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  1. Inaktiver User

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    Zitat Zitat von junia Beitrag anzeigen
    In Deutschland geht immer noch die Tollwut um
    Hallo Junia,
    ich habe gerade diesen Bericht gefunden
    Deutschland gilt als tollwutfrei!

    Seit zwei Jahren ist kein Tier mehr erkrankt: Deutschland ist tollwutfrei - Hintergründe - Gesellschaft - FAZ.NET

  2. Inaktiver User

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    Zitat Zitat von junia Beitrag anzeigen
    In Deutschland geht immer noch die Tollwut um und gerade Tiere die sowohl im Wald als auch nahe beim Menschen zu hause sind, sind besonders gefährlich als Tollwutüberträger.
    Die Katze war doch geimpft und der Jäger wusste das.


    Es gibt sehr viele von Aussterben bedroht Vögel in unseren Wälder deren grösster Feind (neben dem Menschen) die Hauskatze ist. Viele Jäger erlegen aus diesem Grund ganz gerne Katzen die in "ihrem" Revier auf die Jagt gehen.
    Nenne mir bitte mal nur eine einzige Vogelart, die von der Katze bedroht ist.
    Ich kann dir eine Menge Vogelarten nennen, die bedroht werden, weil ihr Lebensraum vernichtet wird.
    Und meinst du die im Wald rumballernden Jäger würden keine Vögel stören? Es ist sogar bewiesen, dass alle Tiere sehr genau unterscheiden, ob es sich um einen harmlosen Spaziergänger handelt oder um einen Jäger, der in ihr Revier eindringt. (Hoffentlich verirrt sich jetzt kein Jäger in diesen Thread.)

    Es gibt einen ökologischen Jagdverein, der es absolut ablehnt Haustiere zu erschießen. Eine Katze ist und bleibt ein Haustier, auch wenn sie Menschen meidet. Punkt.

  3. Inaktiver User

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    Die Zahl der Katzen und Hunde, die von Jägern getötet werden, ist erschreckend hoch!!!!

    Heimat für Tiere - Die Jagd auf Haustiere

  4. Inaktiver User

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    In Baden-Württemberg gibt es beim Umweltministerium eine sogenannte Umweltmeldestelle. Jeder "Umweltfrevel" kann dort - auch anonym - gemeldet werden. Da das Umweltministerium dann von der Unteren Verwaltungsbehörde einen Bericht anfordert und eine sachliche Bescheidung des Beschwerdeführers verlangt, bekommt man meistens ein sachlich fundierte und erschöpfende Antwort. Vielleicht gibt es in Deinem Bundesland auch eine Umweltmeldestelle. Mein Weg bei renitenten Umweltbehörden.

  5. User Info Menu

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    Leider stimmt das, was junia schreibt.
    Die Gesetze in den Ländern und Gemeinden sind zwar alle etwas verschieden, aber in allen wird eine Katze mehr oder weniger als "Raubtier" betrachtet.
    Alle, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft angetroffen werden, können abgeschossen werden.
    (Das gilt hier z. B. auch für Hunde ohne menschliche Begleitung.)

    Wenn ein Jäger oder Jagdaufseher das nicht tut, kann man froh und dankbar sein. Zum Glück gibt es unter denen ja auch Menschen, die Tiere mehr lieben als ihre Jagdleidenschaft und ein Auge zudrücken.
    Verpflichtet sind sie allerdings zu nichts.

    Gruß
    Gwendy

  6. Inaktiver User

    AW: wann darf eine katze erschossen werden?

    Abschuss wildernder Hunde und Katzen
    Der Abschuss wildernder Hunde und Katzen ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Während seitens der Jäger darauf hingewiesen wird, dass freilaufende, d.h. „wildernde“ Hunde und Katzen insbesondere für Jung- und Niederwild bzw. Bodenbrüter ein ernstzunehmendes Problem darstellen können, wird dies von Seiten der betroffenen Hunde- oder Katzenhalter verneint bzw. gar als Randproblem angesehen.
    Im Bundesjagdgesetz (BJagdG) wird der Abschuss wildernder Hunde und Katzen nicht explizit geregelt, es existiert im Jagdschutzparagraphen (§ 23) lediglich ein Verweis an die Länder, Vorschriften zum Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen zu erlassen.
    Zur Lösung des Problems besteht zwischen Jägern und Tierschützern die übereinstimmende Auffassung, dass primär die Tierhalter stärker in die Pflicht genommen werden sollten durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. Kennzeichnung, Sterilisierung) und Aufklärung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Problematik des Aussetzens von Haustieren gerade zur Ferienzeit.
    § 23 Bundesjagdgesetz (Inhalt des Jagdschutzes)
    Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

    § 29 Landesjagdgesetz Baden-Württemberg (Aufgaben und Befugnisse des Jagdschutzberechtigten)
    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes (§ 23 des Bundesjagdgesetzes) Berechtigten haben folgende Befugnisse: ...
    3. Sie dürfen streunende Katzen in einem Jagdbezirk töten, soweit diese in einer Entfernung von mehr als 500 m zum nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden.
    (2) Lebend gefangene Hunde und Katzen sind als Fundsachen zu behandeln.

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