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Thema: baurecht ?

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    baurecht ?

    hilfe -
    Erst mal habe ich keine ahnung, ob mein problem hier rein passt. habe grundstück gekauft. auf dem grundstück wird jetzt ein haus gebaut. vom nebengrundstück führt ein kanal durch mein grundstück - wurde wohn früher gemeinschaftlich genutzt. ich muss jedoch einen neuen kanal (nur noch auf meinem grundstück)bauen lassen - wegen gefälle und kapazität -zum neuen haus. somit kann ich den kanal mit dem nachbarn nicht zusammen benutzen. muss mein nachbar jetzt auch einen neuen kanal (auf seinem grundstück) machen und somit raus aus meinem grundstück?
    grüße babi
    einfach ist am besten

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    AW: baurecht ?

    Ich unterstelle, dass dein Haus nicht dort gebaut wird, wo der alte Kanal längsläuft, also nicht OBERhalb desselben.

    Dein Nachbar ist nicht zwangsweise gezwungen, einen neuen Kanal zu bauen. Dazu müsstest du mal nachsehen, ob es eine entsprechende Dienstbarkeit im Grundbuch gibt, auf DEINEM Grundstück. Dass nämlich der Nachbar bzw. das kanalbetreibende Unternehmen, berechtigt ist, auf deinem Grundstück einen Kanal zu durchführen und alles Notwendige zu unternehmen, falls dieser saniert etc. werden müsste.

    Am besten könnte dir das ein Anwalt auseinanderdividieren, weil man dazu den Kaufvertrag und die öffentlichen Unterlagen einsehen können müsste.

    Bist du dir sicher, dass es wirklich nur EIN Kanal ist? Und dass nicht irgendwo noch andere Kanäle durch dein Grundstück gehen?
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: baurecht ?

    erst mal danke für deine schnelle antwort. es ist keine dienstbarkeit eingetragen und es ist auch nur ein kanal. früher hat der wohl für 2 häuseer ausgereicht. das alte haus auf meinem grundstück und das nachbarhaus. jetzt kommt aber auf mein grundstück ein doppelhaus und auf unser zweites grundstück dahinter kommt vielleicht auch mal noch ein haus (?). somit ist der kanal lt. aussage der stadt zu klein für 3 Anshlüsse für mich und zustzlich 1 anschluss des Nachbarn. Natürlich kann ich zum Anwalt, aber, weist ja wahrscheinlich selbst, das ist mit wieder mit zeit und kosten verbunden, und es eilt wg. einer entscheidung.
    herzliche grüße babi
    einfach ist am besten

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    AW: baurecht ?

    Hallo Babi,

    mit der Frage würde ich an ein Recht-Forum herantreten. Dort wirst du sicher für deinen Fall Experten antreffen. Vom Gefühl her würde ich sagen: Einerseits fehlende Grunddienstbarkeit, andererseits, wenn Pfeifenstielgrundstück, wo sollte dann eine anderer Kanal gelegt werden? Dann wird sich der hintere Hausbesitzer auf ein Notrecht berufen können, ihr aber eine jährliche Pacht verlangen oder gegen Einmalzahlung von ihm Grunddienstbarkeit mit Nebenabreden (wg. Reparaturfall, Folgekosten, etc.) ins Grundbuch eintragen lassen.

    Viel Spaß beim Abenteuer "Bau"
    Anna
    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute;
    seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.
    George Bernard Shaw

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    AW: baurecht ?

    liebe anna,
    es ist schon möglich, dass u.U. unser nchbar auch seinen kanal neu von der straße her legen könnte, das haus des nachbarn liegt ja neben unserem grundstück an der straße. ich habe zwei grundstücke hintereinander zur straße her entlang eines gehweges und nchbars grundstück ist also neben uns zur straße her. de nchbar wollte auch, dass wir unser zweites hinteres grundstück über unser erstes erschließen. jetzt reicht halt der kanal auch für ihn nicht mehr aus, die stadt zuckt mit den schultern. eigentlich ist unser nachbar selbst schuld, wenn er jetzt selbst einen neuen kanal machen muss oder bei uns mitzahlen soll.
    babi
    einfach ist am besten

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    AW: baurecht ?

    Hallo Babi

    dann wird er wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

    LG
    Anna
    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute;
    seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.
    George Bernard Shaw

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    AW: baurecht ?

    WEnn ich das richtig verstehe, dann ahst DU insgesamt die Möglichkeit DREI Häuser auf deine Grundstücke zu bauen und die müssten an einen Kanal angeschlossen, den dein Nachbar schon mitnutzt?

    OHA! Eindeutig ein FAll für einen Anwalt. Wenn der Nachbar sich nämlich darauf beruft, dass er das ältere REcht hat und er durch DEINEN Kauf und DEINEN Bau Nachteile in Form hoher Kosten hat, dann könnte das durchaus anders geregelt werden. Nämlich, dass der jetzige Kanal IHM zugeschlagen wird und DU einen komplett neuen bauen musst.

    Was ich allerdings fahrlässig finde, jetzt mit dem Bau des 1. Hauses anzufangen und DAS nicht vorher geklärt zu haben. SPätestens bei der Planung und dem BAuantrag hätte das doch Thema sein müssen.

    Ak.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: baurecht ?

    liebe akademikerin-
    es ist wirklich verzwickt. für das dritte (hinterste) grundstück wäre noch die möglichkeit geweseb, den kanal über eine einfahrt (die zu 1/3 dem hinteren grundstück und 1/3 unserem nachbarn gehört) zu legen. das wollten unsere nachbarn aber nicht. sie haben mit not. vertrag darauf bestanden, dass alle häuser über diesen einen weg, wie oben beschrieben, gelegt wird. sie wussten allerdings nicht, dass die stadt jetzt sagt: da muss auch für sie ein neuer schacht und stück kanal mit rein, weil der alte kanal "zu klein" dafür ist.
    lg babi

    ps: langsam kann ich mir schon selbst nicht mehr folgen
    einfach ist am besten

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    AW: baurecht ?

    Ich denke, ich habe das schon richtig verstanden. Trotzdem hätte das Problem VOR Baubeginn geklärt werden müssen inkl. der sonstigen Nettigkeiten wie Eintragung von Dienstbarkeiten, Nutzungsrechten etc. im Grundbuch.

    Du kommst nicht um einen Anwalt herum, darum such dir GANZ schnell einen ...
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    AW: baurecht ?

    Sehe ich nicht so. Auf Bestandsrecht kann sich berufen, wer z.B. ein Haus einreißen müsste. Ein Bestandsrecht an der Weiternutzung fremder Abwasserkanäle ohne Berechtigung kann ich nicht erkennen. Ich würde ihm eine freundliche Frist setzen, bis wann er sein Abwasser über einen eigenen Kanal entwässern muss. Es kann aber sicher nicht schaden, mal in einem speziellen Recht-Forum unter der Rubrik Baurecht nachzuhaken oder bei der kostenlosen Rechtsberatung beim Amtsgericht nachzufragen, wie man am Besten vorgeht.
    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute;
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    George Bernard Shaw

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