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    AW: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

    Bei einem Schaden um 2000 EUR würde ich ein Gutachten in Auftrag geben. Evtl. hast Du Anspruch auf merkantile Wertminderung. Hinzu kommen Nutzungsausfall / Mietwagenpauschale.
    Das steht im KVA nicht immer drin. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei ca. 750 EUR. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die regulierende Versicherung das Gutachten zahlen.

  2. Moderation

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    AW: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Versicherung wird ein Gutachten anfordern und das auch bezahlen, da zum Beispiel die DEKRA direkt mit den Versicherungen abrechnet.
    Wenn die Versicherung ein Gutachten will, bestehe darauf, dir deinen Gutachter selber zu wählen und nimm' dann einen unabhängigen Gutachter. Sonst schickt die Versicherung ihren Gutachter und du weißt ja, "Wer zahlt, schafft an."
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    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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