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Thema: Lackschaden
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03.02.2017, 12:26Inaktiver User
Lackschaden
Geändert von Inaktiver User (05.02.2017 um 22:36 Uhr)
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03.02.2017, 12:35
AW: Lackschaden
schwierig, denn Deine Tochter ist volljährig.
Sie sollte abwarten, ob eine Reparaturrechnung kommt und die Beschuldigungen begründet werden. Dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten (das muss die Tochter tun).
Eure Haftpflichtversicherung schließt die erwachsene Tochter ein? Dann würde ich den vermuteten Schaden dort melden, weil die zeitnah Versicherungsfälle gemeldet haben möchte.
Die Angelegenheit klingt dubios. Hab ich schon einmal erlebt, dass eine Nachbarin eines neues Verdeck für ihren Cabrio verlangte, weil angeblich unsere Katze die beschädigt haben soll. Die Versicherung hat nicht gezahlt und wir auch nicht, denn der Schaden wurde uns erst nach 6 Wochen angezeigt.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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03.02.2017, 13:02Inaktiver User
AW: Lackschaden
Ganz dünne Beweislage, würd ich mal sagen.
Ich würd warten was da an Forderungen kommt und das dann kommentiert meiner Haftpflichtversicherung überreichen. Die prüfen dann von sich aus, ob die Forderung berechtigt ist, solange braucht man keinen eigenen Anwalt.
Und wenn nein, dann würd ich mich zurücklehnen und mich verklagen lassen. Und erst dann einen Anwalt einschalten, wenn es soweit ist.
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03.02.2017, 13:02Inaktiver User
AW: Lackschaden
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Geändert von Inaktiver User (05.02.2017 um 22:30 Uhr)
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03.02.2017, 13:13
AW: Lackschaden
Ich würde die Versicherung nur schriftlich informieren, dass Eure Tochter beschuldigt wird, aber es abstreitet. Wenn nichts kommt, passiert seitens der Versicherung ja nichts.
Ob solch ein Schaden durch Kinderfeuerwerk angerichtet werden kann, kann nur ein Gutachter feststellen. Auch 10 sec Brand kann selbstverständlich Brandschäden erzeugen (meine ich). Das kann Dir Tante Google nicht beantworten.
ja nur dann lohnt sich ein Rechtsanwalt. So meinte ich das auch.Freunde haben uns geraten erst einen Anwalt einzuschalten, wenn es überhaupt zu einer Klage kommt.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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03.02.2017, 13:18Inaktiver User
AW: Lackschaden
Man könnte ja ein lackiertes Teil vom Schrottplatz holen und das nachstellen?
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03.02.2017, 13:24
AW: Lackschaden
Würde ich nicht machen. Wozu? der Geschädigte muss nachweisen , dass die Tochter den Feuerwerkkörper auf das Auto geworfen hat und dadurch der Schaden entstanden ist. Wird schwierig für den.
Und die Tochter soll jede weitere Nachricht auf Whatsapp ignorieren. Der Schaden muss schriftlich angezeigt werden. Ansonsten sind solche Kommunikationswege nicht relevant.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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03.02.2017, 13:29Inaktiver User
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03.02.2017, 13:41Inaktiver User
AW: Lackschaden
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Geändert von Inaktiver User (05.02.2017 um 22:32 Uhr)
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03.02.2017, 13:45Inaktiver User
AW: Lackschaden
War auch nicht so ganz ernstgemeint, aber wenn mich was ernsthaft interessiert würd ich das schon mal machen, einfach so.

Ich denk auch, abwarten und Tee trinken ist nicht verkehrt.
Man wird ja leicht panisch wenn einer so Druck macht - aber immerhin wollen die was von euch, dann sind erstmal die am Zug. Das kann man in aller Ruhe abwarten.
Die Gutachterkosten sind zu dem Zeitpunkt eh unnötig... darauf werden sie eh sitzenbleiben.


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