Antworten
Seite 1 von 12 12311 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 118
  1. User Info Menu

    Ehegattendarlehen

    Liebe Miglieder des Forums,
    ich habe ein Problem, das mir unter den Nägeln brennt:
    Mein Mann möchte gern Geld in einer Immobilie anlegen. Prinzipiell bin ich nicht abgeneigt,
    aber nun war er beim Steuerberater (ich konnte nicht mit, wegen eines Schulausflugs)
    und dieser hat ihm folgendes vorgeschlagen, um Steuern zu sparen:
    Ich kaufe die Wohnung allein und bin auch allein im Grundbuch eingetragen. Um die Wohnung
    zu finanzieren wird mein Mann Eigenkapital investieren. Ich muss dann noch einen Kreditvertrag
    mit meinem Mann abschließen und außerdem den Rest bei der Bank aufnehmen. Dabei bin auch ich allein wieder der Kreditnehmer. Nur dann greift dieses Steuermodell (Abgeltungssteuer). Es funktioniert nur bei einer Gemeinsamen Veranlagung, das wäre der Fall bei uns. Die Miete würde ich bekommen.
    Das Problem bei der Sache: Mein Mann arbeitet im Ausland und hat dort auch einen Wohnsitz. Das Vermögen
    ist, außer unserer gemeinsam genutzten Immobilie in Deutschland, hauptsächlich im Ausland.
    Ich selbst könnte mit meinem Teilzeitgehalt niemals diese Schulden abbezahlen.
    Die Steuerkanzlei sagt, bei einer Zugewinngemeinschaft muss einer für den anderen eintreten.
    Eine Rechtsauskunft können die mir nicht geben, klar.
    Ich könnte natürlich zu einem Anwalt, und nachfragen. Aber mein Mann würde das bestimmt als Affront empfinden und es gäbe Streit. (Kommt öfter mal vor)
    Leider läuft uns die Zeit davon, denn die Wohnng ist interessant umd bestimmt schnell verkauft.
    Vielleicht kennt sich hier jemand mit so etwas aus? Wenn ich den Kredit bei der Bank allein aufnehme, hafte ich dann auch allein? Was passiert, wenn ich mich mit meinem Mann verstreite und er dann nichts mehr bezahlen will? Ich kann die Wohnung niemals allein finanzieren.
    Hat jemand schon einmal so ein Ehegattendarlehen gemacht? Wie sind eure Erfahrungen?
    Viele Grüße,
    Margret

  2. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Wenn Du ein Darlehen aufnimmst, haftest Du allein. Dein Mann würde nur haften, wenn er als Darlehensnehmer in den Vertrag aufgenommen wird oder er die Bürgschaft übernimmt.

    Natürlich würde die Immobilie mit einer Grundschuld belastet werden und zur Not muss die halt vertickt werden und die Darlehen werden dann vom Erlös gezahlt. Wenn das nicht freiwillig geschieht, wird halt versteigert.

    Der Güterstand hat auf die Haftung für derartige Verträge keinerlei Einfluß. Was der Steuerberater sagt, ist schlicht Unsinn.

    Nein, Erfahrung habe ich damit nicht, weil ich so einen Unsinn nicht machen würde und das auch niemals einem Mandanten empfehlen würde.

  3. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Hallo Marta,
    vielen Dank. An die Grundschuld habe ich noch gar nicht gedacht. Die muss dann ja auch bei mir liegen. Ich bin über 50 und hätte dann noch eine Grundschuld von etwa 200000€.
    Außerdem kann mein Mann den Steuervorteil nur nutzen, wenn ich einen möglichst hohen Kredit bei ihm aufnehme. Mein Bauchgefühl sagt mir jedenfalls “Finger weg”. Ich wäre ja dann von ihm richtig abhängig. Sehe ich das falsch, oder könnte er im Falle einer Trennung dann diesen Kredit auch einseitig kündigen?

    Je mehr ich darüber nachdenke, desto komischer kommt mir das alles vor.
    Viele Grüße
    Margret

  4. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Ich versuche erst einmal dieses Steuersparmodell zu verstehen - ich habe davon noch nie gehört.

    Wenn ich es richtig verstehe, macht das aus Mieteinnahmen (die mit dem Grenzsteuersatz zu versteuern wären) Kapitaleinkünfte (für die die Abgeltungssteuer gilt).

    Also du kaufst die Wohnung, und musst die Mietteinnahmen versteuern, kannst dabei aber deine Kosten, u.a. Zinsen, absetzen. Wenn das Geld deines Mannes nicht als Eigenkapital in der Wohnung steckt, sondern als Kredit an dich, kannst du die Zinszahlung absetzen und dein Mann hat Kapitaleinkünfte?

    Richtig so?

  5. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Zitat Zitat von margret07 Beitrag anzeigen
    Je mehr ich darüber nachdenke, desto komischer kommt mir das alles vor.
    Viele Grüße
    Margret
    Ich habe von einer solchen Konstruktion noch nie gehört - und das macht mich stutzig.

    Vielleicht kommt noch jemand, der sich besser auskennt.

  6. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Kündigungsmöglichkeiten müßten natürlich im Darlehensvertrag definiert werden. Wenn Du nicht - mehr - zahlen kannst, ist das aber auf jeden Fall ein Kündigungsgrund.

    Das Risiko des Deals liegt bei Dir. Hast Du überhaupt Eigenkapital, das Du einbringen könntest / würdest oder würde das für Dich dann mit dem Darlehen des Gatten auf 100 % Fremdfinanzierung herauslaufen. Dann stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine Bank gibt, die dieses absurde Model finanziert. Die Voraussetzungen haben ja - sinnvoll - angezogen.

    Hinzu kommt, dass im worst case natürlich Dein Eigenkapital verloren ginge. Also, wenn ein Notverkauf oder eine Versteigerung stattfinden, würdest Du ja nur bekommen, was übrig bleibt nach Tilgung der Darlehen, der Bank und des Gatten. Wenn sein Darlehen nicht abgedeckt würde, bliebe die Schuld bestehen. Wenn sein Darlehen abgedeckt würde und Du Dein EK verlierst, bist Du halt angeschmiert.

    Ich kann auch nur die zivilrechtliche Seite durchdringen. Steuerlich verstehe ich das auch nicht. Es scheint aber eine wesentliche Rolle zu spielen, dass das Einkommen des Gatten im Ausland erwirtschaftet wird.

  7. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Okay, zur steuerlichen Seite: mein Mann gewährt mir ein Darlehen. Ich muss ihm Zinsen zahlen. Diese kann ich als Werbungskosten absetzen. Mein Mann kann diese dann wieder mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern. Das sind nur 25 % und eben nicht der normale Steuersatz. Je mehr ich bei ihm in der Kreide stehe desto besser also.
    Aber halt nur aus steuerlicher Sicht.
    So was kommt sonst wohl eher bei Handwerkern oder Landwirtschaft vor.
    Mein persönliches Risiko ist für den Steuerberater nicht wichtig. Mein Mann hat halt das Risiko, dass er nicht im Grundbuch steht.

  8. User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Also in der Landwirtschaft kann man das nutzen um Grundstücke zu kaufen. Bleibt ja in der Familie. Aber da ist das Geld normalerweise vor Ort, oder der Hof.

  9. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Ehegattendarlehen

    Eine Steuerkanzlei erteilt dir die Auskunft, dass ihr bei einer Zugewinngemeinschaft gemeinsam haften würdet?

    Warst du da dabei?

  10. Inaktiver User

    AW: Ehegattendarlehen

    Zitat Zitat von --martha-- Beitrag anzeigen
    Wenn Du ein Darlehen aufnimmst, haftest Du allein. Dein Mann würde nur haften, wenn er als Darlehensnehmer in den Vertrag aufgenommen wird oder er die Bürgschaft übernimmt.
    .
    Das ist etwas zu eindimensional gedacht.
    Sag mal, wer vermittelt euch dieses Wohnung?
    Der Steuerberater? Dann weiss ich Warum du die kaufen sollst

    Also du kaufst die Wohnung ( rein theoretisch).
    Du bist Darlehensnehmer gegenüber der Bank. Du arbeitest nur Teilzeit, also muss dein mann ( mit gutem einkommen) mit unterschreiben. Sonst bekommt du den Kredit gar nicht erst.
    Es geht um einen Kaufpreis von 200 Tsd Euro. Auf den Kaufpreis schlage Bitte erst die kaufnebenkosten wie grunderwerbsteuer und Notarkosten. Dein Mann gibt dir ein Darlehn in Höhe von x Euro. Die Bank gibt dir ein Darlehn in Höhe von x Euro. Hast du schon einen Finanzierungsplan von einer Bank? Wie hoch wird die Belastung sein ? Wie hoch wird die mieteinnahme sein ? Ihr macht dann wahrscheinlich Verluste. Das ist es worum es dem Steuerberater geht. Verlust aus Vermietung g und Verpachtung. Wenn ihr steuerlich zusammen veranlagt werdet senkt das seine Steuerlast. Da reibt dein mann sich die Hände.
    Sollte eure ehe einmal auseinander gehen und du bist Eigentümerin der Immobilie, mit geringem Einkommen, hast du die böse Karte. Fazit: Finger weg davon !

Antworten
Seite 1 von 12 12311 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •