Es geht um drei Fragen, die man auseinanderhalten sollte:
1. Haftet die TE für den Schaden an dem von ihr gefahrenen Auto?
Ja, sie hat eine fremde Sache beschädigt, also muss sie für den Schaden aufkommen. Ob sie eine Haftpflichtversicherung hat und ob Schäden an einem geliehenen Auto davon gedeckt sind, muss sie selbst wissen. Ebenso ist denkbar, dass für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht, die den Schaden ganz oder teilweise übernimmt.
2. Haftet die TE für Schäden an dem Auto des Unfallgegners?
Ja, nach dem StVG haftet nicht nur der Halter, sondern auch der Fahrer eines Autos für Schäden des Unfallgegners, außerdem haftet der Fahrer ganz normal nach BGB. Wer fahrlässig etwas kaputt macht, was einem anderen gehört, muss den Schaden ersetzen.
Allerdings wird ein solcher Schaden im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu dem geschädigten Unfallgegner, von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernommen. Im Innenverhältnis, also gegenüber der TE und dem Halter des Fahrzeugs ist sie hierzu jedoch nicht verpflichtet, weil fremde Fahrer eben nicht versichert waren. Also kann sie das Geld, das sie dem Unfallgegner gezahlt hat, wahlweise von der TE oder dem Halter zurückverlangen - beide haften gegenüber der Versicherung, die Versicherung kann sich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt. Nimmt sie die Halterin in Anspruch, kann die möglicherweise wiederum Erstattung von der TE verlangen - dafür fehlen hier ausreichende Informationen. Wahlweise kann die Versicherung aber auch rückwirkend die erhöhten Prämien verlangen, dann aber natürlich nicht zusätzlich die Erstattung ihrer Zahlung an den Unfallgegner.
3. Polizei
Was hier noch nicht angesprochen wurde: Fahren ohne Versicherungsschutz ist nach dem PflVG eine Straftat und wird mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft, und zwar nicht nur bei vorsätzlicher Begehung, sondern auch bei Fahrlässigkeit. Einfach mal "Fahren ohne Versicherungsschutz" googeln. Vermutlich dürfte die TE aber da Glück haben, weil ja im Außenverhältnis zum Unfallgegner Versicherungsschutz besteht und die Versicherung nur im Innenverhältnis leistungsfrei ist.
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Thema: Autounfall...
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20.02.2020, 10:39
AW: Autounfall...
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20.02.2020, 10:49
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20.02.2020, 10:51
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20.02.2020, 11:32
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20.02.2020, 12:04
AW: Autounfall...
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20.02.2020, 12:22
AW: Autounfall...
Bin ich eigentlich die einzige die sich etwas über das Foto wundert?
Es schaut eher danach aus als wäre das Foto abends entstanden.... und nach Ortsausgang sieht es auch nicht aus....
Eigentlich egal....
Wie ich dir schon geschrieben habe... Kommt drauf an, wie die Halterin reagiert. Ihre Versicherung wird den Schaden beim Unfallgegner begleichen. Kann und wird sicher Konsequenzen für die Halterin haben.
Diese kann sie teilweise zivilrechtlich bei dir einklagen
Für dich persönlich, wird es brenzlig, da du in der Probezeit bist und innerhalb kurzer Zeit bereits zwei Unfälle produziert hast. um das aber genau klären zu können, bräuchte man mehr Info´s von Dir.
Allgemein finde ich Dich wirklich nicht reif.
zuhause willst du es nicht an die große Glocke hängen (bedeutet für mich, das da schon einiges war)
Jeder der erst kurz zuvor einen Unfall produziert hat, fährt erstmal viel vorsichtiger. Vor allem mit einem fremden Auto.
Das du dich von einer tollen Jacke im Schaufenster so ablenken lässt.......
Ich hoffe das hast du so nicht der Polizei gesagt...When a man tells you A and does B, believe B because A is what hes trying to get you to believe, B is who he is