Hallo,
wir wohnen in einer 3-Zimmer-Whg in einem Mehrfamilienhaus und haben vor Kurzem das 1-Zimmer-Appartement nebenan gekauft. In ca. 2 - 3 Jahren möchten wir einen Durchbruch machen, um unsere Wohnung zu vergrößern. Noch reicht das Geld dafür nicht.
Also möchten wir das Appartement gerne vermieten. Wir sind jetzt am Überlegen, welches Mietmodel das Beste für uns wäre. Entweder mit einem festen Mieter und Zeitmietvertrag oder als Ferienwohnung (wir wohnen am Münchner Stadtrand). Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, solche Wohnungen an Firmen zu vermieten, die dann immer darauf zurückgreifen, wenn ein Mitarbeiter eine Wohnung benötigt.
Der Vorbesitzer hat einige Möbel wie Bett, Tisch, Schränke, Garderobe usw. dagelassen. Somit könnte man also ein paar Dinge dazukaufen und ersetzen und die Wohnung als möbiliert angeben.
Für Ferienwohnung würde sprechen, dass man einfach mehr Geld bekommt. Allerdings ist halt ungewiss, wie gut die Wohnung gemietet wird, sodass es wahrscheinlich auch mal zu Leerstand kommt. Das wäre bei der Firmenvermietung ähnlich.
Und wenn mit festem Mieter, dann möbiliert oder unmöbiliert?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und Tipps, wie wir das am Besten angehen sollten.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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11.06.2012, 09:00
Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
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11.06.2012, 09:49
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Hallo!
Wenn die Wohnung potenziell uninah ist, würd ich möbliert an Studenten vermieten. Die sind ja meist nach ein paar Jahren wieder weg, sodass ihr keinen rauswerfen müsst, wenn ihr den Durchbruch machen wollt. Was natürlich geht, wenn ihr Eigenbedarf ankündigt.
Ansonsten unmöbliert an wen auch immer ;-) Ferienwohnung würde zwar mehr Geld geben, wäre aber auch mehr Aufwand.
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11.06.2012, 09:53
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
wenn ferienwohnung, dann nur sehr schön möbliert, damit es sich lohnt, siehe wimdu.
lg
legrain
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11.06.2012, 13:58Inaktiver User
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Meiner Erfahrung nach ist möbliert vermieten schwieriger als unmöbliert (außer natürlich bei einer Ferienwohnung).
Selbst Studenten haben ein Bett, einen Schrank und meist auch ein Sofa.
Außerdem sind Möbel sehr stark Geschmackssache.
Wobei es natürlich ein Vorteil ist, wenn sich eine modern eingerichtete Küche mit Kühlschrank, Herd und Geschirrspüler sowie neutrale Badezimmerschränke und eine Waschmaschine in der Wohnung befinden.
LG
Lakritze
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11.06.2012, 17:45Inaktiver User
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Möbliert ist dort einfach, wo Firmenleute/doppelte Haushaltsführung usus sind. Also in gefragten Großstädten. Bei Ferienwohnungen muss einem klar sein, dass man a. während der Saison an jedem Wochenende zur Schlüsselübergabe vor Ort sein muss, b. während der Saison an jedem Wochenende reinigen muss, c. die Leute noch weniger auf die Sachen achten ...
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11.06.2012, 17:48Inaktiver User
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
In vielen Anzeigen steht drin: Auf Wunsch möbliert/teilmöbliert. Man könnte dem potentiellen Mieter anbieten, die Möbel in der Wohnung zu lassen, falls er sie braucht. Dann kann man sie immer noch herausnehmen.
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11.06.2012, 17:48
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Ferienwohnung würde ich mir gut überlegen. Das kann auch Dauerlärm bedeuten.
Grüßlis
mkr
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11.06.2012, 17:51Inaktiver User
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
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11.06.2012, 18:06Inaktiver User
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Versuchs doch mal bei der Mitwohnzentrale, ich hab über die mal ein Zimmer vermietet, auch in Münchner Randlage, war alles gut organisiert und ich hab noch mehr Miete bekommen als ich gedacht hatte...
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11.06.2012, 21:18
AW: Welches Vermietungsmodell für 1-Zi.-Whg.
Und der ständige Wechsel... Außerdem muss die Wohnung dann ständig gereinigt werden, es müssen Möbel ersetzt werden, du hast ständiges Gerenne bei Übergabe/ Auschecken, musst inserieren, dich um die Belegung kümmern, hinzu kommt noch der übliche Stress mit Leuten, die eben nicht pfeglich mit deinen Sachen umgehen... Nee, davon würde ich die Finger lassen.
Bliebe die "normale" Vermietung (wobei ich vermutlich nicht möbliert vermieten würde, ich glaube auch, dass das eher schwierig ist). Du könntest einen befristeten Mietvertrag abschließen, also von vornherein die Dauer vorgeben, die der Mieter bleiben darf, eventuell mit der Klausel, dass sich der Mietvertrag um jeweils ein Jahr verlängert, wenn der Vermieter nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Herausgabe verlangt. Fragt sich natürlich, wer sich darauf einlässt. Du würdest das Risiko eingehen, dass du z.B. nach fünf Jahren die Wohnung noch nicht übernehmen kannst und dir für die nächsten Jahre einen neuen Mieter suchen musst, weil der vorherige abspringt (oder du kannst absehen, wie lange es ungefähr dauern wird und schließt den Vertrag entsprechend ab).


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