Bei einem Schaden um 2000 EUR würde ich ein Gutachten in Auftrag geben. Evtl. hast Du Anspruch auf merkantile Wertminderung. Hinzu kommen Nutzungsausfall / Mietwagenpauschale.
Das steht im KVA nicht immer drin. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei ca. 750 EUR. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die regulierende Versicherung das Gutachten zahlen.
Antworten
Ergebnis 11 bis 12 von 12
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02.03.2015, 16:18
AW: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
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02.03.2015, 20:04
AW: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
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