Hallo, vielleicht kennt sich hier Jemand aus. Bezüglich Rauchmelder in einer ETW Anlage hab ich folgende Fragen:
Kann der Einbau mehrheitlich beschlossen werden?
können die Kosten für den Einbau auf die Eigentümer umgelegt werden?
Die Anlage hier verfügt über verschieden große Wohneinheiten, wo zwischen 2-6 Rauchmelder je Einheit nötig wären. Die Kosten könnten doch direkt zugewiesen werden, je nach Anzahl der Rauchmelder der jeweiligen Wohnung und der Eigentümer zahlt.
Die Anlage befindet sich in NRW und hier müssen alle Wohnungen bis zum 31.12.16 mit Rauchmeldern ausgestattet werden, was ich gut finde. Nur es sollte in der Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Eigentümers liegen, oder nicht?
LG, Gretel
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Thema: Rauchmelder ETW
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09.04.2014, 23:55
Rauchmelder ETW
Alles wird gut.
Ordnung ist das halbe Leben, ich lebe in der anderen Hälfte!
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10.04.2014, 00:03
AW: Rauchmelder ETW
Ich meine, ich hätte da neulich von einer Eintscheidung gelesen, dass die Eigentümerversammlung das nicht beschliessen darf, es also jedem selbst überlassen ist.
Allerdings verstehe ich das Problem nicht. Rauchmelder sind sinnvoll, auch ohne Vorschrift. Und wenn die Gemeinschaft einen "Grossauftrag" (je nach Grösse der WEG) erteilen kann, schlägt sich das auf den Preis nieder. Die Wartung kann ebenfalls aus einer Hand organisiert werden. Ist doch fein.
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10.04.2014, 08:51Inaktiver User
AW: Rauchmelder ETW
Ich denke mal es kommt darauf an, was eingebaut werden soll. Wenn es sich um eine Brand-/Rauchmeldeanlage handelt ( also die einzelnen Geräte vernetzt sind bzw. die Meldungen in einer Zentrale auflaufen) ist sicher die Eigentümergemeinschaft gefragt.
Geht es nur darum, die einzelnen Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten kann das jeder Eigentümer für sich machen.
Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, das Thema auf der Eigentümerversammlung anzusprechen und ggf. eine Sammelbestellung zu organisieren.
Es gibt inzwischen sehr gute Geräte mit einer Kombination aus Wärme- und Rauchdetektor. Sie sind zwar teurer als die Geräte aus dem Baumarkt, aber deutlich sicherer. Diese Geräte sind auch mit einer Langzeitbatterie ( 10 Jahre!!!) ausgestattet.
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10.04.2014, 18:03
AW: Rauchmelder ETW
Vielen Dank für die AW.
@ schwedenfan, genau es sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das soll ein Elektriker machen, der pro Melder fast 50 € verlangt, incl. Montage. Da die Wohnungen unterschiedlich groß sind, benötigen einige Eigentümer nur 2 Melder, andere hingegen 6 oder noch mehr Melder. Die Hausverwaltung will die Rechnung aus der Rücklage bezahlen, heißt im Klartext, ich zahle für die Rauchmelder meines Nachbarn mit, da er mehr Stück benötigt. Meine Frage, kann das so beschlossen werden,oder muss nicht jeder ET seine Rauchmelder selber zahlen, was ja gerecht wäre.
LG GretelAlles wird gut.
Ordnung ist das halbe Leben, ich lebe in der anderen Hälfte!
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10.04.2014, 20:46
AW: Rauchmelder ETW
Wenn pro Rauchmelder bezahlt wird, bezahlt doch jeder Eigentümer seinen Bedarf.
Solitär - ohne Binome, Zweitnick oder andere Reinkarnationen!
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10.04.2014, 22:35Inaktiver User
AW: Rauchmelder ETW
Zahlt ihr alle den gleichen Betrag in die Rücklage ein? Das sollte doch eigentlich auch nach Wohnungsgröße gestaffelt sein.
Bei gestaffelter Rücklage zahlst du dann eben nicht für die Rauchmelder deiner Nachbarn.
Große Wohnung= hohe Rücklage, kleine Wohnung= kleine Rücklage.
Viele Melder aus hoher Rücklage bezahlt, wenige aus kleiner.
Die andere Möglichkeit ist, dass nicht aus der Rücklage bezahlt wird und jeder nach Anzahl der benötigten Melder zur Kasse gebeten wird.
Kann eure Hausverwaltung das einfach selber beschließen, dass hierfür die Rücklagen verwendet werden? Oder gibt es einen entsprechenden Beschluß der Eigentümerversammlung?
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27.04.2014, 12:55
AW: Rauchmelder ETW
Hallo,
würde mich auch interessieren ob das ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist. Warum muss da ein Elektriker her? Die Kosten finde ich auch hoch UND jede Wohneinheit wird genötigt den Elektriker reinzulassen....
Bei uns wurde gesagt dass Rauchmelder Pflicht werden, es jedem aber selber überlassen ist welche und wieviele er anbringt. Oder, auch gar keine. Ausser bei vermieteten Wohnungen wohl.
LG Narnia
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27.04.2014, 17:28
AW: Rauchmelder ETW
In NRW werden Rauchmelder bis zum 31.12.2016 Pflicht, bei bestehenden Wohnungen, bei Neubauten muss es jetzt schon sein. Vorgeschrieben sind pro Ende Mai)werde ich berichten.
Lg GretelAlles wird gut.
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22.05.2014, 18:57
AW: Rauchmelder ETW
Die ET Gemeinschaft hat sich dahin geeinigt, jeder bringt so viele Rauchmelder an wie er möchte und zahlt auch selber.
Keine Sammelbestellung und keine Rechnungsbezahlung aus der Rücklage.
Im Vorfeld also viel Wind um nix. Hab noch erfahren, Eigentümer die die Wohnung selber bewohnen sind in NRW nicht verplichtet Rauchmelder zu installieren, es betrifft eigentlich nur ETW Wohnungen die vermietet sind. M.M. ist das Gesetzt nicht ausgereift.
LG GretelAlles wird gut.
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22.05.2014, 19:11
AW: Rauchmelder ETW
Ich kann jedem nur raten, sich Rauchmelder anzuschaffen.
In der Wohnung unter mir hat es nachts gebrannt. Ohne das Getröte wäre die Dame im Vollrausch (mit Zigarette eingeschlafen) erstickt, was wohl auch die häufigste Todesursache bei Bränden ist. Ihr Rauchmelder befand sich quasi unter meinem Bett. Der ging zuerst an, dann folgte ein zweiter. Da wußte ich sofort, das kann kein Fehlalarm sein, es brennt.
Feuerwehr angerufen, die hat war schnell da. Selbst als der 3. Rauchmelder anging, hat die Frau das nicht mitgekriegt, sie wurde von der Feuerwehr da rausgeholt.
Alles noch mal glimpflich abgelaufen, trotz 'Rauchvergiftung der Dame....


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