Ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist. In meiner Wohnanlage müssen die Eigentümer mehrheitlich zustimmen. Ich darf ohne Zustimmung nicht mal ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen, weil das ja evtl. von außen sichtbar ist und die Einheitlichkeit sein muss. Das ist bei uns in der Hausordnung so verankert.
Ich wünsche dir viel Glück und nette Miteigentümer. Sonst kann das wirklich Probleme machen.
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15.07.2015, 22:47Inaktiver User
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
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16.07.2015, 08:32
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Hab dir eine PN geschickt, da kannst du Bilder angucken
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16.07.2015, 10:19
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Danke, voll schön!
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03.08.2015, 00:28
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Hab meinen Garten mit Doppelstabmattenzaun eingezäunt, oben nach innen eingestellt, insgesamt ca 2,00 Meter hoch. Da ist mein Kater, der vorher Wohnungskatze war, gleich am zweiten Tag drübergeklettert wie ein kleines Äffchen. Hab dann wohl oder übel in den sauren Apfel gebissen und auch noch ein Weidezaungerät extra für Katzen gekauft und mühevoll selbst installiert. Seitdem ist Ruhe. Er ist 2x dran gekommen und jetzt versucht er es *toi toi toi* jedenfalls z.Z. nicht mehr. Ich drück Dir die Daumen, dass nette Miteigentümer Euch keinen Stress machen.
Hatte auch überlegt einen ETW zu kaufen und da wäre meine Lösung ein portabler Netz-Zaun gewesen (Halterungsstangen in Eimern einbetonieren, dann kann man es bei Nichtgebrauch rel. leicht zur Seite rücken).
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03.08.2015, 14:50
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Danke fürs Daumendrücken.. Portabler Netzzaun - wie muss ich mir das denn "untenrum" vorstellen von der Sicherung?
Elektrozaun will ich nicht, da habe ich schon einiges drüber gelesen, was mir nicht so gefallen hat
Plüschies Lösung gefällt mir sehr gut, das in etwas filigraner mit schmaleren, unauffälligeren Rahmen - aber das wird bestimmt ordentlich was kosten
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07.08.2015, 19:49
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Hatte das Netz im alten Haus unten mit Klinkern befestigt. Das ist vlt. nicht schön, aber eben "portabel und flexibel". Was auch ginge, wären zB Kübelpflanzen oder Topfblumen oder so :)
Wenn an eine Terrasse zB Rasen angrenzt, könnte man das Netz auch mit Zelt-Heringen im Boden befestigen.
Was den Strom angeht: ich war auch sehr skeptisch, wusste mir aber ehrlich nicht mehr zu helfen. Hab für den Zaun 4000€ hingelegt und wollte nicht, dass der Kater trotz der Investition stiften geht und unters Auto kommt. Deshalb kam dann der im Verhältnis sehr günstige Stromzaun noch zusätzlich dazu. Und es gibt nur einen kleinen "Witsch", ich hab ihn an mir selbst natürlich vorher getestet. Später auch nochmal unfreiwillig.
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10.08.2015, 18:23Inaktiver User
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Nein, ist es bestimmt nicht und wenn Du lange fragst bei 20 Einheiten, gibt es bestimmt irgendwelche Quertreiber, die NEIN sagen.So lange ich nichts an der Fassade mache, sollte das doch keine bauliche Veränderung sein, oder?
Ist denn die Terrasse von überall einsehbar? Als mein Mann noch lebte, hatte unsere Terrasse einen Teil, der nicht einsehbar war und wir hatten so etwas wie einen Hundezwinger, allerdings aus Kaninchendraht bauen lassen, wo unsere Katzen und auch unser kleiner Hund aus dem Wohzimmer rausgehen konnten (Katzenklappe oder wir hatten ein eisernes Gitter aus Rauten - ist natürlich eine teure Variante).
Jetzt habe ich eine Eigentumswohnung im 3. Stock mit einer 50qm großen Terrasse mit einer Glasbrüstung. Vor meinem Umzug habe ich mir sehr viele Gedanken wegen meiner 2 Katzen gemacht. Aber siehe da, erstaunlicherweise no problem! Terrassentüren stehen offen, sie gehen rein und raus, als hätten sie das schon immer gemacht.
Ich würde Dein Vorhaben bei den anderen Eigentümern vielleicht mal anschneiden, aber gleich von vornherein betonen, dass das keine bauliche Veränderung an der Fassade sei. Man könnte vielleicht dann vorbringen, dass der Gesamteindruck des Hauses dadurch beeinträchtigt würde?! Hmm, ich glaube, ich würde vorerst mal nichts sagen, sondern es einfach machen.
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11.08.2015, 15:51
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Tja, das ist so ein wenig der Knackpunkt. Mein Mann (leider handwerklich völlig unbegabt) hat den Anspruch, dass es optisch schön ist, momentan in unserer Mietwohnung habe ich den Balkon vernetzt und da mehr Wert auf Funktion, als auf Optik gelegt (okay, ich habe es einfach nicht schöner hinbekommen...
)und das findet er furchtbar ("...wie im Knast...") - ist halt das normale Katzennetz in schwarz.
Also quasi "Function follows form", nicht umgekehrt.
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11.08.2015, 15:58
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
Leider ja. Direkt an der Straßenfront und natürlich - da Neubau - auch noch nicht eingewachsen (also momentan is ja noch gar nix da). Schade, dass der Bauträger so nen total unnützen Zaun für das Objekt gewählt hat.
Ist halt leider auch nur Sondernutzungsrecht und nicht Sondereigentum, dann würde ich mir keinen Kopp machen und hätte mehr Befugnisse.
Leider waren die Wohnungen mit Dachterrasse in dem Objekt ansonsten doof geschnitten, weiter oben hätte ich schon auch toller gefunden.
Ich werde nach dem Einzug mal einen befreundeten Schreiner zu Rate ziehen, was man unauffälliges machen kann, vielleicht hat der ne gute Idee. Aber das mit den Schiebetürelementen, die man eben auch mal komplett aufmachen kann, gefällt mir bisher am besten.
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19.07.2016, 14:41
AW: ETW mit Garten/Sondernutzungsrecht - Katzennetz zustimmungspflichtig?
So, der aktuelle Stand der Dinge. Wir sind nun seit 2 Monaten in der Wohnung und heute ist endlich die Katzensicherung fertig geworden. Wir haben es jetzt auf gut Glück erst mal ohne Zustimmung gemacht, die beiden Nachbarn sind informiert und einverstanden. Kommende Woche ist die erste Eigentümerversammlung, mal schauen, ob da jemand mault. Es ist folgende Lösung geworden: ein Netz, was an einer Seite befestigt ist (aber nur an einer Öse, wo man es problemlos abmachen kann) und an der anderen Seite mit einer Kurbel gespannt und runtergelassen werden kann. So sieht man es eigentlich von draußen kaum. Und auf der kurzen Seite ist das Netz mit Karabinerhaken an 2 Pfosten befestigt und kann ausgehängt werden.
Ist für alle Beteiligten hoffentlich eine gute Lösung und wird hoffentlich nicht angemahnt..



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