Ich versuche zusammenzufassen:
Dein Sohn ist U25 und hat eine abgeschlossene schulische Ausbildung.
Ich nehme an, dass er sich jetzt bewirbt.
Hat er den Antrag auf ALG II gestellt? Dann wird die PKV übernommen (Basistarif).
Ich wünsche ihm, dass er ganz schnell eine Arbeit bekommt, bei der er mindestens 451 € verdient, dann kann er nach einigen Monaten in die gesetzliche KV eigenständig wechseln.
Hilft Euch das?
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Ergebnis 21 bis 30 von 30
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04.10.2021, 12:44Inaktiver User
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
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04.10.2021, 12:47Inaktiver User
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
Wie Sasapi schon schrieb, hat er vermutlich eine schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung absolviert und somit nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt... Dadurch kein Anspruch auf ALG I. Insofern ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern ggf. das Jobcenter für ihn zuständig.
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04.10.2021, 13:05Inaktiver User
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04.10.2021, 14:06Inaktiver User
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04.10.2021, 14:24Inaktiver User
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
Nein. Er ist freiwillig versichert, da er zurzeit weder Pflichtversicherter noch Student ist. Ist aber wahrscheinlich für die Frage, ob die Kosten von der Arbeitsagentur übernommen werden können, auch erstmal egal.
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04.10.2021, 14:27Inaktiver User
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04.10.2021, 14:47
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
Zum Verständnis : Agentur für Arbeit - ALGI.
Jobcenter - ALGII.
ALGI kommt hier nicht in Frage, da kein Anspruch (keine Beiträge gezahlt). Wenn kein Anspruch, dann keine Zahlung von Beiträgen an KV, PV, RV.
Lediglich das Jobcenter, da ALGII, könnte hier zuständig sein, wie Charlotte schon erklärt hat.
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04.10.2021, 14:52Inaktiver User
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
Ich bitte untertänigst um Entschuldigung, dass auch ich mal mal verwechselt habe.
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04.10.2021, 14:54Inaktiver User
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
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04.10.2021, 15:03
AW: Sohn ist arbeitslos und gilt als freiwillig gesetzlich versichert
Das Verwechseln hier im Thread ist kein Problem.
Nur ist das im Real Life dann etwa so, als würde man den Antrag auf Regelaltersrente bei der Krankenkasse abgeben.