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  1. User Info Menu

    Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Hallo,
    meine Schwiegermutter (87) wurde von der Bank aufgefordert, die seit Jahren bestehende Grundpfandrechte zu löschen. Ihr Haus ist seit vielen Jahren abgezahlt. Ich habe mal gehört und mittlerweile auch gegoogelt, dass die Löschung unnötig ist, nur Notarkosten mit sich bringt und es somit egal wenn das Haus abbezahlt ist. Zumindest konnte ich aus dem was ich gelesen habe, keine Nachteile für sie rauslesen, wenn sie die Löschung der Grundpfandrechte nicht beantragt.
    Danke fürs mitdenken
    Medea
    Die drei Grundgesetze der Lebensführung, Kölsche Version, erstens: Et iss wie et iss.
    Zweitens: Et kütt wie et kütt, und drittens: Et hett noch immer jot jejange.

  2. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Seh ich auch so.

    Wir hatten damals mehrere Darlehen, von zwei Bausparkassen, ein sogenanntes Grenzlanddarlehen, ein Arbeitgeberdarlehen und eins von der Sparkasse.

    Die Sparkasse hat uns sogar selbst geraten, die Grundschuld bestehen zu lassen. Man kann dann jederzeit problemlos ein neues Darlehen aufnehmen, falls nötig.

    Wir haben deshalb alle anderen Grundschulden löschen lassen bis auf die von der Sparkasse. Die ist weiterhin eingetragen, obwohl das Haus seit 20 Jahren abgezahlt ist.

  3. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Wir haben die Grundschuld auch stehen lassen und später dann unkompliziert und kostenfrei für eine andere Finanzierung wieder eingesetzt. Wichtig ist nur, dass die Löschungsbewilligung gut aufgehoben wird. Ist ärgerlich und mühsam, wenn die weg ist und später ein Erbe das Haus übernimmt.

  4. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Zitat Zitat von Medea1 Beitrag anzeigen
    Zumindest konnte ich aus dem was ich gelesen habe, keine Nachteile für sie rauslesen, wenn sie die Löschung der Grundpfandrechte nicht beantragt.
    Danke fürs mitdenken
    Medea
    mir wurde vor kurzem erklärt, dass es bei verkauf oder erbe dann wieder eine rolle spielt.
    meine eltern haben es löschen lassen, da das haus nicht mehr belastet wird.

  5. User Info Menu

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Wir haben vor wenigen Tagen die Grundschuld der Deutschen Siedlungsbank (jetzt Postbank) löschen lassen. Der Notar hat uns geraten, dass aber die 4 Grundschuleintragungen unserer Sparkasse nicht gelöscht werden müssen, weil die Erben im Bedarfsfall benötigte Investitionen bei der Sparkasse wieder finanziert bekämen.
    Löschungen kosten Geld, Neubeantragungen allerdings auch. Die Kosten kann man den Erben ersparen.

    Nur wenn die Erben Kredite bei einer anderen Bank aufnehmen wollen, müssten sie die Grundschuldeneintragungen der Sparkasse löschen lassen.

    Weshalb eine Bank allerdings eine alte Frau auffordert, die Grundschuldeneintragungen zu löschen, darüber kann man nur rätseln.
    Geändert von Opelius (31.08.2020 um 11:22 Uhr)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Weshalb eine Bank allerdings eine alte Frau auffordert, die Grundschuldeneintragungen zu löschen, darüber kann man nur rätseln.
    weil sie eigentümerin ist? ist doch korrekt.

  7. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Ich nehme an, es ging Opelius um die Beweggründe der Bank. Da rätsele ich auch. Ich hab das noch nie gehört, was nichts heißen muss.

  8. User Info Menu

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich nehme an, es ging Opelius um die Beweggründe der Bank. Da rätsele ich auch. Ich hab das noch nie gehört, was nichts heißen muss.
    Richtig.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. Inaktiver User

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Medea hat von Grundpfandrechten gesprochen, das sind nicht zwangsläufig Gundschulden. Hypotheken z.B. können nicht, wie Grundschulden, einfach wieder als Sicherheit verwendet werden, da sie mit Rückzahlung zu einem Eigentümergrundpfandrecht werden.

    Die Bank sieht es vllt (aus welchen Gründen auch immer) nicht gerne, wenn ein nicht mehr benötigtes Recht, dessen zugrunde liegende Forderung gezahlt ist, für alle Zeiten die erste Rangstelle im Grundbuch (die natürlich immens wichtig ist) blockiert.

  10. User Info Menu

    AW: Grundbucheintrag löschen, notwendig?

    Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten, die sich ja mit dem von mir angelesenem decken. Aber ihr könnt euch sicher vorstellen, dass eine 87-jährige Dame mit einem Brief von er Bank inkl. Aufforderung erst einmal überfordert ist....:(
    LG Meda
    Die drei Grundgesetze der Lebensführung, Kölsche Version, erstens: Et iss wie et iss.
    Zweitens: Et kütt wie et kütt, und drittens: Et hett noch immer jot jejange.

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