Angeblich soll es da ein neues Versicherungsgesetz geben, dass Versicherungen dazu verpflichtet, "die Vertragssituationen auch für Altverträge zu prüfen"
Das soll mittels Vertreterbesuch geschehen.
Mein Verdacht, das ist nur eine Masche um mit uns ins persönlichen Gespräch zu kommen und uns dabei etwas zu verkaufen.
Zu finden ist zu dieser angeblichengesetzlichen Pflicht auf Anhieb nichts.
Wer weiß Näheres ?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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23.05.2019, 13:25
Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Geändert von Lena005 (23.05.2019 um 13:31 Uhr)
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23.05.2019, 13:31
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
woher hast du diese info? hab ich nicht gehört/ gelesen.
aber die versicherer schicken regelmäßig fragebogen raus um zu sehen, ob sich etwas verändert hat.
mitunter hat man einen anbau gesetzt und denkt einfach nicht daran, das neue risiko dem versicherer mitzuteilen.
da muss kein vertreter ins haus kommen.
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23.05.2019, 13:34
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Das stand so in dem Brief des Vertreters.
Wenn sich sicher herausstellt, dass da nichts dran ist, landet dieser Brief in die Ablage Rund.
Hier gibt es doch bestimmt jemanden der Bescheid weiß und so nett ist, mir das mitzuteilen.
Ein solcher mieser Trick ärgert mich nämlich einfach nur.
Die wissen doch ganz genau, wenn da was von gesetzlicher Pflicht steht, schlägt der typische Deutsche die Hacken aneinander.
Weil wir so gar kein Interesse an Vertreterbesuchen haben, vermute ich dass sie es jetzt so versuchen.Geändert von Lena005 (23.05.2019 um 13:43 Uhr)
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23.05.2019, 13:35
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
na klar!
ohne worte...
er soll dir mal das gesetz schicken
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23.05.2019, 15:51
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Ich nicht. Aber wenn diese "Information" von der Versicherung oder ihrem Vertreter kommt, wäre ich auch skeptisch. Allerdings ist es eine gute Strategie, seine (Sach)Versicherungverträge regelmäßig zu prüfen und zu "modernisieren". Schließlich willst Du im Schadensfall die maximale Entschädigung bekommen.
Ich sehe erst jetzt, dass es sich um die Wohngebäudeversicherung handelt. Da solltet Ihr tatsächlich tätig werden, denn einige Versicherer sanieren ihre Bestände, wie es vor Jahren in der Rechtsschutzversicherung der Fall war. Da hat eine große Gesellschaft einem Drittel aller Kunden die Verträge gekündigt. Das waren alles Fälle, in denen die Verträge seit vielen Jahren bestanden und die Beiträge entsprechend niedrig waren. Die Schadenssummen waren aber rasant gestiegen. Die gleiche Situation besteht jetzt in der Wohngebäudeversicherung.Geändert von Wiedennwodennwasdenn (23.05.2019 um 15:56 Uhr)
Be yourself no matter what they say (Sting).
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23.05.2019, 16:14
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Also entweder jede Menge mehr an Beiträgen zahlen oder rausfliegen?
Und wenn wir uns um den Wisch gar nicht kümmern?
Ich finde es unverschämt,eine gesetzliche Pflicht vorzutäuschen,
Wenn es sich so verhält wie bei den Rechtschutzversicherungen fliegen wir doch wohl so oder so raus.
Aber doch eher, wenn man häufig Schäden meldet, habe ich gerade recherchiert.
Wir haben schon ewig keinen Schaden mehr gemeldet, wir zahlen nur.Geändert von Lena005 (23.05.2019 um 16:59 Uhr)
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23.05.2019, 19:35
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Das meine ich nicht. Ich meinte, dass es sinnvoll ist, seine Sachversicherungsverträge aktuell zu halten. Wenn das bei der Bestandsversicherung mit höheren Beiträgen verbunden ist, lohnt sich ein Blick über den Tellerrand.
In meinem Rechtsschutzbeispiel waren die meisten Gekündigten schadenfrei.Be yourself no matter what they say (Sting).
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23.05.2019, 20:24
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Hallo!
Ich bin letztes Jahr umgezogen und habe im Rahmen dessen, meine Versicherungen
angepasst/umgestellt, allerdings war da keine Wohngebäudeversicherung dabei..
Da ich 19 Jahre in der Wohnung wohnte, liefen die Verträge die ganzen Jahre entsprechend unverändert. Die Versicherungskauffrau belehrte mich dann nebenbei, dass es als Versicherungsnehmer meine Pflicht gewesen wäre, die Verträge immer mal (weiß nicht, ob sie da einen Zeitraum nannte) auf Unterversicherung und andere
Anpassungen aufgrund evtl. Änderung der Lebenssituation prüfen zu lassen.
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23.05.2019, 20:39
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
dafür gibt es keine pflicht
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23.05.2019, 22:24
AW: Wohngebäudeversicherung: Pflicht zur Überprüfung der Vertragssituation?
Das sehe ich wie Mostrich. Wenn Du allerdings z.B. eine Hausratversicherung mit Versicherungssumme hast, wird Dir jeder Schadenregulierer im Schadensfall eine Unterversicherung nachweisen. Ich halte es für fahrlässig, wenn man seine Hausratversicherung noch nicht auf das Quadratmeter-Modell umgestellt hat. Im Schadensfall interessiert das übliche "das habe ich nicht gewußt" niemanden.
Be yourself no matter what they say (Sting).