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Thema: Anwartschaft

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    Anwartschaft

    Kennt sich jemand damit aus?

    Ich muss dazu sagen, dass selbst meine Versicherung mir keine sichere Antwort geben kann, ob die in meinem Fall abgeschlossen werden muss.
    Berechenbarkeit hat ihre Grenzen.

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    AW: Anwartschaft

    Hallo Boesealtefrau,

    (hört sich ja schlimm an, diese Anrede )

    kannst du deine Frage vielleicht etwas konkreter beschreiben? So, wie sie da steht, kann man eigentlich nur mit "ich" oder "ich nicht" antworten.

    Solange "dein Fall" nicht bekannt ist - wer weiß dann schon etwas dazu zu sagen.

    Liebe Grüße

    ascalin
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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    AW: Anwartschaft

    Ok,
    damit ist eigentlich gemeint was passiert wenn ich für unbestimmte Zeit ins Ausland gehe und nicht weiß, ob ich jemals zurück kehre. Vielleicht kehre ich aber schon in ein paar Monaten zurück, also offen.

    Nun hatte ich gehört, dass eine Anwartschaft nicht mehr nötig ist nach irgend einem rel. neuen Gesetz.

    Meine KK sagt aber erst nicht nötig, dann doch nötig... und man ist sich nicht sicher. Muss man sich mal vorstellen und es ist eine große, bekannte gesetzl. KK.

    Was nun also? Ich fürchte ja, wenn ich das jetzt nicht mache, im Fall der Fälle nicht wieder in eine deutsche gesetzl. KK zurück zu kommen. Kann ja sein, dass ich zurück kehre und "ganz unten " bin oder was auch immer, krank oder was.
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    AW: Anwartschaft

    Zitat Zitat von Boesealtefrau
    Meine KK sagt aber erst nicht nötig, dann doch nötig... und man ist sich nicht sicher. Muss man sich mal vorstellen und es ist eine große, bekannte gesetzl. KK.

    Was nun also? Ich fürchte ja, wenn ich das jetzt nicht mache, im Fall der Fälle nicht wieder in eine deutsche gesetzl. KK zurück zu kommen. Kann ja sein, dass ich zurück kehre und "ganz unten " bin oder was auch immer, krank oder was.
    Die muss dich dann auch nach einer Rückkehr aus dem Ausland wieder aufnehmen, denn die neue Regelung lautet:

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:
    Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie zum Beispiel als Arbeitnehmer tätig waren.

    Quelle
    Wenn du also zur Zeit in der GKV pflichtversichert bist, dürfte es überhaupt keine Schwierigkeiten geben und auch keine Anwartschaftszahlungen anfallen.

    Wie es bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV aussieht, weiß ich nicht. Aufnehmen müssten sie dich dann auch in jedem Fall.

    Zur Frage, ob du dir dort durch die bisherige Mitgliedschaft, ähnlich wie bei Privaten Krankenversicherungen, evtl. bereits eine Altersrückstellung erworben hast, die sich auch auf die mtl. Prämie auswirkt, und diese dann nur durch die Zahlung einer Anwartschaft gewahrt bleibt, müssten dir ggfs. wirklich die "Experten" oder auch deine Krankenkasse weiterhelfen.

    Wie sieht es aus? Bist du zur Zeit pflichtversichert oder freiwillig versichert?

    LG ascalin
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    AW: Anwartschaft

    Ich bin zur Zeit freiwillig versichert.
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    AW: Anwartschaft

    Dazu habe ich nur dies hier gefunden:

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Freiwillig versichern können sich außerdem

    • [...]
    • Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen.

    Der Beitritt als freiwilliges Mitglied ist gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich jeweils innerhalb von drei Monaten nach Verwirklichung des Beitrittstatbestandes zu erklären. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.

    Quelle
    LG ascalin
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