Weil ich hier auf dieses Thema gestoßen bin und in Erwägung ziehe, perspektivisch nur noch so zu vermieten, würde ich mich im Vorfeld dazu gern informieren. Ich hatte gelesen und gehört, dass man im Vertrag bereits angeben muss, was am Ende der Mietzeit mit der Wohnung passieren soll.
Da steht z. B., dass man die Wohnung danach selbst nutzen will. Weiß jemand was genau das heißt? Nutzen kann man so eine Wohnung ja nicht nur zum wohnen .... eigentlich.
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11.04.2019, 15:05Inaktiver User
Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
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11.04.2019, 15:12Inaktiver User
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
... hat nicht jemand diese Frage erst gestellt?
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11.04.2019, 15:44
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Ich
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11.04.2019, 15:57
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Das Thema haben wir erst im Nachbarthread „Rund um die Vermietung“ diskutiert.
Es ist nach meiner Einschätzung nicht möglich auf diese Weise das Vermieterrisiko zu verringern einen unangenehmen Mieter zu erwischen. Wenn dem so einfach wäre, würde das der Standardvertrag aller Vermieter schlechthin werden. Im Idealfall nur 5-Jahresverträge, danach Mieter raus und anschließend mit aktuellen Mietpreisniveau neu für die nächsten 5 Jahre vermieten. Das funktioniert nicht und da passt der Gesetzgeber auch wirklich auf, dass sich hier kein Abzocken durch die Vermieter entwickelt.
Eigentlich sagt das BGB schon alles zu diesem Thema. Ich würde auch nicht darauf hoffen, dass der Richter willig ist, deine Definition von Nutzen zu diskutieren."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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11.04.2019, 16:14
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Danke Nocturna!
Was bedeutet denn
3.
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
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11.04.2019, 16:32Inaktiver User
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Nocturna, ich bin in dem Thema noch nicht drin, aber beschäftige mich gedanklich mit dem Erwerb einer kleinen Wohnung, die ich dann über Zeitvermietung auch vermieten wollen würde.
Für München hatte ich mal den Anbieter MrLodge-Immobilien gefunden (extra nicht verlinkt) und da gibt es von wenigen Monaten bis z.B. zwei Jahre schon so kurze Zeitmietverträge.
Inwiefern ist das dann was anderes und erlaubt, wenn es, wie Du beschreibst, sonst nicht akzeptabel ist?
Danke für ein Aufklären.
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11.04.2019, 16:32
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
"Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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11.04.2019, 16:49
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Das sind nur Vermittler-Plattformen, die den Kunden (typischerweise ein Projektmanager, der projektbezogen maximal 5 – 24 Monate in einer fremdem Stadt Unterkunft sucht) an einen Vermieter vermitteln, gegen entsprechendes Honorar natürlich.
Die Kurzzeitvermietung ist dann kein Problem, wenn der Kunde die Mietdauer bestimmt. Anders herum, wenn der Vermieter ohne triftigen Grund (siehe hier wieder BGB) die Mietdauer begrenzt, gibt es Ärger."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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11.04.2019, 17:10Inaktiver User
AW: Wer kennt sich aus mit einem Zeitmietvertrag?
Danke Dir, aber das Prinzip sollte sich doch in allen größeren Städten anwenden lassen, weil es diese Art von Bedarf dort ja auch immer gibt?
So wie ich den Anbieter verstehe, bietet man als Vermieter eben solchen Mietern dann eine Wohnung für die relative Kurzzeit-Miete an an das entsprechende Klientel.
Vielleicht wäre das eine Option für Deinen Bedarf, Elinda.
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11.04.2019, 17:23Inaktiver User


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