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  1. Inaktiver User

    Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    ich habe eine lebensversicherung, die beitragsfrei gestellt wurde.
    kann ich sie beleihen oder verkaufen?

    was sind euere erfahrungen? macht sowas sinn?

  2. User Info Menu

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    ich habe ein drei jahre altes auto. macht es sinn es zu verkaufen oder zu verschenken?

    nein, spaß beiseite.
    wie du siehst, ist eine pauschale aussage so nicht möglich.
    für den verkauf oder die beleihung gibt es einige grundvoraussetzungen, die je nach art der versicherung und des möglichen aufkäufers variieren.
    sofern du einen unabhängigen berater hast, wird der dir das ganau erläutern können. wenn du keinen hast, dann solltest du dir überlegen mit wem und warum du in der vergangenheit finanzgeschäfte abgewickelt hast oder du suchst dir einfach einen richtig guten. ist allerdings nicht immer ganz so einfach.

    beste grüße,

    DerExperte
    ---
    wenn man keine ahnung hat, einfach mal.....

  3. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    In der Regel sind beitragsfrei gestellte LV-Verträge nicht mehr verkäuflich. Nur wenige Anbieter kaufen trotzdem an. Eine Beleihung eines beitragsfrei gestellten Vertrages wird im Hause der Versicherung wohl auch nicht durchgeführt. Du müsstest also einen sonstigen gewerblichen Beleiher suchen/finden.

    Du solltest also zunächst einmal abklären ob es generell möglich wäre, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen (frag bei Deiner Versicherung an) um Deine Möglichkeiten zu ermitteln.

    Darüber hinaus sollte ein gewisser Mindest-Rückkaufwert vorhanden sein:
    ca. 2 Anbieter: 1000.-Euro
    ca. 9 Anbieter: 5.000.-Euro
    ca. 3 Anbieter: 10.000.-Euro


    Damit ist aber noch nicht geklärt, ob es in Deinem Fall sinnvoll ist, einen Verkauf oder eine Beleihung vorzunehmen. Wenn Dein Vertrag wieder aufgenommen werden kann und obige Mindest-Rückkaufswerte erfüllt, kann man bei den in Frage kommenden Anbietern ein entsprechendes Angebot einholen.

    Erst dann kannst Du wirklich entscheiden, ob Du verkaufen/beleihen kannst/solltest. Hierzu sind natürlich Deine Rahmenbedingungen mit einzubeziehen. Warum möchtest Du eigentlich verkaufen/beleihen?

    Schöne Grüße

    justii

  4. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    weil ich ansonsten privat-insolvenz anmelden kann.

    ganz üble scheidungskiste und kv versucht mich übern tisch zu ziehen.

  5. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    Und wie schnell, denkst Du, erfolgt die Zahlung bei so einem Verkauf oder einer Beleihung?

    Wie schnell brauchst Du Geld?

    Gruß justii

  6. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    ich habe keine ahnung. jetzt warte ich erstmal auf ein schreiben der versicherung, was möglich wäre.

  7. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    ... allerdings kann Dir Deine Versicherung nicht sagen, ob jemand den Vertrag kaufen wird/würde. Sie kann Dir auch nicht sagen, ob jemand Deinen Vertrag beleihen würde.

    Sie kann Dir aber folgende wichtigen Infos geben:


    • Rückkaufswert bei Kündigung
    • Beleihungsmöglichkeit bei der Versicherung selbst
    • Wiederaufnahme der Beitragszahlung möglich...?


    Sehen wir also weiter, wenn Du die Infos von der Versicherung hast.

    lg. justii

  8. User Info Menu

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    Stimme justii-g im großen und ganzen zu - nur eine Ergänzung. wenn du wirklich kurz vor der Privatinsolvenz stehst, dann ist es dir wahrscheinlich nicht möglich, wieder die Beitragszahlungen aufzunehmen, oder? Daher fällt idR der Verkauf bzw. die Beleihung flach.

    Was hast du denn für Probleme mit der KV?
    LG, Mia

  9. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    zwischenstand:

    beleihung ist laut versicherung nicht möglich, da beitragsfrei gestellt.

    gut, ich habe sie jetzt gekündigt. mal schauen bis wann der rückkaufswert jetzt auf meinem konto ist.

    erklärung: kv ist nicht die krankenkasse sonder der kindsvater.
    (ist nicht abwertend gemeint- ist amtsdeutsch)

  10. Inaktiver User

    AW: Lebensversicherung- beleihen, kündigen?

    Zahlung aufs Konto:
    Kommt auf die Zahlweise an.

    Wenn Du z.B. monatlich zahlst, wird die Kündigung i.d. Regel zum nächsten Ersten wirksam, dann wird abgerechnet und mit ein bisschen Glück hast Du zum 10.06. das Geld aufm Konto. Ich würde aber erst ab dem 15ten damit rechnen.

    Wenn Du z.B. jährlich zahlst, dann wird die Kündigung i.d. Regel zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam usw.


    Schade, daß Ihr die Sache offensichtlich nicht friedlich über die Bühne bekommt. Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, daß eine friedliche Einigung sowohl erheblich Nerven spart und noch erheblich mehr Geld.

    Am Ende haben beide weniger!
    Weniger Nerven und weniger Geld...

    Ich empfehle, auf jeden "Anschlag" des Ex-Partners erstmal eine Nacht drüber schlafen und dann in aller Ruhe an die Sache ran gehen. Ich weiß, das ist einfach gesagt, aber ich habe beide Varianten hinter mir:

    Zuerst die streitbare Variante (aus der ich allerdings viel fürs Leben gelernt habe) und später nochmal die friedliche Variante.
    Bei letzterer haben wir alles ohne Gericht/Rechtsanwalt geklärt und über die Bühne gebracht und bei der Scheidung sind zwir zusammen ins Gericht gefahren (mit unseren Kleinen), die Beiden sind während der Scheidung auf unserem Schoß gesessen und danach sind wir gemeinsam Frühstücken gegangen. Meine Ex hatte vorher mal eine Rechtsanwältin konsultiert und hatte beide Hände voll zu tun um dieser klar zu machen, daß wir nicht streiten wollen. Viermal hatte diese dann versucht, einen (für sie wohl sehr lukrativen) Keil zwischen uns zu treiben. Erfolglos.... und das ist auch gut so.

    Für uns, für unsere Kinder und nicht zuletzt für unseren Geldbeutel. Schließlich sind wir irgendwie schon über die Kinder ein Leben lang miteinander verbunden. Auch geschäftlich sind wir nach wie vor verbunden, weil sie ihre Angelegenheiten bei mir einfach in besten Händen weiß.

    Und ich denke, es spricht schon ein deutliches Bild, wenn nach einer Scheidung gerade in Gelddingen solches Einvernehmen besteht.

    Schöne Grüße

    justii

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