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  1. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Kleintiere...dazu zählen Katzen...kann man schon lange nicht mehr verbieten.

  2. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Katzen schon.
    Wenn im Mietvertrag bezeichnet.

    Wenn sich jemand trotz des Vertrages eine Katze anschafft, kann der Vermieter sogar kündigen.
    Dazu gab es genug Urteile.

    Es gibt zu viele Hin- und Her-Urteile...
    Keine 100% Gesetze dazu.

    Fest steht, und das ist ja hier der Punkt:
    Wenn nicht schriftlich vereinbart ist im Mietvertrag, dann gilt allgemeines Mietrecht.
    Das ist genau der Umstand, der TE eine Sperre vor ihre "Wünsche" setzt.

    Ich finde das auch OK so.

    Erfahrungen mit Vermietern, die ihr Elternhaus "erhalten" wollten, habe ich auch schon gemacht...

  3. gesperrt

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    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Admaro Beitrag anzeigen
    Ich würde sehr gerne einmal den Mieter hören. Der sich vielleicht gefreut hat, einen Garten zu haben, dem es aber vermiest wird, weil die Vermieterin bei jeder Blumenentfernung oder Strauchveränderung mit der Erinnerung an ihre Mutter vor der Haustür steht und wehklagt.

    So billig könnte sie gar nicht vermieten, als dass ich schnell das Weite suche.
    Wenn ich als Mieter meinen Garten gestalten will, dann Miete ich mir kein Haus, in dem das schon erledigt wurde! Ansonsten bin ich mindestens ein moralischer Tiefflieger, es sei denn, der Vermieter sagt mir ganz klar: Sie dürfen machen, was sie wollen.

    Es geht übrigens nicht nur um den emotionalen Aspekt - so ein angelegter Garten erhöht normalerweise den Wert des Hauses.

    Dasselbe gilt für die Tierhaltung.

    Einfach einziehen, und dann eine größere Tierhaltung aufmachen, weil ich mich im Streitfalle ja auf die Rechtsprechung zu meinen Gunsten stützen kann, auch wenn ich weiß, daß der Vermieter etwas anderes möchte, und ich ihm bei der Mietersuswahl etwas „passendes“ vorspiele-
    Das ist das Verhalten eines ausgesprochenen A,,, chs, dem man nicht so weit trauen würde, wie man ihn werfen kann.
    Dann sollte man sich nicht wundern, wenn sich der Vermieter bemüht ihn so schnell wie möglich loszuwerden.

  4. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Katzen schon.Wenn im Mietvertrag bezeichnet.
    Es gibt auch genügend anders lautende Urteile.
    Aber ist ja eigentlich auch egal, die TE hat die Katze im Vorfeld genehmigt.

    Nachträgliche Zusätze zum MV müssen nicht unterschrieben werden.

  5. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Sacrebleu Beitrag anzeigen
    Dasselbe gilt für die Tierhaltung.

    Einfach einziehen, und dann eine größere Tierhaltung aufmachen, weil ich mich im Streitfalle ja auf die Rechtsprechung zu meinen Gunsten stützen kann, auch wenn ich weiß, daß der Vermieter etwas anderes möchte, und ich ihm bei der Mietersuswahl etwas „passendes“ vorspiele-
    Das ist das Verhalten eines ausgesprochenen A,,, chs, dem man nicht so weit trauen würde, wie man ihn werfen kann.
    Das kannst du gerne doof finden, letztendlich ist das ausschlaggebend, was im Mietvertrag steht. Und wer partout keine Hunde oder Katzen in seiner Immobilie haben möchte, sollte in den Mietvertrag aufnehmen, dass seine Zustimmung zur Haltung erforderlich ist - wobei auch das keine hundertprozentige Sicherheit bietet. Nicht vermieten wäre die Alternative.

    Und, mal weiter gedacht: Manche Vermieter verlangen die kuriosesten Sachen von ihren Mietern...da ist es schon ganz gut, dass es Gesetze gibt, die so einen Wahnsinn unterbinden.

    Dann sollte man sich nicht wundern, wenn sich der Vermieter bemüht ihn so schnell wie möglich loszuwerden.
    In diesem Fall sehe ich keine Grundlage, den Mieter loszuwerden.
    Geändert von Inaktiver User (01.04.2019 um 10:37 Uhr) Grund: Ergänzung

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    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt auch genügend anders lautende Urteile.
    Aber ist ja eigentlich auch egal, die TE hat die Katze im Vorfeld genehmigt.

    Nachträgliche Zusätze zum MV müssen nicht unterschrieben werden.
    Das ist zwar richtig aber nur die halbe Wahrheit. Der TE kann es auch so anpacken, dass er die mündlich getroffenen Vereinbarungen schliftlich nochmals bestätigt und mit einer Widerspruchsfrist belegt.

    Widerspricht nun der Mieter, wird damit die mündliche Vereinbarung gekippt. Widerspricht er nicht, wird die schriftliche Bestätigung ergänzender Vertragsbestandteil.

  7. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Das ist zwar richtig aber nur die halbe Wahrheit. Der TE kann es auch so anpacken, dass er die mündlich getroffenen Vereinbarungen schliftlich nochmals bestätigt und mit einer Widerspruchsfrist belegt.

    Widerspricht nun der Mieter, wird damit die mündliche Vereinbarung gekippt. Widerspricht er nicht, wird die schriftliche Bestätigung ergänzender Vertragsbestandteil.
    In Widerspruch gehen ist ja nun nichts anderes als eben nicht zu unterschreiben.

    Generell und immer ALLES im Vorfeld schriftlich festhalten.

  8. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Naja - wenn ich nun zu meinem Vermieter ginge und wollte etwa die Erlaubnis für das Rausreißen der Büsche schriftlich, er wäre wahrscheinlich beleidigt und das Verhältnis kaputt.


    Da er im selben Ort lebt, muss ich das nun auch nicht haben.

  9. Inaktiver User

    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Naja - wenn ich nun zu meinem Vermieter ginge und wollte etwa die Erlaubnis für das Rausreißen der Büsche schriftlich, er wäre wahrscheinlich beleidigt und das Verhältnis kaputt.


    Da er im selben Ort lebt, muss ich das nun auch nicht haben.
    Was soll man dazu sagen....

    Ein Mietverhältnis ist nun mal ein Geschäftsverhältnis gegen Geld und das sollte man als Vermieter auch genau so halten.

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    AW: Vermietung - Darf der Mieter das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    In Widerspruch gehen ist ja nun nichts anderes als eben nicht zu unterschreiben.
    Das ist nicht korrekt. Ohne Bestätigung bleibt die mündliche Vereinbarung bestehen. Am Ende behaupten Mieter und Vermieter unterschiedliche Versionen der Vereinbarung.

    Durch die Bestätigung und eventuellen Widerspruch gibt es im Gegensatz dazu entweder eine klar definierte und schriftliche Vereinbarung oder eben gar keine Vereinbarung, weil es an den offensichtlich fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen dazu fehlt.

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