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  1. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Zitat Zitat von Alemanita
    Ich zahle mittlerweile wie gesagt 220 Euro.
    Also wenn du mir sagen kannst wie ich weniger zahle gerne ;).......
    I'll do my verry best

    PN ist unterwegs...

    lg. justii

  2. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mein Auto ist als Zweitwagen auf meine Mutter angemeldet. Angefangen habe ich bei 140 % und bin jetzt bei 60 %.

    Wie schaut es denn aus, wenn ich mein Auto bei einer anderen Versicherung nur auf mich anmelden würde? Würde ich die 60 % behalten?
    Deine Mutter muss dir die Prozente bzw den Schadensfreiheitsrabatt übertragen dann funzt das

  3. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Es kann maximal die SF-Klasse übernommen werden, die in der Zwischenzeit aufgrund der Führerscheinbesitzdauer auch selbst erfahren werden hätte können.

    Beispiel:
    Du hast 2 Jahre den Führerschein / Über die Eltern fährst Du in SF 6
    => Du kannst maximal SF2 übernehmen (der Rest verfällt)

    Du hast 5 Jahre den Führerschein / Über die Eltern fährst Du in SF6
    => Du kannst maximal SF5 übernehmen (der Rest verfällt)

    Du hast 7 Jahre den Führerschein und aufgrund eines Unfalles wurde der Vertrag über Deine Eltern auf SF4 zurück gestuft
    => Du kannst die vollen SF4 übernehmen

    Schöne Grüße
    justii

  4. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    .....

    Dann noch eine zusätzliche Frage. Mir hat jemand den Spiegel abgebrochen. Er ist zwar noch dran, hängt aber ziemlich raus. Übernimmt das auch die Versicherung?
    Dieser "Jemand" ist für den Schaden verantwortlich, den er Dir verursacht hat. Ist dieser unabsichtlich verursacht worden, tritt entweder dessen Kfz-Haftpflicht (wenn er Dir den Spiegel abgefahren hat) oder dessen Privathaftpflicht ein und bezahlt den Schaden. Hat der Schädiger den Spiegel mutwillig beschädigt, muß er ihn aus eigener Tasche bezahlen.

    Wenn Du allerdings den Schädiger nicht dingfest machen hast können, handelt es sich um Vandalismus. Dies ist über die Teilkasko nicht versichert (dies wäre nur über die Vollkasko möglich).

    Allerdings kannst Du Dir gegebenenfalls das Spiegelglas von Deiner Versicherung ersetzen lassen, da Glasschäden über die Teilkasko versichert sind. Wie Du schreibst, hast Du allerdings eine Selbstbeteiligung von 150.-Euro, so daß der Kaufpreis des Spiegelglases wohl unter dieser Selbstbeteiligung bleiben wird mit der Folge, daß die Versicherung nichts erstattet. Du mußt also im Endeffekt für den Spiegel selbst aufkommen.

    Tut mir leid, daß ich Dir keine bessere Auskunft geben kann.
    Als Tipp kann ich Dir empfehlen, daß man für ein gebrauchtes Auto nicht unbedingt einen vollkommen neuen Spiegel braucht. Oft gibt es entsprechende Teile bei einem Kfz-Entsorgungsbetrieb schon für wenige Euro.

    Schöne Grüße

    justii

  5. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    .....

    Was deckt denn nur eine Haftpflichtversicherung ab und was eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung?
    ....
    Folge einfach den Links:




    Dort ist das alles schön erklärt.

    Schöne Grüße

    justii

  6. User Info Menu

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Hallo,

    ich möchte mir ein Auto kaufen, dieses soll als Zweitwagen über die Versicherung meiner Schwester laufen.(Sie ist Beamtin und fährt auf 40%).

    Nun zu meiner Frage, muss meine Schwester auch Halter des Wagens sein?

    Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein, allerdings habe ich erst vor 1,5 Jahren zum ersten Mal selber ein Auto auf meinem Namen angemeldet.
    Die Versicherung stand zuletzt bei 130%.
    Nun hatte ich vor kurzem ein Autounfall. Der Wagen hatte einen Totalschaden.
    Da ich jetzt in der Versicherung wieder hoch gehe, habe ich mir daher überlegt, den neuen Wagen auf meine Schwester anzumelden, damit es nicht so teuer wird.

    Gibt es noch andere günstige Möglichkeiten?

    LG
    Vanni

  7. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Zitat Zitat von Vanni
    ....

    Nun zu meiner Frage, muss meine Schwester auch Halter des Wagens sein?
    Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ja - aber nicht bei allen!


    Zitat Zitat von Vanni
    ....
    Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein, allerdings habe ich erst vor 1,5 Jahren zum ersten Mal selber ein Auto auf meinem Namen angemeldet.
    Die Versicherung stand zuletzt bei 130%.
    Dann warst Du schlecht beraten. Du hättest weit günstiger beginnen können. Dann würde sich auch der eine Schaden nicht so schlimm auswirken. Alternativ hätte es auch Tarife gegeben, bei denen Du sogar einen Schaden frei hast (ohne hochgestuft zu werden).

    Nach dem Motto: "Je höher der Beitrag umso höher die Provision", wird dies jedoch oft verschwiegen. Und wer sich allein auf die Suche unter den Direktversicherungen macht, fällt gerade bei solchen Sachverhalten regelmäßig auf die Nase.

    Zitat Zitat von Vanni
    ....
    Nun hatte ich vor kurzem ein Autounfall. Der Wagen hatte einen Totalschaden. Da ich jetzt in der Versicherung wieder hoch gehe, habe ich mir daher überlegt, den neuen Wagen auf meine Schwester anzumelden, damit es nicht so teuer wird.

    Gibt es noch andere günstige Möglichkeiten?
    Es gibt durchaus verschiedene Möglichkeiten.
    Hierzu kommt eine PN.

    Schöne Grüße

    justii

  8. User Info Menu

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Hallo Justii,
    habe dir eine PN geschickt.

    LG
    Vanni

  9. Inaktiver User

    AW: Frage zur Autoversicherung

    Huhuu!

    Bin aus dem Kurzurlaub zurück und pflege meinen Muskelkater.
    Aber so komme ich wenigstens zeitnah zu Deiner PN

    lg. justii

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