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31.12.2020, 09:04
AW: Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?
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31.12.2020, 09:08Inaktiver User
AW: Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?
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31.12.2020, 09:26
AW: Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?
Du, mich betrifft das nicht...ich bin Single, auf niemanden finanziell angewiesen und werde in diesem Leben voraussichtlich nie wieder mit einem Mann zusammenziehen.
Ich finds nur trotzdem krass, weil man unverheiratet eben keine Rechte, aber anscheinend Pflichten hat. Wer das so will, für den ist es ja völlig in Ordnung...ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es Paare gibt, die u.a. deswegen nicht heiraten, weil sie eben keine finanzielle Verpflichtung für ihren Partner übernehmen wollen. Und denen diese Unterhaltsverpflichtung im Falle einer Pflegeheimunterbringung gar nicht bekannt ist.Geändert von Sandra71 (31.12.2020 um 09:43 Uhr) Grund: Ergänzung
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31.12.2020, 09:26
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31.12.2020, 09:32
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31.12.2020, 09:37
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31.12.2020, 09:40
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31.12.2020, 09:42Inaktiver User
AW: Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?
Für mich macht das auch keinen Unterschied.
Die Pflichten als Unverheiratete sind im Sozialbereich aber ganz klar.
Es geht immer um Bedarfsgemeinschaften.
Und die Logik ist für mich auch transparent.
Man ist Nutznießer beidseitig, wohnt und lebt man zusammen.
Das wird in Konsequenz durchgezogen.
Genauso kann es als Nachteil des verheiratet sein passieren.
Es gibt genügend Leute, die sich trennen und nie sich scheiden lassen... um z. B. dem Anderen die Witwen-Rente zu sichern (statt einem neuen Partner) oder aus steuerlichen Gründen.
Da schlägt der Hammer gegen den Getrennten, der dann für Ex im Pflegefall zahlen muss, obwohl er in neuer Bedarfsgemeinschaften lebt.
Ich bin selber froh, dass solche Spielchen bei mir auch längst ad acta liegen.
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31.12.2020, 09:45
AW: Wer zahlt Pflegekosten des Partners ?
Ich finde das Bedarfsgemeinschaftsrecht tatsächlich auch aberwitzig, theoretisch fällt bestimmt die Hälfte aller studentischen WGs darunter, sobald man nämlich gemeinsam einkauft und kocht (und nicht jeder seine eigenen Nudeln hat) ist man eine Bedarfsgemeinschaft, und wehe, einer wird dann bedürftig.
Das Sozialamt ignoriert das bisher gräßtenteils, aber das ist erstaunliche Lebenspraxis des Amts, theoretisch bin ich dran, wenn mein Mitbewohner (nicht mal Partner!) arm ist, und das ist so absurd.....Geändert von MrsBingley (31.12.2020 um 09:56 Uhr)
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31.12.2020, 09:46