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    FLV mit BUZ kündigen?

    Guten Morgen,

    ich hätte eine Frage zum o.g. Thema und wäre für hilfreiche Tips sehr dankbar.

    Ich habe mir kurz vor Ende meines Studiums von meiner MLP-Beraterin zwei fondsgebundene Lebensversicherungen, eine davon mit BUZ, aufschwatzen lassen. Damals klang alles logisch, doch je mehr ich mich mit der Thematik beschäftige, umso mehr stelle ich fest, dass das ganze Vorsorgepaket unsinnig ist.

    Z.B. soll ich in die LV+BUZ bis zu meinem 65 Lj. einzahlen, jedoch endet der Versicherungsschutz der BUZ mit 55. D.h. wenn ich mit 50 BU werde, zahlt die Versicherung 5 Jahre. Danach erwartet mich eine mind. 12jährige Versorgungslücke.

    Aufgrund dieser "Entdeckungen" und da ich im Juli in Mutterschutz und dann für mind. 1 Jahr in Elternzeit gehe, erwäge ich, das Ganze zu kündigen und statt dessen getrennt eine RLV und eine BU abzuschliessen und nach der Elternzeit evtl. zusätzlich einen Fond zu besparen o.ä.

    Ich habe nun mit dem Versicherer telefoniert und erfahren, dass für die FLV nr 1. gar kein Rückkaufwert besteht, wobei ich bisher € 1220 eingezahlt habe. Und bei FLV nr 2. (das ist die mit BUZ) beträgt der Rückkaufwert € 340, wobei bisher etwas über € 2300 eingezahlt wurde.

    Meine MLP-Beraterin ist nicht erreichbar...., und eigentlich ist es vielleicht auch besser so, denn das Vertrauen ist auch aufgrund anderer Vorfälle dahin.

    Es ärgert mich natürlich enorm, so viel Geld verpulvert zu haben und vor allem, so naiv gewesen zu sein und einer Beraterin, die einem das Du anbietet und einem beinahe eine Freundschaft vorgaukelt, so miserabel beraten worden zu sein.

    Nun habe ich gelesen, dass der BGH in einem Urteil von 2005 die Versicherer in die Pflicht nimmt, einen "Mindestbeitrag" auszuzahlen. Der Bund der Versicherten hat dazu ausführliche Informationen und einen Formbrief auf der Homepage.

    Das zweite Problem ist, dass ich ungern die BUZ kündigen würde, ohne eine andere BU in trockenen Tüchern zu haben. Ich habe zwar online verschiedene Angebote eingeholt, doch habe ich das Gefühl, mich noch viel mehr in die Materie einarbeiten zu müssen, um eine fundierte Entscheidung fällen zu können.

    Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation? Was würden mit die Experten hier raten?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag!

    pianissimo

  2. User Info Menu

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    Zitat Zitat von pianissimo
    Z.B. soll ich in die LV+BUZ bis zu meinem 65 Lj. einzahlen, jedoch endet der Versicherungsschutz der BUZ mit 55. D.h. wenn ich mit 50 BU werde, zahlt die Versicherung 5 Jahre. Danach erwartet mich eine mind. 12jährige Versorgungslücke.
    Würden bei diesem Alter wirklich die BU-Zahlungen enden, oder heisst das nicht, dass nur eine BU, die bis zum Alter von 55 eintritt, versichert ist? Es ist nicht unüblich, dass beides nicht das Gleiche ist, wenn man z.B. davon ausgeht, mit Mitte 55 soviel Besitz zu haben, dass man auch ohne BUV klarkommt.

    Ich würde mir an Deiner Stelle jedenfalls gut ausrechnen, ob es jetzt, wo Du schon eine Weile einzahlst, günstiger ist, das bisher gezahlte Geld quasi verfallen zu lassen oder doch weiter zu bedienen.

    Grüße,
    Edelherb

  3. Inaktiver User

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    Zitat Zitat von pianissimo
    .....

    Z.B. soll ich in die LV+BUZ bis zu meinem 65 Lj. einzahlen, jedoch endet der Versicherungsschutz der BUZ mit 55. D.h. wenn ich mit 50 BU werde, zahlt die Versicherung 5 Jahre. Danach erwartet mich eine mind. 12jährige Versorgungslücke.

    .....
    Ist das so?

    Es kommt natürlich auf die Gesamtplanung an, aber es kann durchaus sein, daß Deine Vermögensplanung seitens der Beraterin so abgestimmt worden ist, daß Du mit 55 Jahren ausreichend Kapital zur Verfügung hast, um aus Zinsen ein entsprechendes Einkommen (in Höhe der bisherigen BU-Rente) zu erwirtschaften.


    Gehen wir mal davon aus, daß wir von wertstabilen Erträgen (inflationsgeschützt) sprechen und lassen Ertragssteuern außen vor. Wenn Du also zum Beispiel derzeit 2.000.-Euro Monatsrente versichert hast und Dein Vermögensaufbau so abgestimmt ist, daß Du mit 55 Jahren ein Vermögen hast, das Dir im Jahr 24.000.-Euro Zinserträge bereit stellt, dann würde ich für die restlichen Jahre auch darauf verzichten, Beiträge zu eine BU-Versicherung zu bezahlen. Dein Auskommen ist doch durch die Zinserträge gesichert und weitere BU-Beiträge wären "aus dem Fenster geworfen".

    Bei einer Nettoverzinsung von 5%p.a. erfordert dies ein Vermögen von rund 480.000.-Euro. Dies zu erreichen ist also nicht unmöglich. Wobei hier natürlich der Zeithorizont eine große Rolle spielt ("Zinseszinseffekt").

    Nehmen wir an, Du hast 30 Jahre Zeit und steigerst die Beiträge jährlich um 3%, dann reicht bei einer durchschnittlichen Netto-Entwirklung von 8% ein monatlicher Beitrag von etwas über 250.-Euro um dieses Ziel zu erreichen. Bei entsprechend höheren Beiträgen oder einem längeren Anlagezeitraum geht es umso leichter...

    Die Beraterin scheint also mitgedacht zu haben (kommt auch bei MLP nicht immer vor *lächel*). Und eine Fondsgebundene LV ist in den meisten Fällen sicherlich sehr viel empfehlenswerter als eine konventionelle Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Auch wenn ich eher auf günstigere und flexiblere Produkte stehe, scheint auch hier die Beraterin nicht nur ihren Vorteil im Auge gehabt zu haben.... Darüber hinaus handelt es sich bei einer FLV um eine Sachwertanlage und diese beinhaltet naturgemäß einen gewissen "Inflationsschutz".

    In einigen Fällen ist eine Fondsgebundene LV sogar ein guter Rat. Diese Vorteile haben wir speziell bei Selbständigen hier im Forum schon mal besprochen.


    Mir stellen sich hier jedenfalls einige Fragen:
    Wenn der o.g. Sachverhalt sich so verhält, wie ich es hier vermute, und Du gleichzeitig nicht über die Kostenverteilung in der Fondsgebundenen Lebensversicherung informiert bist, dann gibt es zwei Möglichkeiten:


    • entweder die Beraterin hat das Konzept und die Produkte nicht klar genug kommuniziert und Du hast nicht nachgefragt und einfach blauäugig unterzeichnet...
    • oder Du hast das Konzept nicht verstanden und auch nach Erhalt der Unterlagen diese nicht durchgelesen. Denn auch in den Unterlagen wäre die Kostenverteilung kommuniziert worden...


    Warum unterschreibst Du ohne Nachfrage/Interesse etwas, was Du nicht verstanden hast und wo nicht alle Fragen geklärt sind?

    Warum hast Du nach Erhalt die Unterlagen nicht sorgfältig durchgelesen und geprüft. Auch hier hätten Fragen noch mit der Beraterin abgeklärt werden können (Stichwort "Widerspruchsrecht").

    Ein solches Vermögenskonzept erfordert einen regelmäßigen Kontakt zwischen Berater(in) und Mandant. Sonst kann es nicht funktionieren. Warum besteht kein dauerhafter, regelmäßiger Kontakt zwischen Euch?


    Ich kenne zwar die Hintergründe und Beratungsinhalte nicht, aber ich würde Dir raten, einen konstruktiven Kontakt zu Deiner Beraterin zu suchen und die offenen Fragen zu klären. Du siehst dann, ob es sich seitens der Beraterin um eine wirklich dauerhafte Beratungsbemühung handelt oder ob diese nur einen Produktverkauf im Kopf hatte (leider ist Letzteres weit öfter der Fall als es sein sollte...).

    Mit Vertrauensentzug, Agression und Schuldzuweisung ist nichts gewonnen. Weder auf Deiner Seite noch auf der Seite der Beraterin. Überstürzte Kündigung bringt auch keinem einen Vorteil - im Gegenteil bist Du bei einer überstürzten Kündigung die "Draufzahlerin".

    Schöne Grüße
    justii

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    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    hallo justii,

    danke für deinen ausführlichen und kritischen beitrag.

    mit meinem vorsorgeplan werde ich bis zum 55 lj. leider nicht so viel kapital erzielt haben, um im falle einer BU davon bzw. von den zinserträgen leben zu können. leider habe ich die unterlagen gerade nicht zur hand, sonst hätte ich die eckdaten hier einstellen können. dies würde ich gerne zu einem späteren zeitpunkt tun, denn deine meinung dazu interessiert mich sehr.

    bzgl. des verhältnisses zu meiner beraterin: ich muss ehrlich zugeben, dass ich damals, im endspurt meines studiums vielleicht wirklich zu blauäugig war. die prognose, die MLP gerne allen akademikern stellt, nämlich eine kontinuierliche einkommenssteigerung, ist nun einmal nicht bei allen akademikern realistisch. zum zeitpunkt der vertragsabschlüsse konnte ich doch keineswegs ahnen, wie sich meine berufliche situation entwickeln wird und dass ich jetzt z.b. zunächst für mindestens ein jahr in elternzeit gehe und entsprechend weniger einkommen haben werde. es geht mir auch nicht um aggressionen und vertrauensentzug, zumal vertrauen aus meiner sicht die eigenschaft von ausgewogenem geben und nehmen besitzt.

    ein bestimmter aspekt im verhalten meiner beraterin stört mich ganz besonders: sie möchte mich ganzheitlich (heisst wohl in punkto finanzen, alle versicherungen, stuerenagelegenheiten) beraten und betreueuen zu wollen und ist entschieden dagegen, dass ich selbständig recherchiere, vergleiche einhole usw..
    sie fühlt sich wohl in ihrer autorität und in ihrem wissen in frage gestellt und möchte ihren job selbst erledigen.
    DAS hat mich doch sehr erstaunt und stutzig gemacht. ich wusste nicht, dass es dieses ungeschriebene gesetz gibt...
    und wenn es das gibt, dann drängt sich die frage nach der intention auf.

  5. User Info Menu

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    wäre es nicht besser statt zu kündigen, beitragsfrei zu stellen und das einbezahlte Geld liegen zu lassen für später?

    so hat mein Mann es gemacht mit einer Versicherung und mit dem gesparten Geld was neues abgeschlossen.

  6. User Info Menu

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    hallo wik,

    ja, das hatte ich bei der FLV ohne BUZ auch vor und habe eine reduzierung der beiträge auf einen minestbetrag gebeten,- zumindest bis zum ablauf der elternzeit. leider wurde dies seitens der heidelberger leben abgelehnt, da die aktuelle beitragshöhe mindestens ein jahr in voller höhe gezahlt werden muss, bevor man die möglichkeit einer beitragsfreistellung und -reduzierung hat.

  7. Inaktiver User

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    Zitat Zitat von Wik68
    wäre es nicht besser statt zu kündigen, beitragsfrei zu stellen und das einbezahlte Geld liegen zu lassen für später?

    so hat mein Mann es gemacht mit einer Versicherung und mit dem gesparten Geld was neues abgeschlossen.
    Das kann ganz schön nach hinten losgehen.

    Es ist nämlich nicht so, daß bei Beitragsfreistellung auch die Kosten ruhen. Es ruht nur die Beitragszahlung. Die Folge ist, daß die Kosten dem Anlagekapital entnommen werden. Da diese Kosten oft erheblich sind, kann es gerade in den ersten 12 Jahren vorkommen, daß die Zinserträge/Überschüsse nicht ausreichen um die Kosten zu decken.

    Das Anlagekapital wird also immer geringer => Im nächsten Jahr noch weniger Erträge bei gleichbleibenden/steigenden Kosten => im darauf folgenden Jahr noch weniger Anlagekapital.....

    Irgendwann kommt dann ein Schreiben von der Versicherung:
    "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde.
    Leider reicht Ihr Anlagekapital nicht mehr zur Deckung der laufenden Kosten aus. Ihr Vertrag wird deshalb zum xx.xx.xxxx beendet."
    Da gratuliere ich doch.
    Dann hat man wirklich alles Geld zum Fenster hinaus geworfen.
    Aber kaum jemand denkt darüber nach, daß die Kosten weiterlaufen. Komisch finde ich....

    Auf jeden Fall ist die Beitragsfreistellung in diesen Fällen eine äußerst unkluge Entscheidung.

    Gruß justii

  8. User Info Menu

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    hallo justii,

    darf ich die eckdaten meiner beiden LV aufschreiben, mit der bitte um beurteilung?

    es handelt sich, wie gesagt, um eine klassische LV mit BUZ (1) und eine FLV (2).

    (1):

    * LV:
    Beginn 01.09.2002
    Ablauf 01.09.2034
    Gar. Erlebnisfallleistung € 15.870
    bisher eingezahlt: € 1613,64
    Anteilsguthaben: € 560,76
    Rückkaufswert: € 435,75

    * BUZ:
    Beginn: 01.09.2002
    Ablauf 01.09.2029
    monatlich BU-Rente: 913,09

    Gesamtbeitrag aktuell: 65,55/mtl.
    Dynamik 10 % jährlich

    (2):
    Fondsgebundene LV
    Beginn: 01.12.2004
    Ablauf: 01.12.2039
    Beitragssumme: € 39.120,00
    monatlicher Beitrag: € 100,00 (bis Nov. 2007 verminderter Anfangsbeitrag)
    Dynamik: 10 % jährlich
    bisher eingezahlt: € 1120,00
    Anteilsguthaben: € 343,33
    Rückkaufswert: € 0,00

    ich werde dieses jahr 34 j., heisst, (1) endet mit 55 (auch die BUZ!!!!) und (2) mit 65j.

    Danke im Voraus für Deine Analyse!

    LG

    pianissimo
    Geändert von pianissimo (27.04.2008 um 18:41 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    Ich schau mir das am Montag an, ok?

    lg. justii

  10. User Info Menu

    AW: FLV mit BUZ kündigen?

    vielen dank! das ist wirklich nett!

    lg

    pianissimo

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