ich war wegen eines fehlers in der Werkstatt und er ist nun wieder aufgetaucht
wie muss ich vorgehen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 19
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07.03.2015, 21:06
werkstatt fehler nicht behoben
Geändert von kathy-lynn (09.03.2015 um 07:55 Uhr)
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07.03.2015, 23:27
AW: werkstatt fehler nicht behoben
Der Werkstatt den Fehler schildern und Nachbesserung fordern. Notfalls einen Gutachter einschalten. Schiedsstelle wäre auch noch eine Möglichkeit.
Ist es eine Werkstattkette? Da gibts in der Regel Rechtsabteilungen, an die du dich wenden kannst.
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08.03.2015, 00:12Inaktiver User
AW: werkstatt fehler nicht behoben
Wenn es eine markengebundene Werkstatt ist: direkt an den Hersteller wenden. Die haben ein Interesse daran, dass die Servicequalität stimmt und entscheiden gern für den Kunden!
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08.03.2015, 07:59
AW: werkstatt fehler nicht behoben
danke, es ist eine werkstatt, die mehrere marken repariert.
Geändert von kathy-lynn (09.03.2015 um 07:55 Uhr)
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08.03.2015, 08:21
AW: werkstatt fehler nicht behoben
Du solltest auf jeden Fall darf bestehen, dass man dir angeblich kaputte Teile, die ausgewechselt werden, mitgibt. Dann stehen die - falls nötig - für eine Begutachtung zur Verfügung. Lass das vorab auf dem Auftrag vermerken.
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08.03.2015, 08:38
AW: werkstatt fehler nicht behoben
danke für den tipp.
Geändert von kathy-lynn (09.03.2015 um 07:55 Uhr)
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08.03.2015, 13:59
AW: werkstatt fehler nicht behoben
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08.03.2015, 15:58
AW: werkstatt fehler nicht behoben
danke, ich weiß aber nicht, wie ich vorgehen muss.
Geändert von kathy-lynn (09.03.2015 um 07:56 Uhr)
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08.03.2015, 16:08
AW: werkstatt fehler nicht behoben
Ruf beim ADAC an, die können dir sagen, ob diese Sache unter die RSV fällt und nennen dir auch Anwälte in deiner Nähe. Einen Beratungstermin solltest du recht schnell bekommen.
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08.03.2015, 16:11
AW: werkstatt fehler nicht behoben
ich brauche schnell ein repariertes auto.
Geändert von kathy-lynn (09.03.2015 um 07:56 Uhr)


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