Kleintiere...dazu zählen Katzen...kann man schon lange nicht mehr verbieten.
Antworten
Ergebnis 101 bis 110 von 225
-
01.04.2019, 08:53Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
-
01.04.2019, 10:09Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Katzen schon.
Wenn im Mietvertrag bezeichnet.
Wenn sich jemand trotz des Vertrages eine Katze anschafft, kann der Vermieter sogar kündigen.
Dazu gab es genug Urteile.
Es gibt zu viele Hin- und Her-Urteile...
Keine 100% Gesetze dazu.
Fest steht, und das ist ja hier der Punkt:
Wenn nicht schriftlich vereinbart ist im Mietvertrag, dann gilt allgemeines Mietrecht.
Das ist genau der Umstand, der TE eine Sperre vor ihre "Wünsche" setzt.
Ich finde das auch OK so.
Erfahrungen mit Vermietern, die ihr Elternhaus "erhalten" wollten, habe ich auch schon gemacht...
-
01.04.2019, 10:14
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Wenn ich als Mieter meinen Garten gestalten will, dann Miete ich mir kein Haus, in dem das schon erledigt wurde! Ansonsten bin ich mindestens ein moralischer Tiefflieger, es sei denn, der Vermieter sagt mir ganz klar: Sie dürfen machen, was sie wollen.
Es geht übrigens nicht nur um den emotionalen Aspekt - so ein angelegter Garten erhöht normalerweise den Wert des Hauses.
Dasselbe gilt für die Tierhaltung.
Einfach einziehen, und dann eine größere Tierhaltung aufmachen, weil ich mich im Streitfalle ja auf die Rechtsprechung zu meinen Gunsten stützen kann, auch wenn ich weiß, daß der Vermieter etwas anderes möchte, und ich ihm bei der Mietersuswahl etwas „passendes“ vorspiele-
Das ist das Verhalten eines ausgesprochenen A,,, chs, dem man nicht so weit trauen würde, wie man ihn werfen kann.
Dann sollte man sich nicht wundern, wenn sich der Vermieter bemüht ihn so schnell wie möglich loszuwerden.
-
01.04.2019, 10:18Inaktiver User
-
01.04.2019, 10:30Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Das kannst du gerne doof finden, letztendlich ist das ausschlaggebend, was im Mietvertrag steht. Und wer partout keine Hunde oder Katzen in seiner Immobilie haben möchte, sollte in den Mietvertrag aufnehmen, dass seine Zustimmung zur Haltung erforderlich ist - wobei auch das keine hundertprozentige Sicherheit bietet. Nicht vermieten wäre die Alternative.
Und, mal weiter gedacht: Manche Vermieter verlangen die kuriosesten Sachen von ihren Mietern...da ist es schon ganz gut, dass es Gesetze gibt, die so einen Wahnsinn unterbinden.
In diesem Fall sehe ich keine Grundlage, den Mieter loszuwerden.Dann sollte man sich nicht wundern, wenn sich der Vermieter bemüht ihn so schnell wie möglich loszuwerden.Geändert von Inaktiver User (01.04.2019 um 10:37 Uhr) Grund: Ergänzung
-
01.04.2019, 10:32
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Das ist zwar richtig aber nur die halbe Wahrheit. Der TE kann es auch so anpacken, dass er die mündlich getroffenen Vereinbarungen schliftlich nochmals bestätigt und mit einer Widerspruchsfrist belegt.
Widerspricht nun der Mieter, wird damit die mündliche Vereinbarung gekippt. Widerspricht er nicht, wird die schriftliche Bestätigung ergänzender Vertragsbestandteil.
-
01.04.2019, 10:37Inaktiver User
-
01.04.2019, 10:41Inaktiver User
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Naja - wenn ich nun zu meinem Vermieter ginge und wollte etwa die Erlaubnis für das Rausreißen der Büsche schriftlich, er wäre wahrscheinlich beleidigt und das Verhältnis kaputt.
Da er im selben Ort lebt, muss ich das nun auch nicht haben.
-
01.04.2019, 10:50Inaktiver User
-
01.04.2019, 10:50
AW: Vermietung - Darf der Mieter das?
Das ist nicht korrekt. Ohne Bestätigung bleibt die mündliche Vereinbarung bestehen. Am Ende behaupten Mieter und Vermieter unterschiedliche Versionen der Vereinbarung.
Durch die Bestätigung und eventuellen Widerspruch gibt es im Gegensatz dazu entweder eine klar definierte und schriftliche Vereinbarung oder eben gar keine Vereinbarung, weil es an den offensichtlich fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen dazu fehlt.


Zitieren

