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31.03.2019, 09:29
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
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31.03.2019, 09:37Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Wobei ich das mit dem Garten schwierig finde. Meines Erachtens kann man einen Garten nicht "nutzen", ohne ihn zu gestalten, d.h. ihn zu verändern. Dass Baum-Altbestand nicht einfach so rausgerissen werden darf, versteht sich von selbst, aber ansonsten weiß ich nicht, wo man da die Grenze ziehen soll. Du schreibst, es wurden "wirklich schöne Büsche" entfernt, das sieht vielleicht auch nicht jeder so.
Ich denke, Du musst Dich von der Vorstellung verabschieden, dass rund um Dein Elternhaus alles so bleibt, wie Du es gewohnt bist. Ein Haus lebt nur durch seine Bewohner und Veränderung gehört immer dazu.
Ich hab das mit dem Rasen nicht verstanden, ist denn da jetzt gar kein Rasen im Garten? Also nur Nutzgarten?
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31.03.2019, 09:43Inaktiver User
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31.03.2019, 10:05
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Interessantes Thema. Ich vermiete gerade eine Wohnung mit Gartennutzung und frage mich, was ich genau in den Mietvertrag schreiben soll. Mein Mieter darf den Garten nutzen mit der Auflage den Rasen zu mähen (pflegen?). Er kann Veränderungen vornehmen nach schriftlicher Absprache bezüglich Bäume und Sträucher. Natürlich muss er mich nicht fragen, welche Stauden er im Gartenbeet ersetzen will, den Apfelbaum, die Beerensträucher und Tannen soll er aber natürlich stehen lassen, allein schon wegen Sichtschutz.
Mir schwebt so eine Formulierung vor:
Der Mieter erhält die Erlaubnis zur Gartennutzung mit der Auflage den Rasen zu mähen. Veränderungen an Hecken, Bäumen und Sträucher bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
Passt das einigermaßen?"Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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31.03.2019, 10:08Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Je klarer definiert wird, je besser.
Das fängt schon an bei der Definition Sträucher und Stauden, die nicht Jedem klar ist.
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31.03.2019, 10:10Inaktiver User
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31.03.2019, 10:14Inaktiver User
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31.03.2019, 10:22
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31.03.2019, 10:24Inaktiver User
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31.03.2019, 10:32
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Moin,ich schreibe hier jetzt mal als Mieter zu so einer Wohnung(Haushälfte) mit grossem Vorgarten. Die Bedingung,diese Wohnung mieten zu können,war mit der Auflage verbunden,dass der Vorgarten gepflegt aus sieht,und wir keine Tiere haben. Beim 1.Gespräch mit den sehr netten Vermietern(lief vorher über Makler),sagten sie uns,dass wir machen können was wir wollen.Wir sollten bloß nicht wegen jeder Kleinigkeit fragen. Und das war und ist ein sehr schönes Gefühl,nicht dauernd fragen zu müssen. Ich finde SNEEK ihre Meinung sehr gut. Weiter hinten gibt es noch einen Nutzgarten.Auch da haben wir alle Freiheiten. Und da auch wir uns sehr wohl bewusst sind,dass wir hier nur zur Miete wohnen,geben wir uns grosse Mühe,dass alles schön ist.



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