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  1. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Ich denke, es kommt aufs Kind und den Hund an. Meine 11 jährige Nachbarin ist so pfiffig , sie ´´entführt´´ mir manchmal meinen 5 Monate alten Beagle. Dort sind sie zwar nur im Garten, aber sie hat sich alles wichtige gemerkt, wie z. B. keine Reißspiele mit Welpen etc. Das Mädel hat ein gutes Gefühl für den Hund und Ole liebt sie total.
    Draußen auf der Strasse herrscht Leinenzwang und ich bin dabei.

    Liebe Grüße

    Ahitte

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    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Also generell sollten alle Hunde versichert sein... aber ob die Versicherung auch greift, wenn eine 12-Jährige nicht zur Familie gehörend mit dem Tier draussen ist, keine Ahnung.

    Wir haben ja große Hunde und nein, ich würde sie einer erst 12-Jährigen nicht mitgeben. Sie dürfte aber gerne das Tier bei uns zu Hause sitten und es ggf. in den Garten lassen bzw. dort mit ihm spielen.

    Ich hatte auch mal Hundesitter, aber die waren damals 14 Jahre alt und die gingen auch immer nur an einen Platz, wo die Tiere nicht auf die Strasse rennen konnten und sie ihre Hundefreunde trafen, das war dann ok. Das war so ca. 300 - 400 m von unserem Haus entfernt.

    Gruss Woodstock
    Normale Menschen machen mir Angst!!!

    **Ich bin nicht dick - das ist erotische Nutzfläche!**

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    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Danke, habe Eure Beiträge mit Interesse gelesen, das Tierheim ist nicht so weit von uns, da hatte meine Tochter auch schon mal dran gedacht...mal sehen, ob sie Gassi-geh-Kurse haben...

  4. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo einzigARTig,

    wer welche Hunde offiziell ausführen darf, das ist in den jeweiligen Gesetzgebungen der Bundesländer geregelt. Hier in NRW ist z. B. zum Führen eines Hundes, der unter die 40/20-Regel fällt, ein Sachkundenachweis notwendig. 40/20 bedeutet, dass der Hund eine Widerristhöhe von mind. 40 cm und ein Gewicht von mind. 20 kg erreicht. Meine Labradorhündin, die ausgesprochen freundlich und gut sozialisiert ist, dürfte ich deiner Tochter beispielsweise gar nicht zum Gassigehen mitgeben. Wenn es da zu einem Unfall oder aggressiven Zwischenfall mit Folgen mit einem anderen Hund kommen sollte, bekäme ich die Probleme - und in der Haut deiner Tochter würde ich auch nicht stecken wollen..........

    Eine kleine Korrektur sei erlaubt.
    Der zuständige § 11 LHundG NRW schreibt den Sachkundenachweis nur für den Halter vor.
    Es darf auch jemand ohne diesen mit dem ausführen eines 40/20 Hundes beauftragt werden.

    Allerdings würde ich das bei einem 12jährigen Mädchen auch nicht riskieren. Alleine kräftemäßig wird kaum eine 12 jährige so einen Hund halten können wenn er was anderes im Kopf hat.
    Zumal viele Hunde auf andere Personen als ihren Rudelmitgliedern auch nicht unbedingt gut hören.
    Was ja eigentlich auch wünschenswert ist. Ich fände es z.B. nicht toll wenn mein Hund auf andere hört.

  5. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Zitat Zitat von einzigARTig Beitrag anzeigen
    Meine Tochter (12 einhalb) war jetzt ein paarmal mit einer Freundin mit dem winzigen Hund von Bekannten draußen.
    Jetzt möchte sie Hunde ausführen.
    Ich selbst habe keine Erfahrung mit Hunden, sie auch nicht.

    Ist das in dem Alter überhaupt schon ratsam?
    Sie ist recht vernünftig, hat aber eben keine Erfahrung.
    Unter den von dir beschriebenen Umständen rate ich davon ab!
    Einen Hund ausführen heisst die Führung übernehmen. Das bedeutet, deine Tochter muss alle Signale beherrschen, die der Hund kennt. Und zwar im richtigen Moment. Sie muss in der Lage sein, vorausschauend zu denken und zu handeln. Sie muss bewusst reagieren, sie muss den Hund beschützen. All das erwartet der Hund von ihr. Zu recht. Ich bezweifle, dass eine 12jährige, unerfahrene das erfüllen kann.

  6. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eine kleine Korrektur sei erlaubt.
    Der zuständige § 11 LHundG NRW schreibt den Sachkundenachweis nur für den Halter vor.
    Es darf auch jemand ohne diesen mit dem ausführen eines 40/20 Hundes beauftragt werden.
    Ah! Ok, danke. :-) Ich hatte das enger gefasst im Kopf. Allerdings bin ich mir vom versicherungstechnischen Aspekt her schon sicher, dass es mit der Versicherung Probleme geben würde, wenn es zu einem Schadensfall käme.

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    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zumal viele Hunde auf andere Personen als ihren Rudelmitgliedern auch nicht unbedingt gut hören.
    Was ja eigentlich auch wünschenswert ist. Ich fände es z.B. nicht toll wenn mein Hund auf andere hört.

    Och, ich kannte mal einen Boxer (der Hund einer Ex-Chefin), der hat so gehört, dass der Einbrecher nur hätte "Sitz" sagen brauchen, der hätte sich in die Ecke gesetzt und die Hütte ausräumen lassen Sie war mehr als einmal darüber gefrustet... wenn sie mit ihm und anderen Hunden/Herrchen unterwegs war und einer rief nur "Fuß", keiner hörte, aber ihr Boxer kam sofort zum Rufer und ging bei Fuß
    Normale Menschen machen mir Angst!!!

    **Ich bin nicht dick - das ist erotische Nutzfläche!**

  8. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Unser Benjie (siehe Avatar) hat eine "Gassigehfreundin" - die Kleine ist jetzt 14 - macht das aber schon über ein Jahr.

    Sie wohnt zwei Häuser weiter und geht meist am frühen Abend mit Benjie spazieren.

    Unser Hund ist natürlich versichert und die Versicherung greift auch wenn fremde Leute mit dem Hund gehen.

    Falls wirklich mal etwas sein sollte - ich bin zuhause und kann sofort reagieren.

    Allerdings ist es bei den Beiden eher so, dass Benjie mir ihr "Gassi" geht - denn bei ihr hört er gar nicht und macht was er will aber sie findet ihn trotzdem total süüüüüüß *g*

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    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    Die Tochter einer Freundin (13) paßt ab und zu auf meinen Hund auf. Das ist dann aber auf ein Home-Sitting beschränkt. Sie bleibt mit dem Hund bei mir zu Hause, sie spielen, wenn das Wetter es erlaubt gemeinsam im Garten (hundeausbruchsicher) oder im Haus.

    Das funktioniert gut und ohne Probleme. Am Anfang haben wir gemeinsam "geübt": was darf der Hund was nicht, wie sorge ich dafür, dass ihr Nein auch vom Hund akzeptiert wird.

    Vielleicht ist das ja eine Alternative: nicht Gassirunden bei denen die beschriebenen Gefahren auftauchen können, sondern erst mal den Hund bei den Nachbarn bespaßen. Zuerst unter Aufsicht, dann auch für kurze Zeit allein (kleine Hunde).

    Das Home-Sitting mit der 13jährigen wird aber demnächst zuende sein. Bisher war mein Hund ja noch ein Welpe und dementsprechend klein, jetzt ist er langsam aber sicher stattlich und wird zum JUnghund mit manchmal komischen Ideen da werde ich die beiden nicht mehr allein lassen.

    Ich finde es ein ziemliches Dilemma: ich kann deine Tochter gut verstehen, als Kind habe ich mir auch nichts sehnlicher gewünscht als einen Hund und wenn schon keinen eigenen, dann wenigstens mit einem Gassirunden drehen...aber auf der anderen Seite ist dieses Gassigehen niemals vollkommen gefahrlos, egal wie gut erzogen der Hund ist, wie umsichtig deine Tochter.

  10. Inaktiver User

    AW: An die Hundebesitzer - meine Tochter (12) möchte Hundesitten

    So, weil es mich interessierte, habe ich heute mal mit der Versicherung tel.
    Wenn ich meinen Hund, von einer nicht im Haushalt lebenden Person, ausführen lasse, greift die Versicherung nicht.
    Das kann aber bei anderen Versicherungen anders sein.

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