden, ihrem Besitzer bis zum Urteil entziehen.
Im Bereich Tiertransporte kontrollieren sie insbesondere die LKW-Ausstattung und die Zulassung der Transportunternehmen, die Transportfähigkeit der Tiere sowie die Fahrt- bzw. Ruhezeiten.
Die Schlachthöfe werden ebenfalls regelmäßig kontrolliert. Die Kontrolleure überwachen permanent die Ruhigstellung, Betäubung und Schlachtung der Tiere. Sie prüfen den Zustand und die Nutzung der entsprechenden Ausrüstung.
Weitere Informationen zum diesem Thema
Ich kenne das schon so, dass die Polizei z.B. im Fall des zurückgelassenen Hundes sehr schnell eingreift und den Hund für die Zeit der Abwesenheit der Besitzer im Tierheim unterbringt und die Besitzer dann die Kosten Zahlen müssen.
Die Tötung von Tierheimtieren binnen 6 Wochen kenne ich seit über 20 Jahren nicht mehr, jedoch ist das von Département zu Département unterschiedlich, je nach Préfecture. Wohnt Ihr ganz im Süden? Da herrschen wirklich oft noch spanische Zustände!


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