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  1. Inaktiver User

    Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Wer kennt sich hier rechtlich aus?

    Schwer für mich zu formulieren:
    Eine Lebensversicherung meines Mannes wurde zu Lebzeiten zum fälligen Zeitpunkt ausgezahlt. In dem Vertrag war ich als Bezugsberechtigte im Falle seines Ablebens eingetragen.

    Mein Mann hat das Geld wieder bei einer anderen Lebensversicherung anlegen wollen, was er auch tat. Der Vertrag wurde unterschrieben, ich bin wieder als Bezugsberechtigte eingetragen. Diese Lebensversicherung sollte ab dem ... beginnen. Mein Mann, zwar schwer krank, ist trotzdem für alle unfaßbar und sehr unerwartet VOR diesem Zeitpunkt verstorben. Ich habe eine grässliche Zeit hinter mir.

    Der Vertrag ist rechtswirksam unterschrieben. Wie sieht die rechtliche Lage für mich jetzt aus?

  2. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Fühl dich erst mal fest gedrückt. Ich weiß, wie schlimm es ist, einen geliebten Menschen zu verlieren - und dann erst mal Papierkram erledigen zu müssen...
    Auf das Geld, das einbezahlt wurde, hast du auf jeden Fall Anspruch - sofern du Erbin bist. Du solltest aber damit rechnen, dass dir die Versicherung die Start-Summe zurückerstattet, evtl. mit Abzug einiger Kosten - aber nicht die Versicherungssumme.
    Du solltest dir juristischen RAt suchen. Ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt kostet im Vergleich zu den Summen, um die es bei Lebensversicherungen geht. vergleichsweise wenig.
    Hast du zur Versicherung schon Kontakt aufgenommen, wie die die Sache beurteilen?

  3. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Danke für Deine Antwort und Dein Mitgefühl.

    Das Problem ist ja, dass das Geld überhaupt noch nicht abgebucht bzw. eingezahlt wurde. Der Vertrag (Antrag) wurde über unsere Hausbank abgewickelt und ist wohl, obwohl unterschrieben, nicht zum Tragen gekommen, weil mein Mann vor dem Versicherungsbeginn starb.
    Gemäß dem Vertrag ist doch aber gerade hinsichtlich des Erbes ersichtlich, dass mein Mann mir die Versicherungssumme zukommen lassen wollte, derweil ich auch bei der vorherigen, mittlerweile ausgezahlten Lebensversicherung auch die Bezugsberechtigte war.

    Ach, wie ich diese erbrechtlichen Auseinandersetzungen hasse. Wir haben ein gemeinschaftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegt. Ich muss wohl abwarten, wie diese Eröffnungsgeschichte ausgeht. Jetzt schon einen Anwalt einschalten, also ich weiß nicht?????? Wir haben keine Kinder. Es lebt nur noch der Bruder meines Mannes.

  4. User Info Menu

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Liebe Ratsuchende,

    auch von mir mein herzliches Beileid zu deinem unerwarteten Verlust.

    Solange das Geld noch gar nicht abgebucht oder eingezahlt ist, ist der Vertrag wohl nichtig und das Geld verbleibt auf eurem Konto. Eine Leistung aus dieser neuen Lebensversicherung ist also nicht zu erwarten.

    Ich weiß, wie viel Papierkram anfällt, wenn man plötzlich vor der Lage steht, dass der Partner verstorben ist. Habt ihr ein Testament vorliegen oder irgendwo hinterlegt? Hast du dich schon um einen Erbschein bemüht?

    Ich denke ja, dass du das bereits getan hast und frage nur sicherheitshalber nach.
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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  5. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Mh - aus meinem rechtlichen Verständnis beginnt ein Vertrag nunmal zum vereinbarten Vertragsdatum. Und nicht früher.

    Das ist unglücklich gelaufen - aber es sind ja auch noch keinerlei Beiträge gezahlt worden - woher sollte eine Leistung kommen?

    Eine "Absichtserklärung Dir gegenüber" ist nunmal kein Vertrag mit der Versicherung.

    Dafür habt ihr ja die komplette Summe aus dem vorangegangenen Vertrag....

    Wenn Du ein Auto kaufst, hast Du auch erst Eigentum daran, wenn Kaufsumme bezahlt ist und der Brief auf Dich umgeschrieben ist.

    Bevor Du es bezahlt hast, gehört es auch noch dem Verkäufer. Auch wenn Du 10 mal gesagt hast, daß Du es gerne nimmst und bestimmt nächsten Monat kaufen wirst.

    Ich will Dich damit nicht brüskieren - aber wenn der Vertrag ein konkretes Beginn-Datum hat und damit auch das Datum der ersten Beitragszahlung feststeht und Dein Mann nunmal bedauerlicherweise davor verstorben ist, dann ist der Vertrag nicht zustanden gekommen.

    Antje

  6. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Liebe Ratsuchende,

    mein herzliches Beileid zu Deinem Verlust.

    Zum Verständnis: ist das eine Risikolebensversicherung, mit der Du für den Fall des Todes abgesichert werden solltest?

  7. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Ich verstehe die Frage jetzt nicht so ganz:

    Du bekommst nicht die Versicherungssumme, da der Vertrag nicht in Kraft getreten ist, aber du behältst das Geld, das eigentlich hätte eingezahlt werden sollen.
    Oder hast du Angst, dass das nun nicht mehr einzuzahlende Geld in die Erbmasse zurückfliesst und der (erbberechtigte?) Bruder was davon abgekommt, obwohl es ausschliesslich für dich gedacht war?

  8. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Mh - aus meinem rechtlichen Verständnis beginnt ein Vertrag nunmal zum vereinbarten Vertragsdatum. Und nicht früher.
    Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Natürlich ist der Vertrag nicht zustande gekommen und ich will ja auch gar nichts von der Lebensversicherung!

    Meine Befürchtung lief nur darauf hinaus, dass mir dieser Betrag, der in die Lebensversicherung eingeflossen wäre und noch auf dem Konto meines Mannes steht, mir streitig gemacht wird, obwohl mein Mann mich als Bezugsberechtigte eingetragen bzw. bereits schriftlich vor seinem Tod vorgesehen hat. Was weiß ich, wie das rechtlich nachher ausgelegt wird.

    PS: Regenwurm, Du hast es erfasst. Ach so, der ganze Betrag wäre auf einmal eingezahlt worden. so hoch, wie die Versicherungssumme gewesen wäre.
    Geändert von Inaktiver User (07.08.2013 um 18:09 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Liebe Ratsuchende,

    mein herzliches Beileid zu Deinem Verlust.

    Zum Verständnis: ist das eine Risikolebensversicherung, mit der Du für den Fall des Todes abgesichert werden solltest?
    Scales, nö, das ist eine ganz normale Lebensversicherung, da mein Mann selbständig ist/war.

  10. Inaktiver User

    AW: Partner verstorben vor einem Vertragsbeginn

    Ich denke ja, dass du das bereits getan hast und frage nur sicherheitshalber nach.
    Ascalin, das ginge automatisch lt. Auskunft des Amtsgerichtes von der Stadtverwaltung aus. Wir haben ja ein gemeinschaftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegt.

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