@Over_board
Eine EU-Richtlinie ist bindend. Eine Verordnung hat einen zeitlichen Spielraum, um umgesetzt zu werden. Eine Empfehlung ist das, was das Wort schon sagt.
Es könnte in Einzelfällen so sein, dass eine Zucht- oder Schweinemastanlage und der EU-Richtlinie mit dem hiesigen Baurecht in Konflikt kommt. Aber ganz sicher wird kein Veterinär im Landesdienst einer Anlage zustimmen, die nicht den Richlinien entspricht.