Wer von Euch Lieben kann mir eine Versicherung in der genannten Kombination empfehlen? Also eine Versicherung, die auch im Schadensfall bezahlt.
Mein Versicherungsmakler hat mir vor 2 Jahren empfohlen, meine bestehende RS-Versicherung zu kündigen und bei einer von ihm benannten für gut die Hälfte der Kosten abzuschließen. Hab ich gemacht.
Nun bekam ich (und die ET des Erdgeschosses) vor ca. 4 Wochen ein Anwaltsschreiben von den Eigentümern über mir, dass wir die Türe vom Flur aus zur Tiefgarage mit sofortiger Wirkung nicht mehr benutzen dürfen!
Ich habe mir daraufhin einen Fachanwalt für meine Vertretung gesucht und meinem Versicherungsmakler Bescheid gesagt zwecks Übernahme der Kosten durch die Versicherung ( € 150 SB). Diese wurde zu meiner Überraschung abgelehnt. Dem nicht genug teilte mir mein Versicherungsvertreter mit, dass ich auf keinen Fall die Versicherung anrufen sollte, die Mitarbeiter hätten genug zu tun und ich sollte erst einmal abwarten, ob der Mitarbeiter in ca. 3 Wochen an dem Tag gute Laune hätte und evtl. doch noch zu einem anderen Ergebnis kommt. Ich dachte, ich bin im falschen Film.
Nun bezahle ich meinen Anwalt selbst. Bisher sind Kosten von ca. € 500 angefallen.
Auf jeden Fall werde ich die Versicherung kündigen und würde mich freuen, wenn mir Jemand eine Versicherung empfehlen könnte.
Normalerweise läuft die genannte Versicherung bis Juli 2014, ich glaube aber, dass beide Seiten im Schadensfall sofort kündigen können. Stimmt das so?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 13
Thema: RS für Wohneigentum und Kfz
-
03.05.2013, 11:31
RS für Wohneigentum und Kfz
Geändert von KHelga (03.05.2013 um 19:19 Uhr)
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
-
03.05.2013, 17:11
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Auf dieser Seite der Stiftung Warentest kannst du die Kündigungsmöglichkeiten für alle Arten von Versicherungen nachsehen.
Da ich, seit ich in Deutschland zurück bin, meine Rechtsschutzversicherung noch nicht in Anspruch nehmen musste, kann ich noch nicht beurteilen, wie sie sich im Schadensfall verhält. Ich habe aber vor Abschluss im Netz umfangreiche Recherchen nicht nur zu den Preisen, sondern auch zur Bewertung der Leistungen im Schadensfall durchgeführt.
Vor dem Umzug ins Ausland war ich bei der D.A.S. versichert, die damals problemlos bei Rechtsschutzfällen gezahlt hat.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
Moderation: Community weltweit - Rund um Versicherungen - Wie legen Sie Ihr Geld an.- Kredite, Schulden und Privatinsolvenz - Rund ums Eigenheim
-
03.05.2013, 19:17
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Liebe Ascalin,
vielen Dank für Deine Mühe, hast mir sehr geholfen.
Wahrscheinlich kommt folgendes für mich in Frage:
Sonderfall Rechtsschutz 2: Kündigung der Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres nach Ablehnung der Leistung durch den Versicherer, obwohl Leistungspflicht bestand. Innerhalb eines Monats ab Leistung oder Ablehnung. http://bfriends.brigitte.de/foren/im...dPzJrPbxQAOw==
Sonderfall 1: Innerhalb eines Monats ab Deckungszusage.
Sonderfall 2: Innerhalb eines Monats ab Ablehnung.Kündigung wegen Beitragserhöhung http://bfriends.brigitte.de/foren/im...Szm5v3jxQAOw== Kündigung bei jeder Beitragserhöhung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung
Sicherheitshalber habe ich vorhin eine Mail an meinen Versicherungsagenten geschrieben mit der Bitte, mir mitzuteilen, wann genau ich kündigen kann.
Vermutlich finde sie wieder eine Ausrede.
Andererseits: Im kommenden Monat wird der nächste Beitrag abgebucht. Ist dieser erhöht, würde es mit der Kündigung auch klappen.
Kommenden Montag habe ich einen Termin bei der Sparkasse, die als Versicherung die Provinzial haben. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
-
03.05.2013, 21:12
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Kann Dir leider nur eine kleine Teilantwort geben, KHelga:
Ich würde auf keinen Fall eine Kfz-Rechtsschutz bei der gleichen Versicherung abschließen wie meine sonstigen Kfz-Verträge (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko).
Denn im Zweifel musst Du auch mal mit Hilfe Deiner Kfz-Rechtsschutz gegen Deinen Kfz-Versicherer klagen...
Selbst bin ich bei der ADAC-Kfz-Rechtsschutz, da gibt es verschiedene Pakete von recht billig bis recht teuer - je nach Deinem individuellen Bedarf.
Im einzigen Fall, wo ich die je in Anspruch nehmen musste, kam sofort die Deckungszusage. (Zahlen musste dann wie erwartet eh der Gegner, aber Deckungszusage beruhigte)
Was mich aber interessieren würde, ist, mit welcher Begründung ein Eigentümer den anderen Eigentümern Zutrittswege zu ihrem Eigentum verwehren möchte (Tiefgarage)?
-
04.05.2013, 17:18
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Habe vorhin eine Mail von meinem Versicherungsvertreter bekommen, wonach es angeblich 'normal' ist, dass eine RS sich so lange Zeit läßt, also noch weitere 14 Tage, bevor sie eine endgültige Entscheidung zur Kostenübernahme trifft.
Glaube ich nicht.
Der Vertreter will nun aber am Montag noch einmal 'nach dem Stand der Dinge' erkundigen.
Ich nenne das Zeit gewinnen, warum, weiß ich allerdings nicht.
Auf meine Frage teilt mir der Versicherungsvertreter weiter mit, dass ich NICHT vor Ablauf der Versicherung, Juli 2014, kündigen kann. Ich bin der Meinung, dass bei mir - siehe weiter oben - der RS-Fall Nr. 2 eingetreten ist.
Vermutlich werde ich mir den 28-seitigen, klein gedruckten Versicherungsvertrag nun doch genau durchlesen müssen. MENNO, nichts als Schwierigkeiten.
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
-
04.05.2013, 17:56
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Wir haben 2 mal die R&V RS in Anspruch genommen - allerdings für Unfall/medizinische Fehlbehandlung - haben jedesmal direkt bei der Versicherung angerufen, Fall geschildert, sofort per Tel eine Fallnummer bekommen und die Info an welchen Anwalt wir uns wenden sollen.
Zu den Kündigungsfristen kann ich leider nichts sagen
-
04.05.2013, 18:00Inaktiver User
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
KHelga,
ich finde es sehr ungewöhnlich, dass dein Versicherungsvertreter dir indirekt "untersagt" bei der Versicherung anzurufen.
Ich würde direkt an die Versicherung schreiben und/oder mit dem zuständigen Sachgebietsleiter telefonieren.
Mir wollte man vor zwei Jahren zunächst auch erst einmal einen Sturmschaden als Vollkasko-Schaden an die Backe kleben, da in der von mir angegebenen Zeit, als ich den Schaden entdeckte, kein orkanartiger Sturm mehr vorherrschte. Logisch, wie bekloppt muss frau denn sein, raus zu gehen während schwere Äste durch die Luft fliegen.
Der nette Sachbearbeiter sagte mir am Telefon, ich solle widersprechen, den Hergang schildern, also auch, dass ich aufgrund des Sturmes eben nicht vor die Türe ging und darauf hinweisen, dass ich diverse Versicherungen bei der Gesellschaft seit fast 20 Jahren habe.
Nach einigen Emails hat das dann auch die Teilkasko übernommen, abzüglich Selbstbehalt.
Du bist nicht von deinem Versicherungsvertreter abhängig, Vertragspartner ist die Versicherung.
Hast du die Ablehnung schriftlich?
-
04.05.2013, 19:23
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Danke für Eure Meinungen.
@Sariana,
ja, ich habe schriftlich über meinen Anwalt die Kostenübernahmeablehnung meiner Versicherung bekommen.
Dass mein Versicherungsagent jetzt so reagiert, wie er es tut, liegt vermutlich daran, dass er seine Provision nicht verlieren will. Kann auch sein, dass er mich deshalb telefonisch eindringlich gebeten hat, auf keinen Fall selbst Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Sollte ich am Montag über meinen Versicherer nachträglich keine Zusage bekommen, rufe ich die Versicherung selbst an. Zu verlieren habe ich ja nichts.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass 'etwas' verschleiert werden soll.
Bin ja am Montagnachmittag bei der Sparkasse, die die Provinzial vertreten. Ich nehme meinen jetzigen Vertrag mit, um überprüfen zu lassen, ob ich nicht doch sofort kündigen kann.
Ich sage Bescheid, was bei der Geschichte heraus gekommen ist.
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
-
05.05.2013, 02:37
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Liebe KHelga, meines Wissens kannst sehr wohl außerordentlich kündigen. Mir erscheint das Gebaren auch ein wenig suspekt. Ich bin gespannt, was rauskommt und drücke dir die Daumen.
Du wolltest eine Empfehlung haben: sicher nicht die günstigste, aber sehr zu empfehlen ist die ARAG. Ich habe seit vielen Jahren eine Vollrechtschutz und bis dato keine Probleme. Inbegriffen ist ein Inkasso/Forderungsmanagement (einmal beansprucht) sowie eine telefonische Rechtsberatung, die ich schon mehrfach benötigte und die ich einfach sehr praktisch finde, da im Vorfeld schon einiges geklärt werden kann und man sich evtl. einen Gang zum Anwalt spart.
Im Schadensfall läuft das ab wie schon beschrieben: anrufen, Mitgliedsnummer angeben, kurze Schilderung und zwei Tage später habe ich schriftlich die Schadensnummer vorliegen.Gruß von der Cameliendame *
____________________________________
Entweder man lebt oder man ist konsequent.
Erich Kästner
-
05.05.2013, 13:51
AW: RS für Wohneigentum und Kfz
Was sagt denn dein Anwalt dazu?
Frag ihn doch mal, ob das üblich ist dass das abgelehnt wird.
In dem Ablehnungsschreiben wird doch sicherlich auch ein Grund genannt, warum die Kosten nicht übernommen werden. Was steht da?


Zitieren
