Cook, wenn du das Posting von Blümchen aufmerksam gelesen hast, weiss sie ja:Zitat von Cook3
Sie sieht einen Hund an viel zu kurzer Leine und sie sieht einen Hund, der keinen Wetterschutz hat und sie sieht keinen Napf, weder für Wasser noch für Futter.
Was willst du noch mehr sehen.
Im übrigen ist eine Bitte um Überprüfung der Haltung noch keine Anzeige.
Und zum zweiten ist es nicht jedem gegeben, sich auf Diskussionen mit einem unzugänglichen Menschen einzulassen.
Jemand der sein Tier so hält, sieht es nicht als fühlendes Lebewesen an und ist freundlichen Anfragen gegenüber absolut nicht zugänglich.
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Thema: Schlecht-behandelter Hund?
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09.10.2006, 08:14Inaktiver User
AW: Schlecht-behandelter Hund?
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09.10.2006, 08:31
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Delenn,
sie fährt dort vorbei und nimmt erste Anzeichen wahr.
Mehr nicht. Bevor man denunuziert (und ich verwende dises Wort ganz bewußt) sollte man sich erst mal selbst vergewissern, ob die oberflächlichen Wahrnehmungen durch Fakten untermauert sind.
Im Übrigen ist das meiste Deines Postings reine Spekulation (Jemand der sein Tier so hält, sieht es nicht als fühlendes Lebewesen an und ist freundlichen Anfragen gegenüber absolut nicht zugänglich).
Tierliebe ist schön und gut, darüber sollte man aber nicht die einfachen Grundlagen eines gedeihlichen Zusammenlebens der Menschen vergessen. Denunziation gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Und daß das keine Denunziation ist, wird natürlcih jeder Denunziant behaupten.
Ein bißchen Arsch in der Hose sollte man schon haben.
Cook3Eine Beleidigung kann nur treffen, wenn man ihr einen gewissen Wahrheitsgehalt zugesteht - fühlt man sich also beleidigt, sollte man sich fragen, warum dem so ist. (Poison)
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Das Verlangen nach Gegenliebe ist nicht das Verlangen der Liebe, sondern der Eitelkeit. (Friedrich Nietzsche)
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09.10.2006, 08:36
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Nicht so ohne weiteres, ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut, weil ich es auch nicht mehr genau im Kopf hatte.
Zitat von Inaktiver User
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen,
dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit
wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund
ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund
während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur
Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material
hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen
kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann,
sofern dieSchutzhütte nicht beheizbar ist.
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze
2 bis 5 erfüllt sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei
gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum
von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen,
liegen und sich umdrehen kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes
behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen
sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu
halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet
werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das
Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund
nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet
wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer
mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden
zugefügt würden.
§ 8 Fütterung und Pflege
(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen
Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.
Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
Quelle:
http://www.hund-und-halter.de/paged-94.html
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09.10.2006, 08:43Inaktiver User
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Meine Spekulation beruht auf reiner Erfahrung in einem gleich gelagerten Fall.
Zitat von Cook3
Und Denunziation ist dieser Hinweis auf schlechte Haltung eines Hundes nun wirklich nicht.
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09.10.2006, 08:44Inaktiver User
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Natürlich Regina!!
Deswegen schrieb ich ja auch so lappidar: anbinden allein ist erlaubt!
Will sagen, es ist kein Problem seinen Hund angebunden zu halten. Natürlich müssen die Umstände stimmen.
Ich war ja eh dafür zum Ordnungsamt zu gehen, oder wohin auch immer!
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09.10.2006, 08:44Inaktiver User
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Danke Regina
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09.10.2006, 09:08
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Nach meiner Erfahrung hilft ein persönliches Gespräch überhaupt gar nichts. Allerdings würde ich die Besitzer trotzdem zuerst ansprechen und auf die Haltungsbedingungen hinweisen. Wenn keine positive Veränderung eintritt, kann man das Ordnungsamt informieren. Das sind alles lange Wege für einen Hund, der unter solchen Bedingungen "leben" muss. Besser wäre es für ihn, wenn er nachts "weglaufen" würde.
honey
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09.10.2006, 09:30
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Sieht nach Tierschutzfall aus.
Zuständig ist das Veterinäramt.
In Nordrheinwestfalen bei der kreisfreien Städten und Kreisen angesiedelt.
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09.10.2006, 10:59Inaktiver User
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Also, so wie ich das sehe, verstoßen die Halter gegen so einige Regeln. Er hat kaum Lauffreiheit, keine Unterstellmöglichkeit, ist nicht ausreichend versorgt, etc.. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass sich die Leute etwas von mir sagen lassen. Deshalb rufe ich nachher mal beim Veterinäramt an. Dafür sind sie doch da! Sie können ja mal vorbei fahren und nachschauen!
Vielen Dank für eure vielen Antworten!
Liebe Grüße,
bluemschen
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09.10.2006, 11:05
AW: Schlecht-behandelter Hund?
Wie oft habe ich schon mit dem Veterinäramt oder dem Ordnungsamt gesprochen. Meistens hat die Eigeninitiative geholfen. Bin gespannt, was die Beamten zu Bluemschen sagen werden.
honey


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