Hallo zusammen,
bevor ich mich auf die Suche nach einer Rechtsberatung mache, wollte ich mal wissen, ob hier jemand im Forum Bescheid weiß. Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, die momentan leer steht und um vermietet zu werden aufwendig saniert bzw. renoviert werden müsste.
Diese Kosten kann ich mir nicht leisten.
Da wir eine Eigentümergemeinschaft sind, und mein Miteigentümer von mir erwartet, mich an den Kosten hälftig zu beteiligen, gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder saniert vermieten oder leerstehen lassen. Jetzt habe ich aber gelesen, daß auch bei einem Leerstand Kosten entstehen.
Die Wohnung befindet sich in einem Altbau, der eigentlich zum Abriss fällig ist, es ist nur noch das Grundstück etwas wert, da aber der Miteigentümer seine Hälfte vermietet hat, ist dies nicht möglich. Vielleicht hat ja einer ne Idee, oder hat so etwas ähnliches schon mal erlebt.
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Thema: Wohnungsleerstand
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06.03.2013, 13:24Inaktiver User
Wohnungsleerstand
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06.03.2013, 15:17
AW: Wohnungsleerstand
Selbstverständlich musst du dich an allen Kosten, die das Haus betreffen hälftig beteiligen. Dein Miteigentümer kann schließlich nichts dafür, dass deine Wohnung zur Zeit leersteht.
Genau so musst du dafür sorgen, dass deine leerstehende Wohnung zumindest insoweit beheizt wird, dass kein Schaden an den Wasserrohren auftreten kann, und diese Kosten selbst tragen. Ebenso den auf deine Wohnung entfallenden Teil der Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungskosten, Schneeräumung etc.
Welche Auskünfte willst du denn bei einer Rechtsberatung erfragen?Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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08.03.2013, 19:09
AW: Wohnungsleerstand
Verkaufen wäre keine Option?
Selbst wenn Du nur wenig bekämst, müsstet Du zumindest keine zusätzlichen Kosten mehr tragen.
Und bei den teuren Immobilienpreisen momentan, findet sich möglicherweise recht schnell ein kostenbewusster Käufer, der zur Renovierung bereit ist.
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12.03.2013, 17:33Inaktiver User
AW: Wohnungsleerstand
Oh je, hab schon länger nicht mehr ins Forum geschaut, drum nicht geantwortet.
Die Sache ist total verzwickt, ich kann meine Hälfte des Hauses nicht verkaufen, da in der anderen meine Mutter das Wohnrecht bei meinem Schwager hat, und das Haus nur insgesamt verkäuflich wäre.
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12.03.2013, 17:35Inaktiver User
AW: Wohnungsleerstand
Merke grad, kommt ziemlich unverständlich rüber, also meine Eigentumswohnung ist die Hälfdte eines Hauses bzw. Altbaus. Mein Miteigentümer ist mein Schwager, der nicht mehr geschäftsfähig ist und die Sache seinem Sohn zur Verwaltung übergeben hat. Hoffe es ist jetzt etwas verständlicher.
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12.03.2013, 18:47
AW: Wohnungsleerstand
Irgendwie ist das eine ziemliche Zwickmühle, in der du da steckst. Könntest du deine Hälfte vielleicht ein gutes Stück unter dem üblichen Mietwert an einen Handwerker vermieten, der wegen der günstigen Miete in Eigenregie saniert, was er seiner Meinung nach braucht?
Dann wärst du wenigstens den auf die Wohnung entfallenden Teil der Nebenkosten los?Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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14.03.2013, 15:43Inaktiver User
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14.03.2013, 16:02
AW: Wohnungsleerstand
Die Frage ist nur, was für einen Mieter bekommt man für eine (sorry) herunter gekommene Wohnung ? Da musst du sehr sehr vorsichtig sein ! Kennst du vielleicht jemanden, den du vertraust und daran interessiert wäre ?
Gruss
Meagan
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14.03.2013, 16:07Inaktiver User
AW: Wohnungsleerstand
Ja, das ist es eben. Das wirft weitere Fragen auf. Das mit dem Vertrauen ist so eine Sache.
Und es geht ja auch in erster Linie nicht nur um Schönheitsreparaturen. Die könnte man schon bewältigen. Aber ich befürchte, daß alle Nase lang was anderes kaputt ist. Das macht kein Mieter auf Dauer mit.
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14.03.2013, 16:10
AW: Wohnungsleerstand
Das kommt darauf an, welches Verhältnis du zu dem Mieter hast
Gruss
Meagan


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