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    Ärger mit Energieversorger

    Wir haben uns vor Jahren entschlossen - ein Haus zu kaufen. Ich denke 08/2008 fanden wir unser Haus. Es wurde ein Notarvertrag gemacht - für den Kredit ein Voreintrag im Grundbuch - damit die Eigentümer nicht noch eine 2., 3., 4. oder sonstige Hypothek auf das Haus aufnehmen. Vereinbart wurde - dass die Eigentümer spätenstens 04/2009 aus dem Haus müssen. Früher wäre besser - aber das war notariell der späteste Termin. Früher war halt mündlich vereinbart - dass wir das Haus dann nehmen. Soweit so gut.

    12/2008 zogen die Leute aus - der Mann musste 700 km entfernt eine Stelle annehmen. Daher zogen sie halt 12/2008 in die neue Stadt. Wir machten dann ein Übernahmeprotokoll - bekamen die Schlüssel.

    Bis Ende 01/2009 war nicht klar - ob wir das Haus überhaupt erwerben können - da die Eigentümer die Vorfälligkeitszinsen in ihrer Kalkulation vergessen hatten. Sie hatten kein Geld für die Ablösung des Kredites. Der Verkaufspreis reichte bei weitem nicht. Nach vielem Hin und her - und Verkauf der Lebensversicherung - bekamen sie es endlich in den Griff. Teilweise stand es so auf der Kippe - dass wir uns Sorgen machten - wie wir unsere Anzahlung wieder bekommen sollten.

    Gut - nun Mitte 02/2009. Wir sind beim Notar - haben den kompletten Kaufpreis gezahlt - das Eigentum und der Besitz der Immobilie geht laut Notariatsvertrag an uns über.

    Irgendwann erhalten wir eine Rechnung des Energieversorgers (Heizung) - adressiert an die ehemaligen Besitzer - mit der Bitte um Zahlung. Zeitraum Mitte 12/08 bis Ende 01/09. Höhe? 550 EUR. Wir weisen darauf hin - dass wir in diesem Zeitraum keine Eigentümer des Hauses waren. Sie sollten sich an die ehemaligen Eigentümer wenden. Es vergehen fast 2 Jahre - also knappe 10 Tage vor Erlöschen der Fristigkeit für die Mahnung - da flattert eine neue Mahnung ins Haus. Sicherlich haben Sie übersehen .................... blablabla. Wir weisen nochmals darauf hin - dass wir keine Eigentümer waren.

    Daher fordert der Energieversorger uns auf - das zu beweisen. Also Grundbuchauszug hin geschickt. Leider stehen wir ja irgendwie drin - auch wenn es nur dazu dient - dass unsere Bank als späterer Kreditgeber dies forderte. Daher schließt der Energieversorger - wir stehen im Grundbuch = wir sind Eigentümer = haben Rechnung zu begleichen. Zeitgleich neue Mahnung - selber Text wie zuvor - dieses Mal mit Mahngebühr. Bitte - uns ihre Rechtsauffassung schriftlich darzulegen ignoriert man.

    Also nochmals Energieversorger angeschrieben. Nochmals hingewiesen - wir waren keine Eigentümer. Kopie eines Schriftstücks vom Notar eingereicht. Mitte 02/09 - steht dort schwarz auf weiß: jetzige Eigentümer Familie XYZ - zukünftige Eigentümer - Pseudonym Angelique2.

    Antwort vom Energieversorger 4 Monate später? Mahnung mit schon bekanntem Text. Also ich angerufen - die Dame geplättet mit meiner Forderung - sie hätte sich ja mein Auto angeschaut und nun hätte ich gerne die KFZ Steuer von ihr. Was denn das sollte? Rest des Telefonats spare ich mir im groben. Sie meinte nur noch - die Rechtsabteilung hätte fest gestellt - wir wären Eigentümer - daher müssten wir zahlen. Nochmals gebeten - mir das schriftlich darzulegen. Keine Reaktion - bzw. 4 Monate später - ja? Neue Mahnung - gleicher Text.

    Nochmals geschrieben. Nochmals hingewiesen - nein - wir waren KEINE Eigentümer des Objekts. Für eine gütliche Einigung boten wir 250 EUR an - ohne Rechtsverpflichtung - einfach weil es uns auf den Geist ging.

    Antwort? 2 Monate später? Ja? Richtig! Mahnung - gleicher Text wie zu vor: Sie haben sicherlich übersehen dass Ihr Konto bei uns noch einen offenen Saldo hat. Nein - schreie ich die Wand an - habe ich nicht! Die Wand bleibt still.

    Somit Mahnung genommen - in unleserlichsten Schrift nochmals darauf notiert - wir waren keine Eigentümer - sehen Sie dazu unseren Schriftverkehr vom .........., daneben den alten Brief kopiert - ÄNDERUNG drauf gepinselt - Angebot zur Zahlung der 250 EUR durch gestrichen - ÄNDERUNG daneben geschrieben - groß fett - dann nochmals durch gefaxt.

    Vorgestern dann - Anruf des Energieversorgers. Ich müsste zahlen. Begründung? Das Übernahmeprotokoll von 15/2008. Auf meine Einlassung - dass ich das Haus nicht betreten durfte - weil es ja bis zum schlussendlichen Kauf ja nicht klar war - dass die Eigentümer es an uns verkaufen konnten - ging er nicht ein. Übernahmeprotokoll = wir müssen zahlen. Nochmals gebeten - uns seine Rechtsauffassung schriftlich darzulegen - auf dem sich seine Überzeugung begründet - wir hätten zu zahlen. Dazu die nette Bitte an den Energieversorger - wenn sie Geld von uns haben wollte - müssten sie uns nun verklagen. Wenn Sie - der Mann war erstaunt - das wollen? Ja natürlich!

    Gestern dann? Brief in der Post. Energieversorger! Ich bin überrascht - aber skeptisch. Sollte da wirklich mal ein Brief drin sein - aus dem hervorgeht - auf welcher Rechtsgrundlage man Geld von uns fordert? Ratet mal!

    Ja?

    Ja?

    MAHNUNG! Mit 5,00 EUR Mahnkosten. Insgesamte Mahnkosten bis heute? 60 EUR.

    Also nochmals Brief fertig gemacht. Recherchen im Internet zeigen an - bei Mietern ist es so - wenn sie vor Beginn ihres Mietvertrages in die Wohnung dürfen - kann es sein - dass sie schon die Nebenkosten zu tragen haben. Bei dem Kauf eines Hauses finde ich nichts dazu. Nur eine Seite - wo sich ein Hausbesitzer fragt - ob er dem Käufer seines Hauses schon erlauben kann - vor endgültigem Kauf - ins Haus zu gehen und dort mit den Arbeiten zu beginnen? Dort stoße ich dann auf 2 Punkte die in seinem notariellen Kaufvertrag steht. In meinem geschaut - ja - auch dort stehen diese §.

    Diese § besagen - dass der Käufer erst das Eigentum und den Besitz erwirbt - wenn er den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer zahlt. Erst zu diesem Zeitpunkt gehen Rechte, Pflichten und evtl. Schäden auf den Käufer über. Der Besitzer hat das Objekt so zu pflegen - dass es zum Zeitpunkt des Verkaufs in dem Zustand ist - wie zum Zeitpunkt der Besichtigung.

    Gut - damit ist klar - wir waren für den vom Energieversorger gefordertem Zeitpunkt weder Besitzer noch Eigentümer. Dem Stromlieferanten ist es klar. Der Stadt ist es klar - wir zahlten erst ab 02/2009 die Grundsteuer - die Abfallgebühren - die Wassergebühren - die Straßenreinigung und was sonst noch so anfällt. Der Versicherung ist das klar - denn erst ab 02/2009 mussten wir eine Immobilienversicherung haben. Dem Finanzamt war es klar. Allen außer dem Energieversorger.

    Mein Schreiben wurde etwas sarkastisch. Ich erklärte mich erstaunt - dass ihre Antworten auf meine Bitte - die Rechtsgrundlage für ihre Forderungen schriftlich darzustellen in immer gleichen Mahnungen gleichen Text bestünden - ich aber sicher wäre - ihre Rechtsauffassung spätestens in ihrer Klageschrift lesen zu dürfen. Ab wann wir laut Notariatsvertrag Eigentümer und Besitzer des Hauses waren - könnten ihnen sicherlich die ehemaligen Eigentümer und Besitzer mitteilen - indem sie ihnen erklären - wann wir die Restsumme zahlten. Der Energieversorger sollte sich aber schon gewiss sein - es wäre ein späterer Zeitpunkt als er von uns zur Zahlung fordert.

    Nun ja - warten wir nun auf die Klageschrift. Dann muss der Energieversorger uns endlich begründen - warum wir für ein Haus zahlen müssen - was weder unser Eigentum noch unser Besitz war. Nur aufgrund eines Übergabeprotokolls? Was wäre passiert - wenn das Haus nicht hätte verkauft werden können - weil der Kaufpreis und alles was die Verkäufer hatten nicht für die Ablösung des Kredites gereicht hätte. Das 04/2009 zutage getreten wäre? Hätten wir nur aufgrund des Protokolls bis dahin zahlen müssen?

    Ich bin gespannt - wie es weiter geht.


    PS. irgendwann im Laufe der Zeit wurde die Rechnung auf unseren Namen umgeschrieben.

  2. Inaktiver User

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Habt Ihr Euch anwaltlich beraten lassen? Wurden bei der Übergabe des Hauses Zählerstände festgehalten?

  3. gesperrt

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    AW: Ärger mit Energieversorger

    Schalte eine Anwalt ein und lass ihn einen gepfefferten Brief an den Energieversorger schreiben. Dann ist endgültig Ruhe.

  4. Inaktiver User

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Schalte eine Anwalt ein und lass ihn einen gepfefferten Brief an den Energieversorger schreiben. Dann ist endgültig Ruhe.
    Ich verstehe nicht warum ihr diesen Weg nicht schon längst gegangen seid. Solange würde ich mich mit den Energieversorger nicht herum ärgern!

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    AW: Ärger mit Energieversorger

    Zählerstände wurden notiert. Wir hatten uns darauf eingelassen - weil die Eigentümer nun ja 700 km entfernt wohnen. Wir hatten auch Schäden notiert - halt alles was ein Übernahmeprotokoll normalerweise hergibt. Bei den Zählerständen waren es Strom, Heizung und Wasser. Nur der Heizungslieferant stellt sich quer. Vom Strom keine Forderungen. Auch die Stadt will für diesen Zeitpunkt keine Wasser- und Abwassergebühren.

    Anwalt dürfte reichen - wenn die Klageschrift kommt.

    Hätten wir das Haus in diesem Zeitraum betreten - es abgefackelt - der Schaden wäre bei den Eigentümer geblieben. Wir waren ja weder Eigentümer noch Besitzer.

    Bei Interesse berichte ich gerne weiter - wie sich die Sache entwickelt. Zunächst gehe ich mal von einer erneute Mahnung mit gleichem Text aus.

    Ach ja Anwalt nochmals: kostet halt. Nun warten wir auf die Klageschrift. Der Anwalt kostet dann immer noch das gleiche. Unser Angebot von 250 EUR wäre wahrscheinlich günstiger als der Anwalt.

  6. Inaktiver User

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Zitat Zitat von Angelique2 Beitrag anzeigen

    Anwalt dürfte reichen - wenn die Klageschrift kommt.
    Gut dann entscheidest Du Dich also dafür Dich weiterhin mit dem Energieversorger herum zu ärgern. Auch wenn ich weiß das ich im Recht bin, würde ich mich nicht über so lange Zeit auf einen Schriftverkehr einlassen, der wie sich zeigte, nichts bringt. Ein wenig dickschädelig bist Du da schon. Anstelle über Jahre mit einem im Hintergrund schwelenden, ungeklärten Konflikt zu leben wäre mir meine Ruhe und Lebensqualität wichtiger.

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Ein Anwalt ist deutlich günstiger und nervenschonender als weiterer Ärger mit dem Energieversorger. Mit 150 Euro Erstberatungsgebühr und einem Brief bist du den ganzen Mist der letzten Jahre los.

  8. Inaktiver User

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Ich würde auf Mahnungen des Energieversorgers nicht mehr eingehen, sondern den üblichen Verlauf (Mahnbescheid, Widerspruch, Klage) abwarten und erst bei der Klage einen Anwalt aufsuchen. Möglicherweise wird es keine Klage geben.
    Am sinnvollsten wäre es, jeden Brief des Energieversorgers ungeöffnet mit dem Vermerk "Zurück an Absender" retour gehen zu lassen - mache ich inzwischen sehr erfolgreich mit jeder ungebetenen Werbepostbriefsendung.

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    AW: Ärger mit Energieversorger

    Wir hatten ja fast 2 Jahre lang Ruhe. Bzw. der Ärger fing - glaube ich 2009 an - danach halt die Frist - in welcher eine Forderung verjährt ist. Das ist - glaube ich - im 2. Jahr nach der letzten Mahnung zum Jahresende. Also Ärger 2009 - dann Ruhe bis Ende 2012. Wir dachten - da wir über 2 Jahre nichts hörten - es wäre erledigt. Dann kam halt wieder das übliche Schreiben: sicherlich haben Sie übersehen, dass ................

    Das "gestauchte" Aufeinandertreffen geht nun ca. 6 Monate. Gehe ich nun zu einem Anwalt - ist es auf meine Kosten. Ob ich Recht oder Unrecht habe. Gäben die mir schriftlich auf was sie sich beziehen - vor allem - weil sich ihre Begründung ja mal geändert hatte - könnte ich selbst schauen - ob ich auch was finde. Gut, auf ein Schreiben eines Rechtsanwaltes reagierten sie garantiert anders. Aber auf meine Kosten! Da ich glaube ein Anwalt hätte mich so ungefähr das gleiche gekostet - boten wir ihnen ja die Hälfte an.

    Und ja - ich muss es zugeben - - etwas dickköpfig sind wir auch.

    Die weiteren Mahnungen werde ich immer mit einem Vermerk versehen - dass ich das nicht anerkenne und ihnen zurückfaxen. Dank Flatrate kostenlos.

    Ich weiß - hier kann keiner etwas dazu sagen - ich wollte nur mal schildern - welche Probleme es so beim Hauskauf geben kann - an die man zuvor nicht denkt. Sollte ein Übernahmeprotokoll wirklich verbindlich sein - dass wir die Heizkosten zahlen müssen - obwohl wir weder Besitzer noch Eigentümer waren - weiß ich eines - kaufe ich noch einmal ein Haus - lasse ich den Verkäufer persönlich am Tag der Inbesitznahme und des Eigentumsübergangs zur Übergabe antanzen - selbst wenn der Verkäufer in den äußersten Winkel der Welt gezogen ist - und scheiß egal - wie lange er fliegen - schwimmen - oder laufen muss und wie viel ihn das kostet.

    Wenn es jemanden interessiert - ob hier gleich entschieden wird - wie bei Mietern - die aufgrund eines Übernahmeprotokolls die Kosten übernehmen müssen - weil sie wohl Besitzer der Wohnung wurden - ich schreibe gerne über den weiteren Verlauf.

  10. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Ärger mit Energieversorger

    Du bist zu freundlich. Deswegen versucht das Energieunternehmen weiterhin, von dir das Geld zu bekommen.

    Wenn du keinen Anwalt einschalten willst, dann hau doch einfach mal auf den Tisch und schick den nächsten (und letzten) Brief sowohl per Mail, als Fax und ausgedruckt ans Unternehmen.
    Inhalt:
    Du hast dem Unternehmen ausführlich dargelegt, dass du keinen Vertrag geschlossen und den alten nicht übernommen hast. Die Firma soll sich an die Vorbesitzer wenden, um von denen das Geld zu bekommen.
    Für dich ist die Angelegenheit erledigt, was du umgehend, d.h. binnen acht Tagen ab dem heutigen Datum, schriftlich von der Firma haben willst.
    Sollte die Firma noch einen einzigen Brief in dieser Angelegenheit schicken, dann siehst du dich gezwungen, die Rechtssache einem versierten Anwalt zu übergeben.

    Rumms. aus. Fertig.


    Wenn die Firma vor Gericht geht, verliert sie. Das weiß sie auch. Und dann bezahlt sie ihren Anwalt und deinen. Und das weiß sie auch. Außerdem rechnet sie nicht damit, dass du dich mit einem Anwalt wehrst. Hast du bisher nicht getan. In ihrem Augen krieget sie dich klein, indem sie dich weiterhin so lange belästigt, bis zu zahlst.

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