Das können wir aber nicht beurteilen, ob und wann welche Modelle seriös sind.
Antworten
Ergebnis 111 bis 116 von 116
-
08.04.2021, 13:43
AW: Strafzettel von privater Parplatzüberwachung
Deine Schritte müssen nicht groß sein, sie müssen dich nur in die richtige Richtung führen. (Agent Simmons)
-
08.04.2021, 13:54
-
08.04.2021, 17:37
AW: Strafzettel von privater Parplatzüberwachung
es wurde vor etlichen Seiten schon verlinkt: https://www.adac.de/verkehr/recht/bu...arktparkplatz/
aus oberen Link:
Der BGH hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadensersatz schuldet, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat, gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.
Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie seien der Vertragspartner, müssen Sie alle Personen benennen, die als Fahrer in Betracht kommen. Tun Sie das nicht, haben Sie die Vertragspartnereigenschaft nicht ausreichend bestritten. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt) beweisen können, dass Sie gar nicht vor Ort waren (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19).Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
08.04.2021, 19:02
AW: Strafzettel von privater Parplatzüberwachung
http://https://www.merkur.de/politik/frankfurt-strafzettel-ungueltig-urteil-knoellchen-verbot-kontrolle-gericht-geld-zr-13461602.html
Wie du vielleicht schon gemerkt hast, ist deine Frage nicht zu 100 % zu beantworten.
Da du offenbar nicht gerne recherchierst und/oder gern kostenlos andere für dich suchen lässt, habe ich dir oben einen Link eingefügt. Lesen musst du selbst. Nicht falsch verstehen. Ich bin nicht Mutter Theresa, das Thema interessiert mich nur.
Ansonsten ist es wohl besser, wenn du mit der bri-Qualität so unzufrieden bist, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren....
Sorry, dein pambiger Ton ist leider scheixxe!Der Humor ist die Maske der Weisheit. Maskenlos ist die Weisheit unerbittlich. - Dürrenmatt -
-
08.04.2021, 19:23
AW: Strafzettel von privater Parplatzüberwachung
Wieso nicht?
Wenn ich mich mit einer Sache beschäftige, recherchiere, gelange ich zu einem Ergebnis.
Das private Geschäfrsmodel mit 30,00 € Parkgebühr ist bis vor kurzem unseriös und nun, nachdem sie nachgelegt haben, in einer rechtlichen Grauzone gelandet.
Ich, als Geschäft, kann mir vorher überlegen, ob ich meinen Kunden (wegen ein paar Parksündern) solch ein zwielichtiges Unternehmen antue.
Aber ich sehe bei dir eher die Richtung: Menschen die zu schnell fahren oder die Parkscheibe vergessen sind jammernde Regelverstoßer.
So kann man jegliche Diskussion in die Tonne hauen.
Und im übrigen ist es eine gern gesehene Finte unter Rechtsanwälten das Gegenüber und dessen Behauptungen mit "Nichtwissen" zu traktieren. Insoweit guter Einwand von dir. (Ironie off)Der Humor ist die Maske der Weisheit. Maskenlos ist die Weisheit unerbittlich. - Dürrenmatt -
-
08.04.2021, 19:37
AW: Strafzettel von privater Parplatzüberwachung
Aber doch nicht generell? Ich denke, es muss sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren und darf bis zum doppelten der üblichen Parkgebühr betragen?
Nachtrag: 30 Euro sind lt. BGH zulässig. (Az. XII ZR 13/19, Urteil vom 18. Dezember 2019).
Ich, als Geschäft, kann mir vorher überlegen, ob ich meinen Kunden (wegen ein paar Parksündern) solch ein zwielichtiges Unternehmen antue.Geändert von BlueVelvet06 (08.04.2021 um 19:45 Uhr)
.
Das ganze Glück der Erde liegt in der Immunität der Herde.