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    Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Hallo zusammen,
    ich möchte mir eine Wohnung kaufen - als Eigenkapital werde ich eine bereits komplett abbezahlte Wohnung verkaufen. Diese wurde mir vor 3 Jahren von meinem Vater überschrieben (Schenkung). Kann ich diese jetzt eigentlich "einfach so" wieder verkaufen? Diese "alte" Wohnung wird nicht ausreichen um die neue 1:1 zu bezahlen und vermutlich machen wir auch etwas Verlust (heißt: wir werden nicht soviel dafür bekommen wie wir vor 10 Jahren dafür gezahlt haben).
    Was bedeutet das denn nun evtl. steuerlich für mich (Spekulationsfrist u.ä.) - weiss das zufällig jemand?
    Danke schön für eure Antorten!
    Grüsse, Sahi

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    Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Hallo,

    nach meiner Kenntnis ist die Schenkung für die Besteuerung unerheblich. Bei
    Verlust also INNERHALB von 10 Jahren verkaufen und auf eine Verrechnungsmöglichkeit
    hoffen (z.B. mit Aktiengewinnen).

    Gruß,
    googol

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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Hallo,

    ich glaube zwar auch, daß es bei Schenkung keine Spekulationsfrist von 10 Jahren gibt, aber wer kennt schon unsere Steuergesetzt???

    Die Sachbearbeiter beim FA aauch nur zum Teil!!! Aber dort sollte man fragen!!
    Nach einer Schamfrist aauch ruhig nochmal schriftlich, denn mündliche Auskünfte sind im Zeifel nichts wert.

    Aber: War die Wohnung denn schon aus der Spekulationsfrist heraus??? Das wird die wichtige Frage sein!!

    Sonst könnte ja jeder schenken und verkufen.

    Im übrigen immer KONZ lesen!!!

    petra
    Gebe einem Armen einen Fisch und er kann einen Tag davon leben.
    Lehre ihn zu fischen und er kann immer davon leben.

  4. Inaktiver User

    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Zitat Zitat von Googol
    Hallo,

    nach meiner Kenntnis ist die Schenkung für die Besteuerung unerheblich. Bei
    Verlust also INNERHALB von 10 Jahren verkaufen und auf eine Verrechnungsmöglichkeit
    hoffen (z.B. mit Aktiengewinnen).

    Gruß,
    googol

    Ich glaub nicht so ganz, dass man Verluste beim Hausverkauf mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann.
    Geht das denn würglich?


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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Von der Spekulationsfrist ausgenommen sind Objekte, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
    Ansonsten liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor, wenn du die ETW innerhalb von zehn Jahren wieder verkaufst. Maßgebend ist jeweils das Datum des notariellen Vertrages, bei unentgeltlichen Erwerb ist maßgebend, wann der Rechtsvorgänger (Vater) das Objekt gekauft hat. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

    Verkaufspreis der Wohnungen

    400.000,00
    abzüglich:
    Notarkosten Verkauf 4.000,00
    Grundbuchkosten Verkauf 2.000,00
    Kaufpreis ETW 275.000,00
    Grunderwerbsteuer 9.625,00
    NotarkostenKauf 2.750,00
    Grundbuchkosten Kauf 1.375,00
    Renovierungskosten 70.000,00
    Sonstige Kosten 5.000,00
    Summe Kosten 369.750,00
    = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 30.250,00

    Übrigens: wenn ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegen sollte, kann ein etwaiger Verlust nur mit anderen Verlusten aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden, alledings auch mit anderen Jahren, aber nicht mit anderen Einkünften.
    Geändert von Igel224 (03.08.2006 um 10:35 Uhr)
    Igel224

    Es wird wieder aufwärts gehen

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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Ich glaub nicht so ganz, dass man Verluste beim Hausverkauf mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann.
    Geht das denn würglich?


    Antwort: NEIN!!

    petra
    Gebe einem Armen einen Fisch und er kann einen Tag davon leben.
    Lehre ihn zu fischen und er kann immer davon leben.

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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Hallo petra3,

    hier irren Sie. Para. 23 EStG sagt eindeutig, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen im Vorjahr oder den folgenden Jahren verrechnet werden dürfen.

    Gruß,
    googol

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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Vielen Dank für die Antworten, hat mich alles etwas beruhigt - da ich nämlich daran überhaupt nicht gedacht hatte, als ich mich für die andere Wohnung entschieden habe.
    Mein Vater hat die Wohnung 1995 gekauft und seitdem wohne ich auch darin (bis heute), 2003 dann eben per Schenkung auf mich übertragen. Müßte also eigentlich ok sein. Ich werde mich aber auf jeden Fall noch bei einem Steuerberater schlau machen....
    LG, sahi

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    AW: Re: Wohnung verkaufen - Spekulationsfrist?

    Zitat Zitat von Googol
    Hallo petra3,

    hier irren Sie. Para. 23 EStG sagt eindeutig, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen im Vorjahr oder den folgenden Jahren verrechnet werden dürfen.

    Gruß,
    googol

    Hallo,

    es würde mich natürlich freuen, wenn ich hier Unrecht habe und Aktiengewinne mit Wohnungen verrechnet werden können. Es scheint mir auch logisch, da beides private Veräußerungen sind.

    Aber da würde ich doch erst mal beim FA nachfragen. Das wäre doch sehr ärgerlich und teuer, wenn sich das als falsch herausstellt. Ändern kann man ja dann nichts mehr.

    petra
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    Lehre ihn zu fischen und er kann immer davon leben.

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