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    Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Hallo liebes Forum,

    hatte hier damals mal ein Thema eröffnet, weil wir überlegten die ETW unter uns zu kaufen und nicht sicher waren, ob die gut zu vermieten wäre.
    Leider hat mein Verwandter sich dann umentschieden und die Wohnung lieber selber weitervermietet.
    (Zur Info, falls sich jemand erinnert: er konnte sich vor Interessenten nicht retten und hat eine gute Mieteinnahme erzielt)

    Jetzt unser kleines Problem: die neue Mieterin hat vor und hinter dem Haus Sondernutzungsrecht (kein Sondereigentum, es ist ein Gemeinschaftsgrundstück)

    Unsere beiden Haustüren befinden sich vorne direkt nebeneinander und wir haben uneingeschränktes Wegerecht.
    Wir finden sie soweit ganz nett, aber sie stapelt immer links, neben ihrer Haustür alle möglichen Dinge.
    Z.B. stehen dort seit fast 4 Wochen alle möglichen Pappen (von Möbellieferungen) an der Hauswand. Dazu kamen 4 Autoreifen und 2 Benzinkanister, die dort wohl auch bleiben sollen. Außerdem seit 3 Wochen ein Korb mit alkoholischen Getränken, der noch vom Geburtstag ihres erwachsenen Kindes stammt.

    Jetzt möchte ich sie in den nächsten Tagen mal ansprechen, ob sie so lieb sein könnte, die Sachen im Keller oder hinter dem Haus in ihrem Unterstand zu lagern.

    Ich würde mich aber gerne absichern...steht uns das denn auch zu? Oder kann bei einer Eigentümergemeinschaft jeder, der Sondernutzungsrecht hat, dort stapeln, was er möchte?
    Ich meine, es macht schon einen verlotterten Eindruck, wenn man auf den Hof kommt. Meine Eltern (wohnen auch dort) wurden schon von Gästen darauf angesprochen...

    Kennt sich Jemand mit einer solchen Lage aus?

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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Müll neben der Haustür ist kein Sondernutzungsrecht. Der gehört weggeräumt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Sehe ich auch so. Zudem brandschutzrelevant.


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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Brennt jetzt nicht mehr so leicht...ist vom Regen seit Wochen durchgeweicht ;-).
    Aber stimmt..die Benzinkanister. Vielleicht sind die aber auch leer.

    Mit der Pappe bin ich mir auch relativ sicher.

    Aber die Autoreifen sind neu (also in dem Sinne kein Müll). Sie möchte sie dort wohl einfach aufbewahren.
    Die Benzinkanister sehen auch nicht so hübsch aus. Aber ist ja alles kein Müll

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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Es geht auch um Fluchtwege.


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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Es ist teilweise Müll, teilweise Dinge, die in eine Garage gehören und wenn die nicht da ist, in den Keller. Die fordert Diebe geradezu heraus, das wertvolle davon mitzunehmen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Es ist teilweise Müll, teilweise Dinge, die in eine Garage gehören und wenn die nicht da ist, in den Keller. Die fordert Diebe geradezu heraus, das wertvolle davon mitzunehmen.
    so ist es.
    falls die Dame nicht einsichtig ist bring unauffällig einen zettel an "zu verschenken" . . nee, spass beiseite. mit normal tickenden menschen müsste man eigentlich reden können, dass müll und Autoreifen keine Zierde für den Hauseingang sind . . aber wer weiss . .

    viel erfolg und halte uns auf dem laufenden.

    luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

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    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Ich würde den Vermieter darauf ansprechen; er kann das sicher besser mit ihr klären.

  9. Inaktiver User

    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Fotos machen und Vermieter senden, er möge dafür Sorge tragen, dass Müll in die jeweilige Tonne kommt oder 'Souveniers' auf die Terrasse oder in die eigenen Räumlichkeiten gehören.
    Das Problem ist: heute sind es Kartons und leere/volle Flaschen, morgen ist es ein altes Sofa, drei Fernseher oder ein Bettgestell...

  10. Inaktiver User

    AW: Sondernutzungsrecht in Eigentümergemeinschaft

    Ich würde sie freundlich darauf ansprechen. Vielleicht könnte sie die Sachen in eine Gartentruhe packen, dann sieht es weniger "gammelig" aus.

    Grundsätzlich darf sie auf Flächen, die Sondernutzungsrecht sind, machen, was sie will, wenn es nicht die Sicherheit aller gefährdet.

    Den Vermieter würde ich nicht ansprechen, das vermiest nur die Stimmung und kann dazu führen, dass sie erst recht Reifen etc. vor dem Haus lagert. Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen von Ordnung.

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