Korrekt, Beete verändern!
Nicht „abholzen, was einem gerade in den Sinn kommt, und dann Rasen drauftun, weil ihm so gebraten, und weniger aufwändig“.
Die Änderung von „permanentPflanzen“ - Bäumen, Hecken, Büschen, Sträuchern - und fest eingebautem Gartenzubehör bedarf der Genehmigung durch den Vermieter.
Der hat auch das Recht, bei Umgestaltung des Gartens auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes bei Mietbeginn zu bestehen!
Sonderwünsche sind das ja nun nicht gerade -Persönlich fände ich es nicht gerade charmant, eine komplette Immobilie mit den gesetzlichen Nutzungsrechten zu mieten, bei der dann die Vermieter nach Vertragsunterzeichnung ankommen und Sonderwünsche haben.
darauf zu bestehen, daß nicht einfach der Garten unwiederherstellbar verändert (so ein 3m hoher Buchsbaum ist nun mal mindestens 30 Jahre alt - so als Beispiel),
und das Haus nicht in eine Menagerie verwandelt wird!
Tierhaltung gehört nun mal üblicherweise zu den Dingen, die im Mietvertrag geregelt werden, oder sonstwie einvernehmlich abgestimmt werden.
Gilt auch für außergewöhnliche Mengen an Aquarien und Kleintieren, nur so nebenbei.
Und die durch Tiere hervorgerufenen Schäden fallen nicht automatisch unter „übliche Nutzung“ - die von Kaninchen heftigst beknabberte Fußleisten und Türrahmen, z.B.
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Ergebnis 11 bis 20 von 225
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30.03.2019, 19:26
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
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30.03.2019, 20:08Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Der Mieter darf den Garten nutzen und auch umgestalten, aber Pflanzen, Bäume und Büsche darf er nicht einfach mutwillig entfernen.
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30.03.2019, 20:57Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Danke Euch allen für Eure Unterstützung. Im MV steht nichts explizit zu Tieren. Wir wollten keine Tierhaltung und dann hatte er nun mal schon eine Katze.... da dachten wir ok, ist ja nicht so schlimm, eine Katze.
Was den Garten betrifft so steht drin, dass er ihn nutzen kann, Veränderungen aber der Genehmigung bedürfen (leider nicht der schriftlichen). Er meint nun, da hätten wir drüber gesprochen. Ja, blöd.
Ja, er scheint tatsächlich Miete mit Eigentum zu verwechseln. Das Gefühl habe ich auch.
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30.03.2019, 21:01Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Ich glaube bei Katzen besteht rechtliche Uneinigkeit darüber ob die der Vermieter verbieten darf oder nicht.......ich hatte den Fall aber mal umgekehrt, Vermieter gab mir die Genehmigung für 2 (!) Katzen mündlich (war genauso angefragt) und hat das dann widerrufen, weil der Mieter obendrüber meinte die kacken auf den Rasen (stimmte nicht, waren keine Freigänger) - begründet hat er den Widerruf dann damit, dass er nie 2 Katzen genehmigt hätte.
Doch, hatte er, konnte ich aber natürlich nicht beweisen und ich habe es auch gar nicht erst versucht sondern bin schnellstmöglich umgezogen (war meine allererste Wohnung).
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30.03.2019, 21:14Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Nicht blöd, sondern völlig schnurz!
Wäre dies mein Mieter, würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass ich die Genehmigung für Gartenveränderng x, y, z niemals erteilt habe und er deshalb bis zum xx.yy.zz den Urzustand des Gartens wieder herzustellen hat.
Punkt. Nichts weiter.
Klar, vielleicht meckert er dann.
Und dann bleibst Du weiterhin sachlich freundlich und bittest ihn darum, Dir Deine angeblich erteilte Erlaubnis zu zeigen.
Hat er nicht? Siehe oben. Wenn er weiterhin mauert kanst Du ihn ja noch darauf hinweisen, dass sich zukünftig Dein Anwalt mit ihm auseinandersetzen wird.
(In jedem Standartmietvertrag sollte drin stehen, dass alle weiteren Nebenabreden schriftlich fixiert werden müssen. Also auch die Erlaubnis für die Umgestaltung des Gartens. Da kann er sonstwas behaupten, was Du zugesagt hättest..)
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30.03.2019, 23:02
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30.03.2019, 23:27Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Bitte erst Anwalt, und erst nach Beratung schreiben, oder noch besser, vom Anwalt schreiben lassen.
Sonst kanns passieren, dass Du Dir selbst ins Knie schießt, indem Du etwas in das Schreiben reinschreibst, was der Mieter ohne Dein Schreiben nicht beweisen hätte können (etwa, wenn da steht, dass ihr über eine Katze gesprochen habt ...)
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30.03.2019, 23:27
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Die Formulierung ist nicht grundsätzlich unwirksam.
Jedoch bei übereinstimmender Akzeptanz mündlicher Vereinbarungen „überstimmbar“.
Die zeigt sich in Handeln gemäß der mündlichen Übereinkunft.
Bei Gerichtsurteilen, ob der Vermieter einem mündlichen Mieterwunsch zustimmt, wird oft darauf abgestellt, ob er es „verhaltensmässig akzeptiert hat“. Zu deutsch:
Wer nicht unübermerkbar (Zeugen, Einschreiben, Anwalt) gemeckert hat, verliert!!
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30.03.2019, 23:34
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Es gilt der Grundsatz "Individuelle Vereinbarung hat Vorrang. Das heißt, eine mündliche Nebenabrede kann nicht durch eine vorformulierte Vertragsklausel für nicht wirksam erklärt werden.
Mündliche Vereinbarungen werfen im Streitfall aber oft ein Beweisproblem auf. Hier ist sehr oft der, der die Beweislast trägt, der Dumme.
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30.03.2019, 23:38



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