Ok! The more the better :-)

Protestunterschriften sammeln ist das eine und man kann damit sehr viel erreichen. Das Hauptproblem ist aber, dass das zuständig Vetamt keine Beanstandungen findet, was heißen könnte
a) die sind geschmiert, Vetternwirtschaft, was weiß ich
b) dass die Haltung tatsächlich dem Tierschutzrecht/gesetz entspricht


Allerdings wird eindeutig gegen diesen Paragrafen verstoßen? Könnte man ihn damit nicht an den Eiern kriegen? Anzeige?

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer
Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu
betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem
Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


§ 4 wird offenbar durch die Vetamt-Ärztin sehr großzügig ausgelegt.
Ansonsten bewegt sich diese Haltung innerhalb der Rechtssprechung.


§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen,
dass dem Hund

1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und

2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit
wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund
ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund
während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur
Verfügung steht.

(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material
hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen
kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund

1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und

2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann,
sofern dieSchutzhütte nicht beheizbar ist.

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