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  1. Inaktiver User

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @Lorelei
    Egal wo das Tier ist; es muss gepflegt und versorgt werden. Und zwar angemessen!
    Das habe ich ja nicht in Abrede gestellt.

    Aber ich sehe es nicht grundsätzlich als Tierquälerei an, wenn man ein draußen gehaltenes Tier im Winter in ein geeignetes (!)Kellerquartier bringt. Das gefällt dem Tier mit Sicherheit besser als das Kinderzimmer.

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    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Liebe Lorelei,

    ein Kaninchen in Einzehaft ist ohnehin schon eine Schweinerei und wer sich nicht mit einem Tier auskennt, das er sich anschafft, ist ne Pappnase (mal dezent formuliert).
    Unsere Meerschweinchen waren sommers wie winters draußen, aber sie hatten erstens einen Riesenkäfig, zweitens waren sie immer mindestens zu zweit, drittens war der Käfig bestens isoliert, also kein Vergleich mit einem Kaninchen, das allein im Keller im Dunkeln lebt.

    Ich bin nun wirklich kein ausgewiesener Tierschützer, aber ich könnte die Leute, die sich über ihre Viecher keinen Kopp machen, immer nur Ein Tier ist keine leblose Sache, die man nach Belieben umquartieren kann!

    Leider habe ich auch keinen Rat dafür, wie man mit solchen Menschen umgeht, Parfum, ansprechen hast du ja schon versucht.

  3. Inaktiver User

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das habe ich ja nicht in Abrede gestellt.

    Aber ich sehe es nicht grundsätzlich als Tierquälerei an, wenn man ein draußen gehaltenes Tier im Winter in ein geeignetes (!)Kellerquartier bringt. Das gefällt dem Tier mit Sicherheit besser als das Kinderzimmer.
    Was ist denn das für ein widersinniger Beitrag?

    Ein Tier gehört nicht in Einzelhaft! Ob Keller oder Dachboden ist irrelevant. Und wieso gefällt es dem kaninchen im Keller besser als im Kinderzimmer?

  4. Moderation

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    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein Tier gehört nicht in Einzelhaft! Ob Keller oder Dachboden ist irrelevant. Und wieso gefällt es dem kaninchen im Keller besser als im Kinderzimmer?
    Weil es da am Familienleben teilnehmen kann; vielleicht kümmert sich dann auch ein Mensch um das Tier.

    Parfum, ich stimme dir zu, dass das, was du erzählst, Tierquälerei ist. Ich kann dich aber nur dringend warnen, in den Keller der Nachbarn einzubrechen und das Tier dann zu stehlen. Neben dem Einbruch und dem Diebstahl könnte auch noch eine erhebliche Störung des Hausfriedens dazukommen - das ist ein Kündigungsgrund.

    Bevor du eigenmächtig handelst, solltest du den Tierschutz oder den Kaninchenschutz einschalten. Es könnte durchaus sein, dass die Polizeibeamte dich (menschlich) verstehen. Ärger bekämst du mit denen aber ungeheuerlichen.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


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  5. Inaktiver User

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    in den Keller der Nachbarn einzubrechen und das Tier dann zu stehlen. Neben dem Einbruch und dem Diebstahl könnte auch noch eine erhebliche Störung des Hausfriedens dazukommen - das ist ein Kündigungsgrund.

    Bei der berechtigten Kündigung bleibt es aber nicht, denke eher daran, wenn du die Angelegenheit mit der Polizei hast, bist du vorbestraft und musst sehr wahrscheinlich auch eine Strafe zahlen.

    Ich meinte es so, dass ich das Kaninchen entwendet hätte, wenn es da für alle erreichbar in der Waschküche steht. Und auch ob ich dies täte, ist so aus der Entfernung gesagt, wer weiß wie man entscheidet, wenn man in der Situation drin steckt. Trotzdem würde ich dich niemals dazu ermutigen wollen, eine Straftat zu begehen!

    In einen Keller einzubrechen ist eine Straftat, die auch als solche geahndet wird. Da schützt dich auch keine tierliebe Aktion vor.
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 18:37 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  6. User Info Menu

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Hallo zusammen,

    das war auch nicht ganz ernst gemeint mit dem Entwenden des Tieres aus dem Keller.
    Ich weiß ja selber, dass das nichts wäre.

    Zur Zeit ist das Kaninchen ja bei denen in der Wohnung, ich hoffe, dass für das Tier eine gute Lösung gefunden wird und ich es nicht mehr im Keller antreffe.
    Ich bin immerhin schon darüber sehr beruhigt.

    Gruß
    parfum

  7. Moderation

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    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von parfum Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    das war auch nicht ganz ernst gemeint mit dem Entwenden des Tieres aus dem Keller.
    Ich weiß ja selber, dass das nichts wäre.
    Das ist die Krux, wenn man nur schreibt und sein Gegenüber nicht sieht. Dann kann man manche Äußerungen einfacher einordnen.

    Chem_Ann, spontan habe ich mir auch gedacht, Kaninchen eingepackt und feddich. Und als Anstiftung zum Diebstahl habe ich deine Äußerung auch nicht gesehen. Aber bei der Schilderung von Parfum - nun haben wir uns versichert, dass wir doch gesetzestreue Mitbürger sind; wir setzen uns mit legalen Mitteln für die Mitgeschöpfe ein, die Hilfe brauche. Hach, ist das nicht schön, besonders in der besinnlichen Zeit?

    Und ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen ...
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    Reine Familiensache

  8. Inaktiver User

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was ist denn das für ein widersinniger Beitrag?

    Ein Tier gehört nicht in Einzelhaft! Ob Keller oder Dachboden ist irrelevant. Und wieso gefällt es dem kaninchen im Keller besser als im Kinderzimmer?
    Dieser Strang betrifft die Frage, ob es Tierquälerei ist, Kaninchen im Keller überwintern zu lasse.
    Sorry, wenn ich beim Thema bleibe und nicht alle Aspekte der Kaninchenhaltung in meinem Beitrag berücksichtigt habe.

    Meiner Meinung nach gehören Kaninchen übrigens überhaupt nicht als Haustiere ins Haus, schon garnicht für Kinder.
    Es ist für die Tiere ein Mega-Stress, dauernd gepackt zu werden - das passiert in freier Wildbahn nur durch Greifvögel, mit arg "unlustigem" Ausgang für den Nager.

  9. Moderation

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    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von parfum Beitrag anzeigen
    das war auch nicht ganz ernst gemeint mit dem Entwenden des Tieres aus dem Keller.
    Ich weiß ja selber, dass das nichts wäre.
    Weisst Du was? Ich finde das nicht mal so abwegig. Ehe ein Tier ernsthaft Schaden nehmen würde, würde ich das machen - vorausgesetzt, man kann mir das nicht direkt nachweisen, da wäre ich sicher vorsichtig.

    Und ja - ich weiß, das ist jetzt grenzwertig, was ich da geschrieben habe. Aber meine Mutter hat das tatsächlich mal gemacht. Sie hat ein Meerschwein aus tierquälerischer Haltung schlicht gestohlen und gut untergebracht. Und die Leute, denen das Tier gehörte, haben sich nicht mal groß bemüht herauszufinden, was damit passiert. War halt weg. Egal. Insofern war das in dem konkreten Fall zwar eine ungesetzliche, aber doch eine gute Tat.
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

  10. Inaktiver User

    AW: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bin etwas ratlos...

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dieser Strang betrifft die Frage, ob es Tierquälerei ist, Kaninchen im Keller überwintern zu lasse.
    Sorry, wenn ich beim Thema bleibe und nicht alle Aspekte der Kaninchenhaltung in meinem Beitrag berücksichtigt habe.

    Meiner Meinung nach gehören Kaninchen übrigens überhaupt nicht als Haustiere ins Haus, schon garnicht für Kinder.
    Es ist für die Tiere ein Mega-Stress, dauernd gepackt zu werden - das passiert in freier Wildbahn nur durch Greifvögel, mit arg "unlustigem" Ausgang für den Nager.
    Da hast du absolut recht. Aber Dunkelhaft in Einzelzelle ist auch keine Alternative.

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