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  1. User Info Menu

    verwirrt Versteigerung eines Hauses

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Ich bin seit ein paar Tagen geschieden. Wir habe noch ein gemeinsames Haus was eigentlich verkauft werden soll.Ich habe aber Wind bekommen das mein Ex das Haus nun versteigern lassen will ,damit ich leer ausgehe.Der Kredit läuft auf seinen Namen aber das Haus gehört uns beiden (Grundbucheintrag).Meine Frage nun ,kann er es wirklich versteigern lassen und wie lange dauert so etwas. Ich wohne mit unserer 10 jährigne Tochter hier im Haus.

    Licht und Liebe
    Barbara

  2. Inaktiver User

    AW: Versteigerung eines Hauses

    Hallo,

    meines Wissens kann er nicht - wenn ihr beide im Grundbuch steht, kann er ohne Deine Zustimmung gar nichts. Wieso solltest Du leer ausgehen?

    Er kann ohne Deine Zustimmung auch keine Versteigerung betreiben. Er ist schließlich nicht der alleinige Eigentümer - und bei sowas müssen dann schon alle Eigentümer zustimmen.

    Die Versteigerung betreiben kann natürlich die Bank (Zwangsversteigerung), wenn er den Kredit nicht ordnungsgemäß bezahlt.

    Ein Verkauf bei einer Versteigerung (in Deutschland sind das nunmal meist Zwangsversteigerungen - und Zwang ist nie gut!) ist eher ungünstig, weil dort selten ein guter Preis erzielt wird.

    Ein Verkauf auf normalem Weg (Makler, Inserat etc.) ist auf jeden Fall vorzuziehen.

    Antje

  3. User Info Menu

    Teilungsversteigerung

    Hallo,

    Dein Ex-Mann kann die Teilungsversteigerung betreiben, um so Eure Gemeinschaft am Haus und am Grundstück zu beenden. Wie (wenig) sinnvoll das allerdings (auch für ihn) ist, hat Antje schon geschrieben. Der Erlös ist bei einer Zwangsversteigerung am niedrigsten und Dein Exmann wird von seinem Anteil erst einmal die Bank bedienen müssen.

    Die Teilungsversteigerung kann aber auf Deinen Antrag hin bis zu sechs Monate eingestellt werden (bis dahin solltet Ihr ja einen Käufer gefunden haben). Sollte das Wohl gemeinsamer Kinder es erforderlich machen, kann die Versteigerung bis zu fünf Jahre eingestellt werden; das ist in Eurem Fall gut möglich, wenn Eure Tochter im Haus lebt.

    Vielleicht will Dein Exmann im Augenblick ja nur ein wenig mit den Ketten rasseln. Mach Dich nicht verrückt.

    Mandelblüte

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    AW: Versteigerung eines Hauses

    Zitat Zitat von kleinemotte
    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Ich bin seit ein paar Tagen geschieden. Wir habe noch ein gemeinsames Haus was eigentlich verkauft werden soll.Ich habe aber Wind bekommen das mein Ex das Haus nun versteigern lassen will ,damit ich leer ausgehe.Der Kredit läuft auf seinen Namen aber das Haus gehört uns beiden (Grundbucheintrag).Meine Frage nun ,kann er es wirklich versteigern lassen und wie lange dauert so etwas. Ich wohne mit unserer 10 jährigne Tochter hier im Haus.

    Licht und Liebe
    Barbara
    Was ich jetzt nicht so ganz auf die Reihe bekomme. Wenn ihr doch jetzt geschieden seid, gibt es denn keine Regelung in eurer Scheidungsvereinbarung, was mit dem Haus wird?

    Ich würde mich an meinen Anwalt wenden, denn das kann nach hinten losgehen. Er zahlt den Kredit, du hast Ansprüche aus dem Grundbucheintrag ... wo will man die Linie ziehen, wie hoch deine Ansprüche sind?

    Ich denke, das wäre eine diskussionsfähiger Teil der Scheidungsvereinbarung gewesen. Denn wo sollst du mit der Tochter wohnen, wenn er das Haus verkauft? Auch mit der Frage: zahlt ihr denn jetzt MIete? Oder zahlt er den Kredit zusätzlich zu Unterhalt?
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  5. User Info Menu

    AW: Versteigerung eines Hauses

    uiiih, ich kann dir nur raten, mache dich rechtzeitig beim Vollstreckungsgericht kundig. Die Rechtspfleger ist im allgemeinen sehr hilfsbereit.
    Ich habe so ein Verfahren für meinen Partner gegen seine Ex durchgezogen. Sie war zu keiner finanziellen Auseinandersetzung bereit. Aus Wut hatte sie dann den Antrag auf Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft gestellt. Ganz wichtig ist aber, dass man dann als Gegenseite dem Verfahren beitritt, damit der andere den Antrag dann ohne Zustimmung nicht mehr zurückziehen kann. Mein Partner hat dann die 2. Hälfte des Hauses gegen Übernahme der anteiligen Schulden sowie einen geringen Aufpreis(im wesentlichen Gerichtskosten) ersteigert. Sie wollte noch mitsteigern beim Termin, als sie sah, dass sonst niemand Interesse hat, um den Preis wenigstens hoch zu treiben. Aber sie war nicht vorbereitet und hatte keine Sicherheiten dabei. So ging das ganze fürn Appel und Ei an meinen Partner.
    Besser wäre es das Haus freihändig zu verkaufen, ansonsten kann es passieren, dass dein Ex es so quasi umsonst kriegt. Seine Idee von der Versteigerung ist also gar nicht so dumm.
    Ich hoffe, du kannst das verhindern.
    Igel224

    Es wird wieder aufwärts gehen

  6. User Info Menu

    AW: Versteigerung eines Hauses

    Ach ja und zur Dauer: bis zum Termin kann gut ein Jahr oder mehr vergehen. Denn erstens sind gewisse Fristen einzuhalten und zweitens muss erst ein Gutachten erstellt werden.
    Igel224

    Es wird wieder aufwärts gehen

  7. Inaktiver User

    AW: Versteigerung eines Hauses

    Zitat Zitat von kleinemotte
    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Ich bin seit ein paar Tagen geschieden. Wir habe noch ein gemeinsames Haus was eigentlich verkauft werden soll.Ich habe aber Wind bekommen das mein Ex das Haus nun versteigern lassen will ,damit ich leer ausgehe.Der Kredit läuft auf seinen Namen aber das Haus gehört uns beiden (Grundbucheintrag).Meine Frage nun ,kann er es wirklich versteigern lassen und wie lange dauert so etwas. Ich wohne mit unserer 10 jährigne Tochter hier im Haus.

    Licht und Liebe
    Barbara
    Wahrscheinlich kann er zur Auflösung der Gemeinschaft versteigern lassen und dies beantragen. Dann solltest Du Dir aber wirklich überlegen, ob Du einem Verkauf zustimmst und mitbestimmst, wer zu welchem Preis kauft. Vorausgesetzt natürlich, dass das Haus gut zu verkaufen ist. Warum soll er auch den Kredit für ein Haus zahlen, wenn er nicht drin wohnt? Verstehe ich nicht.
    Bei der Versteigerung kannst Du in der Regell damit rechnen, dass das Haus weit unter Wert verkauft wird. Schlimmstenfalls macht es 50 % aus.
    In jedem Fall würde ich jetzt das Gespräch mit ihm suchen, um eine vernünftige Regelung zu finden und ggf. gleich mit dem Hausverkauf zu beginngen. Es kann nämlich durchaus sein, dass es bis zu einem Jahr dauert oder sogar länger bis Ihr einen Käufer dafür habt. Nicht jede Immobilie lässt sich leicht verkaufen und unter Umständen reicht dann die Frist bis zur Versteigerung nicht aus.

  8. User Info Menu

    AW: Versteigerung eines Hauses

    Hallo,
    bei einer Versteigerung/Zwangsversteigerung werdet Ihr beide verlieren, und bei einer Teilungsversteigerung noch mehr.

    Wie meine Vorgänger schon richtig angedeutet haben wird hierbei die Immobilie meistens von "Schnäppchenjägern" für ein Appel und ein Ei ersteigert, und das kann nicht in euer beider Interesse sein.

    Desweiteren werdet Ihr bei einer Versteigerung noch auf einen Haufen Restschulden sitzen bleiben und müsst die dann abbezahlen.

    Ihr solltet den freien Verkauf anstreben wenn dies möglich ist und Ihr noch so einigermassen miteinander könnt.
    Alternative wäre auch, dass einer das Haus behält wenn die finanziell möglich wäre und der ander ihn ausgleicht.

    Eine andere Alternative wäre die "gütliche" Zwangsversteigerung und Ihr ersteigert oder lasst dies dann günstig selbst ersteigern.Damit kann man sogar ein Geschäft machen wenn man dies richtig anpackt;-)
    Viele Gruesse

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