Liebes Forum,
ich hoffe, das mir jemand Aufklärung verschaffen kann...
Ich bin privat versichert und bekomme Beihilfe (50/50).
Wenn ich der Beihilfe eine Rechnung einreiche, die diese dann nicht bezahlen will/kann/darf, ist es dann möglich, dass sie sich irgendwie mit der privaten Krankenkasse austauschen? Wenn es möglich ist, ist es dann auch üblich? Oder sind das zwei komplett getrennt laufende Zweige (davon bin ich bisher immer ausgegangen, eine Kollegin meinte aber vor kurzem etwas anderes.)?
In meinem konkreten Fall geht es um eine Rechnung wegen einer Operation, die ich gerne nur der Beihilfe, nicht aber der PKV einreichen möchte (Gründe habe ich hierfür natürlich). Kann es nun sein, dass die PKV trotzdem etwas davon erfährt?
Sollte die Beihilfe die Operation erst prüfen müssen, was passiert dann? Gespräche mit dem behandelnden Arzt? Amtsarztuntersuchung?
Vielen Dank und viele Grüße
candy
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08.04.2016, 16:11
Beihilfe und Private Krankenversicherung - Fragen...
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08.04.2016, 16:53
AW: Beihilfe und Private Krankenversicherung - Fragen...
Hallo Candy,
die PKV und die Beihilfe (egal welche) kommunizieren nicht miteinander. Das ist gesetzlich gar nicht erlaubt.
Beide arbeiten nach ihren Regeln, Deine Beihilfestelle nach ihrer Beihilfevorschrift und Deine PKV nach ihren Bedingungen. Dabei kann es durchaus sein, das die Beihilfe etwas übernimmt, was in der PKV ausgeschlossen ist.
Im Falle Deiner OP würde von beiden die medizinische Notwendigkeit an Hand der Diagnose beurteilt. Sollte das nicht möglich sein, weil es sich um Zweifelsfälle handelt (z.B. operative Magenverkleinerung) wird man sich sicherlich nicht mit einem Attest des Hausarztes begnügen. Welche Instrumente Deine Beihilfe zur Verfügung hat, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Gruß
W.Geändert von Wiedennwodennwasdenn (08.04.2016 um 16:54 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert
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08.04.2016, 17:09Inaktiver User
AW: Beihilfe und Private Krankenversicherung - Fragen...
Im Prinzip ist es so wie bereits von den Vorschreiberinnen berichtet.
Es gibt aber bei den PKVs Zusatzversicherungen für Beihilfelücken. Die können interessant sein bei Zahnersatz oder Brillen. Aber auch da darf die Beihilfe die Versicherungen nicht informieren, Du musst vielmehr selbst der Versicherung eine Kopie der Beihilfeabrechnung schicken, damit sie ihre Zuzahlung festlegen können.
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08.04.2016, 17:31
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08.04.2016, 17:59Inaktiver User
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10.04.2016, 08:45
AW: Beihilfe und Private Krankenversicherung - Fragen...
Danke für die Antworten!
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10.04.2016, 08:56
AW: Beihilfe und Private Krankenversicherung - Fragen...
was willst du der pkv denn verschweigen ?
das muß doch einen grund haben ?
traegst du dann die restlichen 50 % der kosten aus eigener tasche ?


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