Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur mit Pflegestufe.
Da scheinbar Vermögen vorhanden ist, kann man das Pflegeheim privat bezahlen.
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Ergebnis 21 bis 30 von 218
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09.10.2013, 14:30Inaktiver User
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
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09.10.2013, 14:31
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09.10.2013, 14:34
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09.10.2013, 14:36
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
Je nach Wert des Hauses wäre es durchaus sinnvoll, dass Deine Mutter Dir das Haus überträgt (Stichwort:Erbschaftssteuer)
Weiter schreibst Du ja, dass Du vorhast, Deine Mutter zu pflegen. Ich kenne durchaus einige Fälle, in denen die Pflege zu Hause z.B. mit einer Unterstützung durch einen Pflegedienst gut bewältigt werden kann.
Sollte aber der Fall eintreten, dass Deine Mutter ins Heim muss, kann es sein, dass Du trotz Übertragung des Hauses nicht in Anspruch genommen wirst, da es ja auch Urteile gibt, die besagen, dass Deine eigene Altersvorsorge Vorrang hat vor diesen sogenannten übergeleiteten Ansprüchen. Natürlich nur nach der 10- Jahresfrist.
OT, aber vielleicht lässt Du Dich mal beraten. So teuer ist eine Beratung beim Rechtsanwalt auch wieder nicht und würde euch vielleicht erheblich viel mehr Geld einsparen.
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09.10.2013, 14:41
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
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09.10.2013, 14:46
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
Deine Aussage über den Zustand des Hauses in Verbindung mit der Vorstellung, beim Verkauf eines normalen EFH über genügend Vermögen verfügen zu können, um lebenslang von den Zinsen leben zu können. Selbst eine tolle Hütte mit einem Verkaufswert von 1,5 Millionen wird Dich da nicht hundertprozentig zum Ziel bringen. Und da würde sich mir die Frage stellen, wer hat ein solches Haus, aber anscheinend kein Geld mehr, um eventuell anfallende Pflegekosten zu bezahlen?
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09.10.2013, 14:51
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
Das Haus ist okay. Ich schrieb über eventuelle künftige Verpflichtungen, wie Dichtheitsprüfung der Kanäle, sowie Dämmungen.
Mit einer Geldanlage bei der man das Geld einzahlt und sich monatlich ausszahlen lässt, kann man von dem Erlös des Hauses leben. Außerdem kann ich mir auch überlegen, das Haus per Leibrente zu vermieten.
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09.10.2013, 14:56Inaktiver User
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
.....
Geändert von Inaktiver User (09.10.2013 um 15:09 Uhr)
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09.10.2013, 14:56
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
Die Kunst zu leben besteht darin, zu lernen, im Regen zu tanzen, anstatt auf Sonne zu warten.
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09.10.2013, 14:59
AW: Mutter ins Pflegeheim-muss das Haus verkauft werden?
Hallo Lara3388,
als mein Vater ins Pflegeheim musste, gab es noch keine Pflegeversicherung. Er war 50 %iger Eigentümer eines Einfamilienhauses. Die Auskunft, die wir damals erhalten haben, war klar: zunächst wird sein komplettes Vermögen aufgebraucht, dann ist die Ehefrau, die die anderen 50 % besass, unterhaltspflichtig (abzüglich eines Selbstbehalts). Das Haus wäre wohl in jedem Falle zu verkaufen gewesen. Wir haben das anders gelöst und haben als Kinder das Pflegeheim bezahlt (seine Rente plus Zuzahlung durch uns).
In deinem Falle denke ich, dass das Haus verkauft werden muss, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind und die Rente die Kosten für das Pflegeheit nicht deckt, was ja der Fall sein würde. Das Haus IST Vermögen. Es ist ausserdem fraglich, ob eine Überschreibung des Hauses auf Dich jetzt davor schützen würde. Du wärest in jedem Fall unterhaltspflichtig und da du kein Einkommen hast, müsstest dann eben du das Haus verkaufen, da dies ja Vermögen darstellt.
In deinem Fall würde ich versuchen, die Mutter so lange wie möglich daheim zu pflegen und wenn es gar nicht mehr geht, das Haus verkaufen, davon die Pflegekosten bezahlen und mir eine SEHR günstige Wohnung suchen. Je nachdem, wie lange deine Mutter im Heim noch leben würde und was das Haus erzielt, kann das reichen oder eben auch nicht.
Wichtig wäre evtl noch die Frage, warum du kein Einkommen hast. Kannst du nicht arbeiten (Behinderung etc) oder willst du nicht arbeiten oder findest du keine Arbeit ?. Solltest du eine Behinderung haben, kann sich die Sachlage natürlich anders darstellen.
LG


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